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Navi-Software-Update MK1-MK4 (Für MK4 auch mit BirdView!)
Bin begeistert, das ganze hat keine 3 Minuten gedauert und hat beim ersten mal geklappt. bei mir gings auch mit den tevion rohlingen von aldi ohne probleme.
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Wegen Autozuwachs, Familie zu Verkaufen, Preis VB
Der Startbildschirm mit dem BMW-Logo stammt noch von der Version V26.09 . Diese war aber keine originale BMW-Software, lief nicht fehlerfrei und der Startbildschirm wurde dort eben nachträglich verändert. Das kannst Du natürlich auch mit der V29.1 machen, wenn du weißt wie es geht... ich weiß es jedenfalls nicht! :roll: :wink:
Hallo, zum Thema Startbildschirm gibt es eine tolle Anleitung. Der gute Mann hat Ahnung und das ganze auch ganz gut erklärt. Schaut einfach Mal auf seiner Seite nach www.houbi.ch :idea:
An dieser Stelle Grüße an Houbi in die Schweiz
Grüße Dich. Scheinbar haben meine Tipps geholfen :P
So, nun möchtest Du McDonalds und sonstiges angezeigt bekommen.
Also....suchen über Google oder in verschiedenen Foren ist schon recht hilfreich. Haben bestimmt sehr viele hier auch so gemacht. Ist teilweise Zeitintensiv aber man kommt dadurch auch auf interessante weitere Seiten.
Nun zu Deiner Frage. Schau mal hier http://freenet-homepage.de/IMOLA/ :idea:
Ich hab mich mit dem Thema POI (Points of Interests) noch nicht wirklich beschäftigt... weiß aber, daß man sich z.B. Mc Donalds; Blitzer etc. auf dem Navi anzeigen lassen kann... Die Frage nach der Rechtmäßigkeit kann ich aber nicht beantworten.. ich vermute allerdings, daß zumindest die Blitzer rechtlich ziemlich problematisch sind! Bei den alten Radarwarnern war es so, daß die Polizei diese einziehen durfte.. darf sie das mit Navis vielleicht auch?? :?: :?
Ich denke nicht das die Blitzer im Navi verboten sind.
Zum einem werde einem diese stationären Blitzer nur angezeigt und nicht davor gewarnt. Wäre ja im Prinzip das gleiche als ob ich in einen Straßenatlas und in einem ausgedruckten Routenplan die mir bekannten festen Blitzgeräte einzeichne.
Da durch keine elektronischen Geräte eine Warnung vor einem Blitzgerät erfolgt, sollte dies rechtlich kein Problem sein. Ich darf im Auto auch ein Handy anhaben, nur telefonieren bzw. in die Hand nehmen darf ich es nicht während der Fahrt.
Umd im schlimmsten Fall blendet man die Icons aus oder schaltet den Bildschirm einfach aus wenn man sich nicht sicher ist.
Also rechtlich gesehen....denke ich nicht das es verboten ist oder verboten werden kann. Die Polizei selber warnt ja gelegentlich durch das Radio das geblitzt wird. Ob das dann noch so ist wenn man an die Stelle kommt ist das eine. Wer sich, trotz der bekannten Info erwischen lässt..... :shock:
Ich finde es ganz gut das ich wenigstens weiß wo einer stehen könnte und nur das bekomme ich angezeigt. Wenn ich nicht auf die Karte schaue bei der Fahrt habe ich eh Pech gehabt. Darum....immer schön nach Vorschrift fahren. Wir haben doch genug Power unter der Haube :P
Hallo, habe mir aus einem anderen Forum einen Link für die Version 29.1 rausgesucht und die datei mit alcohol 120% gebrannt... mein Navi (4-1/30) erkennt die cd jedoch nicht...
Könnte ich bitte auch den Link für die funktionierende Software haben??
BirdView funktioniert nicht beim MK3. Ansonsten beinhaltet die V29.1 die jeweils neuesten Versionen für das Mk1-3. Somit ist der von mir versandte Link für alle Navis Mk1-4 gültig.
Hallo, zum Thema Startbildschirm gibt es eine tolle Anleitung. Der gute Mann hat Ahnung und das ganze auch ganz gut erklärt. Schaut einfach Mal auf seiner Seite nach www.houbi.ch :idea:
An dieser Stelle Grüße an Houbi in die Schweiz
Das mit den POI für die Blitzer habe ich auch schon ;-) Natürlich nicht mit Gif´s verschönert wie Du.
Toll wäre es wenn man einen akustischen Warnton bekommen würde bzw. eine kurze Meldung von der "netten" Dame aus dem Navi.
Ja, weisst Du, das mit der Warnung wäre schon toll. aber, eigentlich ist es auch gar nicht schlecht so wie es ist. Würde man mal von der Polizei angehalten werden, ist es dann nicht der gleiche Fall wie z.B. ein TomTom das eben "aktiv" dich warnt vor den Blitzern. Das hier ist in etwa das selbe, wie wenn Du dir die Blitzer im Routenplaner anzeigen lässt. und das ist ja vonm gesetz her erlaubt...
genau so sehe ich das auch. Habe dies ja ein paar Antworten weiter vorne bemerkt.
Zum einen sind die Anzeigen passiv, zum anderen müssen sie ja nicht mehr aktuell sein. Also eine reine Verkehrsinfo ;-)
Was natürlich die Polizei dazu sagt (vielleicht warnt das Ding ja doch aktiv ist nur nicht aktiviert) und ist eine andere Sache.
Kommt wohl auf den Polizisten und die Gegend an. Rechtlich gesehen habe ich da auch keine Bedenken und außerdem....wenn es mich mal reitet dann habe ich kurz vor der Haustür eine Autobahn die ca. 60Km keine Geschwindigkeitsbegrenzung hat. Entweder auf 4 Rädern oder, wenn es nicht reicht auf 2 Rädern und Autos jagen ;-)
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