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Bekomm ich das eingetragen?

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  • #16
    Re: Bekomm ich das eingetragen?

    jedenfalls heftig!!habe kollegen die sich kompl.-fahrwerke gekauft haben mit denen sie bauartbedingt diese 10cm gar nicht einhalten können!komisch das die dann eine solche tieferlegung anbieten dürfen :ka:

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    • #17
      Re: Bekomm ich das eingetragen?

      naja mein golf hat auch nur noch zur lippe ca. 5cm, aber eingetragen ist es mit der tiefe dennoch! man muss sich bei manchen regelungen einfach an den kopf fassen und es wird wohl alles noch komplzierter und wenn die ECE regelungen wirklich so durchkommen wie geplant, gibt es eh bald kein tuning mehr :kotz:
      Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
      Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

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      • #18
        Re: Bekomm ich das eingetragen?

        @sebi:

        volltreffer :-) bei der GErichtsverhandlung is der Tigra genau das Auto auf das sich berufen wird!

        @cup:

        so siehts aus. Mein Corsa hatte auch gerade mal so 5cm Freiheit nach unten und mein TÜVer hat dann eben gemeint, ok dann trag ich dir Dachhöhe und Gewindebereich ein. Im Schein stand dann, dass der komplette Weg vom Gewinde eingetragen is. Da konnt mir dann keiner was wollen weil meine Scheinwerfer zu tief waren.

        Es Problem ist ganz einfach, dass sich die grossen bei ihren Neufahrzeugen nicht mehr dran halten. Und gehts zum Gericht, bekommt man eigentlich meist recht, weil was einmal vom TÜV abgesegnet wurde zählt immer.

        //edit

        fällt mir grad noch ein. Die FWs von deinen Kollegen können deshalb angeboten werden, weil die firmen nicht die Mühe gespart haben, die FWs testen zu lassen an den einzelnen Autos. Und wenn das positiv getestet wurde, darfstes auch einbauen, egal was ansonsten gilt.

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        • #19
          Re: Bekomm ich das eingetragen?


          Es Problem ist ganz einfach, dass sich die grossen bei ihren Neufahrzeugen nicht mehr dran halten. Und gehts zum Gericht, bekommt man eigentlich meist recht, weil was einmal vom TÜV abgesegnet wurde zählt immer.

          //edit
          das ist so nicht richtig weil wenn trotz eintragung eine gefähredung vorleigt ist die eintragung nix wert
          Accipere quam facere praestat iniuriam.

          Veritas odium parit

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          • #20
            Re: Bekomm ich das eingetragen?

            wie meinste das?

            gefährdung hin oder her, wenn eine TÜV Prüfstelle mir das so eintragt bescheinigt sie mir ja dadurch die Ungefährlichkeit und momentan sieht es einfach so aus, ist tewas einmal eingetragen kann keiner dran rütteln.

            bestes beispiel K&N K57i Kits. KN musste 2005 oder 2006, weis jetzt nich mehr genau, alle Gutachten zurückziehen un konnt ne zeitlang die Kits nur noch ohne Gutachten verkaufen, weil man festegestellt hat, dass die alten fehlerhaft waren.
            Dadurch wurden aber bereits abgenommene Eintragungen NICHT ungültig!

            Bei sebis Kollegen selber Fall. Im Normalfal ist es nicht zulässig so tief zu gehen, die Firmen haben aber diese Fahrwerk/Auto kombi abnehmen lassen, daher gibt es Gutachten, die das bescheinigen und deshalb kann man mit diesen Fahrwerken tiefer un bekommts eingetragen..

            oder reden wir aneinander vorbei jim?

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            • #21
              Re: Bekomm ich das eingetragen?

              ich übertreib jetzt mal um das besser darzustellen was ich meine

              also du haust dir hinten 12x18" felgen drauf und wenn du kurven fährst schleift es.
              hast es aber von nem tüvprüfer eingetragen bekommen die umstände lassen wir mal außer acht.
              kommst du nun in ne verkehrskontrolle ist die eintragung wertlos weil die polizisten die weiterfahrt untersagen weil es zu gefährlich ist und dich zu nem tüv sachverständigen schicken der ihr vertrauen hat und der wird dann klarstellen das die erste eintragung ungültig war.
              und da es fals du darauf beharst und es vor gericht geht wird der erste prüfer der es dir eingetragen hat auch sagen als er es eingetragen hat war es anderster und hat gepast und du hast etwas hinterher verändert

              das jetzt sehr übertrieben das beispiel aber so versteht man es leichter es gibt ja auch so dubiose brief tüv´ler die die dir plaketten per post zuschicken hast zwar plakette aber im zweifelsfall wertlos
              Accipere quam facere praestat iniuriam.

              Veritas odium parit

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              • #22
                Re: Bekomm ich das eingetragen?

                Ich stimme Jim zu.Ein Bekannter hat mal aus Bayern nen 02 Turbo gekauft.Bjh irgendwas in den 70igern.Alles Original bis auf die Räder.Da waren 8x13 mit 235/60 13 drauf und Eingetragen.Einem Polizisten hat das hier nicht geschmeckt und Ihn zum TÜV geschickt.Die haben die Eintragung für ungültig erklärt und gestrichen.
                Aber man kann auch Glück haben.Ich hatte mal nen Verbreiterten Ascona B.Zu den Verbreiterungen gab es keinen Staßenzulässigen Frontspoiler.Also habe ich den Originalen umgebastelt und viel tiefer als original drangestrickt.Aber so daß die KBA Nummer noch sichtbar war. Bin Jahrelang ohne Ärger damit gefahren. Ich konnte nicht mal am Tüv über die Grube fahren weil der Spoiler zu tief war aber das haben die nie Bemängelt.(War ja Eingetragen)
                Der Herr beschütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind!!!

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                • #23
                  Re: Bekomm ich das eingetragen?

                  mannid, so wars bei meinem Corsa auch und hatte ebenfalls nie probleme :-)

                  @jim, jo da haste recht, abe rich mein das ist ja auch eine Sache die niemals hätte eingetragen werden dürfen.

                  ich bezog mich eher auf Dinge, die eben mit Gutachten eingetragen werden, wie fahrwerke etc.
                  Ich erlebs ja grad live und da läuft alles drauf hinaus, dass der kollege recht bekommt.
                  Dem wurde es Auto auch zum TÜB abgeschleppt, die meinten aber, dass die Scheinwerfer zu tief seien, das aber jedoch damals bei der Eintragung auch so war unds von daher in Ordnung geht. Vielleicht hat er da auch einfach nur Glück gehabt ?!

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                  • #24
                    Re: Bekomm ich das eingetragen?



                    Habe hier ja eine große Diskussion ins leben gerufen!

                    Habe gestern mit Kumpel diskutiert! Der hat gemeint es gibt keine Bodenfreiheit und bei ABS-Teile (Splittern ja ned etc) müsst ichmir gar keine Sorgen machen!

                    Nur was stimmt jetzt? Gibt es nun Bodnefreiheit oder nicht? Und wenn ja, wieviel?

                    Fahr später mal auf nen ebenen Platz um mal auszuessen, wieviel ich jetzt genau dann noch hab...


                    Grüße Steve

                    BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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                    • #25
                      Re: Bekomm ich das eingetragen?

                      Habe das hier noch gefunden

                      Bodenfreiheit bei Tieferlegung

                      Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

                      In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

                      die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
                      den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
                      den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
                      Straßenbau
                      anzuwenden.
                      Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

                      Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
                      Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

                      Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
                      Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
                      Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

                      Quelle: http://www.dekra.de

                      plus das hier

                      Lichtaustrittskante 500mm
                      Blinker seitlich 500mm
                      Nebelscheinwerfer 250mm
                      Bremsleuchte 350mm
                      Kennzeichen vorne 200mm
                      Schlussleuchte 350mm
                      Kennzeichen hinten 300mm
                      Nebelschlussleuchte 250mm
                      Blinker vorne 350mm
                      Rückfahrscheinwerfer 250mm
                      Blinker hinten 350mm
                      Anhängerkupplung Kugelmitte 350mm
                      Seitenmarkierungsleuchten 250mm


                      und hier noch der Link für die Leute die es auf der offiziellen Seite nochmal lesen wollen!
                      Der Innenraum wird immer schwärzer
                      Chuck Norris kriegt bei Praktika 20 % - auch auf Tiernahrung!
                      Verkaufe Brock B6 Felgen für 249 euro

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                      • #26
                        Re: Bekomm ich das eingetragen?

                        Okay super, danke das hat mir sehr geholfen, dann wird kein Problem sein! Hoffe ich zumindest mal!

                        Geb dann bescheid, was rauskam...

                        Grüße Steve

                        BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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                        • #27
                          Re: Bekomm ich das eingetragen?

                          Also laut meinem TÜV (in Osnabrück) gibt es keine vorgeschriebene Mindesthöhe.

                          Es gibt nur richtlinien die besagen, dass bei elastischen Teilen 6cm und bei festen 8cm einzuhalten sind.

                          Feste Werte sind aber z.b. untere Lichtaustrittskante min. 50cm (beim E36 wirds da sehr knapp) und Kennzeichenhöhe mindestens 20cm über der Fahrbahn.

                          so hats mir damals der Prüfer bei der grossen Tüvstelle in Osnabrück erzählt, nachdem sie mir meinen 2er Golf Gti abgeschleppt hatten. Bei dem warens zu elastischen teilen 3 und zu der ölwanne 5cm.

                          Das Verfahren wurde aber eingestellt, da es angeblich kein Gesetz zur Mindesthöhe gibt.

                          Gruß

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                          • #28
                            Re: Bekomm ich das eingetragen?

                            Also mit Scheinwerfer und Nummernschild hab ich ja keine Probleme! Das ist ja schon ne weile eingetragen! Geht nur um die Lippe unter die M3-Stoßstange! Mit Scheinwerfer etc is ja alles klar! genauso mit tragenden Teilen, Ölwanne etc...

                            Zählt Abs zu elastischen oder festen Teilen?


                            Grüße Steve

                            BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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                            • #29
                              Re: Bekomm ich das eingetragen?

                              Die M3-Stoßstange scheint eh nicht der tiefste Punkt am Auto zu sein.Bei uns hats ne Verkehrsberuhigte Zone mit solch Ekeligen Puckeln die etwa 70 cm Breit sind. Wenn ich so ein Ding mitte Auto überfahre geht die Frontschürze problemlos drüber,aber der Auspuff setzt auf. Fahre ich seitlich Versetzt drüber,also direkt mit den Rädern über den Huckel setzen die Schweller auf. Und das mit ner Eintragungsfreien Tieferlegung von 40 mm.
                              Soviel zum Thema Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen.
                              Der Herr beschütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Japan sind!!!

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                              • #30
                                Re: Bekomm ich das eingetragen?

                                Ja das hab ich auch schon bemerkt! Sitze auch immer unterm Auto auf! Nur mit der M3-Stoßstange schafft man das gar nicht!


                                Grüße Steve

                                BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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