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Bekomm ich das eingetragen?

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  • Bekomm ich das eingetragen?

    Hallo!

    Hab meinen Compact 60/30 tiefergelegt!

    Nun habe ich mir diese Frontlippe gekauft:
    Link

    Jetzt habe ich vorne derzeit 14cm Bodenfreiheit, also mit der Frontlippe vermute ich mal ca. 8cm! Die Frontlippe ist ja aus ABS und wird nach 19,3 eingetragen!

    Bekomm ich die problemlos eingetragen?
    Oder würde ich das Probleme bekommen?

    Wäre wirklich super hilfreich!


    Grüße Steve

    BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

  • #2
    Re: Bekomm ich das eingetragen?

    xoric hat die gleiche also glaub ich schon das die eingetragen bekommst
    Accipere quam facere praestat iniuriam.

    Veritas odium parit

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    • #3
      Re: Bekomm ich das eingetragen?

      Naja mir gehts um die tiefe! Was muss ich noch maximale Freiheit haben? Wie tief darf man maximal vorne sein?


      Grüße Steve

      EDIT:
      Kannst mir mal nen Bild von Xoric seinem zeigen? Wies aussieht?

      BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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      • #4
        Re: Bekomm ich das eingetragen?

        soweit ich weiß ist es so das eine mindestbodenfreiheit nicht vorgeschrieben ist!jedoch bezugspunkte nsw kennzeichen scheinwerfer!!da gibts für jedes genannte teil ein einzuhaltendes maß!!weiß aber nicht wieviele cm das jeweils sind!!

        polizei macht es andererseits bei uns so das die taschenlampen maglite die die immer haben seitlich am schweller drunter her passen müssen!!
        und in osnabrück auf dem vw treffen hatten sie 7cm dicke holzklötze!!gingen die nicht drunter her wurde abgeschleppt!!

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        • #5
          Re: Bekomm ich das eingetragen?

          Bist du dir sicher, dass es keine vorgeschriebene Bodenfreiheit gibt? Dachte es müssten irgendwie 7,5 cm oder so sein. Das mit den Bezugspunkten musste mein Bruder auch schon schmerzlich erfahren!
          Der Innenraum wird immer schwärzer
          Chuck Norris kriegt bei Praktika 20 % - auch auf Tiernahrung!
          Verkaufe Brock B6 Felgen für 249 euro

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          • #6
            Re: Bekomm ich das eingetragen?

            doch gibt es!
            10 cm!
            so wollte es mein tüvprüfer bei meiner lippe... ich hatte aber nur 8... er hat alle augen zugedrückt und trotzdem eingetragen mit der begründung: "das setzt sich noch" ... ja nur nach oben? ;D lol
            Der Blaue oben Ohne

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            • #7
              Re: Bekomm ich das eingetragen?

              so stand es jedenfalls in einer zeitung!!es haben sich damals einige beim veranstalter beschwert wegen dem hohen polizeiaufkommen in osnabrück und über das strikte durchgreifen der polizei mittels den abschleppern!!die meisten wurden laut aussage der polizei wegen einer zu geringen bodenfreiheit abgeschleppt.desweiteren stand dort das es kein gesetz gibt welches die mindestbodenfreiheit vorschreibt.nur das es die einzuhaltenden bezugspunkte gibt wonach man sich richten muß!!

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              • #8
                Re: Bekomm ich das eingetragen?

                also! 50cm bis unterkante scheinwerfer! weiß aber kaum einer! die meisten polizisten meinen 7cm was auch soweit gnaz ok is! ich hab 5cm von ölwanne zum boden und scheinwerfer unterkante 46,nochwas hab aber trotzdem ganz normal tüv etc!
                Mein BMW ist Orange! na und?

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                • #9
                  Re: Bekomm ich das eingetragen?

                  was eine ratestunde hier!!!!!!!!!!!!!
                  :hihi:
                  da brauchen wir wohl die aussage von machtpur!!
                  alles andere macht keinen sinn!!
                  wer schreibt ihm ne pn mit verweis hierher??

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Bekomm ich das eingetragen?

                    So guckt ihr hier


                    Maximalbreite: 205 cm
                    Spurbreite maximal: 185 cm (Reifenaussenseite)
                    Bodenfreiheit mindestens: 10 cm
                    Gesammtlänge PKW: 530 cm
                    Der Innenraum wird immer schwärzer
                    Chuck Norris kriegt bei Praktika 20 % - auch auf Tiernahrung!
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                    • #11
                      Re: Bekomm ich das eingetragen?

                      wo hast du das gefunden?

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Bekomm ich das eingetragen?

                        So guckt ihr hier


                        Maximalbreite: 205 cm
                        Spurbreite maximal: 185 cm (Reifenaussenseite)
                        Bodenfreiheit mindestens: 10 cm
                        Gesammtlänge PKW: 530 cm
                        dieser bodenfreiheit möchte ich noch einen kleinen zusatz hinzufügen. 7cm bodenfreiheit zu elastischen teilen (also kunstoff etc.) und 10cm zu festen teilen (bodenblech, ölwanne, querlenker etc.!) hoffe ds hilft euch weiter!
                        Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
                        Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

                        Kommentar


                        • #13
                          Re: Bekomm ich das eingetragen?

                          quellen??

                          denn laut meinem TÜV gibt es sowas nicht mit mindestbodenfreiheit. De rmeinte auch, wie sebilon sagte, dass lediglich bestimmte Punkte eingehalten werden müssen.

                          zB mindesthöhe scheinwerfer.

                          ABER: selbst das kann man nicht mehr so durchsetzen weil es mittlerweile Autos gibt, die von Werk aus unter dieser marke liegen. Das weis sich denn en Kollege von mir hat da grad en Gerichtsverfahren, de haben sie es Auto abgeschleppt, weil angeblich die SWs zu tief waren, jedoch wurde das halt vom TÜV abgenommen...

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                          • #14
                            Re: Bekomm ich das eingetragen?

                            so sehe ich das auch jion!!!

                            bsp.: dürfte man einen tigra gar nicht tieferlegen wegen der scheinwerferhöhe!!
                            oder einen peugeote 206 wegen dem kennzeichen(ist ganz unten an der stoßstange angebracht)

                            Kommentar


                            • #15
                              Re: Bekomm ich das eingetragen?

                              doch doch die mindestbodenfreiheit gibt es schon!
                              die scheinwerferhöhe muss auch bei 50cm liegen, allerdings hat man da ein wenige spielraum. denn man kann auch mit der lichtaustrittskante arbeiten! dies bringt vor allem bei fahrzeugen mit linsenscheinwerfen einige cm!
                              Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
                              Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

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