Zitat von BMW@Alpine_
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Zulassung
Nein, der Motorradverbandskasten unterliegt der DIN-Norm 13157 (kleiner Betriebsverbandkasten).
Für's KFZ wird laut Gesetzgeber der Verbandskasten mit der DIN-Norm 13164 vorgeschrieben.
Gruss
Varadero- LA VIDA SIN CERVEZA NO ES VIDA -
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Re: Zulassung
Zitat von VaraderoNein, der Motorradverbandskasten unterliegt der DIN-Norm 13157 (kleiner Betriebsverbandkasten).
Für's KFZ wird laut Gesetzgeber der Verbandskasten mit der DIN-Norm 13164 vorgeschrieben.
Gruss
Varadero
worin liegt der unterschied?
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Unterschied
Der Unterschied liegt in der Ausstattung und in der Menge der Einzelkomponenten.
Lege mal die Ausstattung der DIN 13157 und der DIN 13164 nebeneinander und du siehst sofort den Unterschied.
So ist nun mal unser Gesetzgeber. :?:
Gruss
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Re: Unterschied
Zitat von VaraderoDer Unterschied liegt in der Ausstattung und in der Menge der Einzelkomponenten.
Lege mal die Ausstattung der DIN 13157 und der DIN 13164 nebeneinander und du siehst sofort den Unterschied.
So ist nun mal unser Gesetzgeber. :?:
Gruss
Varadero
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BenutzerWohnt und lebt hier
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Re: Unterschied
Zitat von VaraderoDer Unterschied liegt in der Ausstattung und in der Menge der Einzelkomponenten.
Lege mal die Ausstattung der DIN 13157 und der DIN 13164 nebeneinander und du siehst sofort den Unterschied.
So ist nun mal unser Gesetzgeber. :?:
Gruss
Varadero
Der Motorradfahrer ansich braucht im gegensatz zum Autofahrer gar keinen. Nur in Österreich. Macht nicht den fehler den ich gemacht hab und lasst euch dort aufm mopped rausziehn ohne verbandskasten :shock: Wird ne teure kontrolle :|
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Fast
Wenn du das so siehtst, hast du von der Theorie vollkommen recht. Muss dich aber leider entäuschen
Der Verbandskasten für den Mororradfahrer oder Autofahrer ist in 1. Linie für die Erste Hilfe an verunfallten Personen vorgesehen. Dabei bezieht sich der Gesetztgeber nicht auf den eigenen Notfall, sondern auf externe Notfallpatienten. Da macht der Gesetzgeber einen großen Unterschied. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei auf Pragraph 323c des StGB. Nach diesem Paragraph wurden z.B. auch die Ausstattung der Erste Hilfe Verbandskasten für maschinenbetriebe Fahrzeuge angegliedert.
PS: Motorradfahrer müssen keinen Verbandkasten mit sich führen, Kraftfahrzeugführer schon.
Gruss
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Re: Unterschied
Zitat von BMW@Alpine_Zitat von VaraderoDer Unterschied liegt in der Ausstattung und in der Menge der Einzelkomponenten.
Lege mal die Ausstattung der DIN 13157 und der DIN 13164 nebeneinander und du siehst sofort den Unterschied.
So ist nun mal unser Gesetzgeber. :?:
Gruss
Varadero
Der Motorradfahrer ansich braucht im gegensatz zum Autofahrer gar keinen. Nur in Österreich. Macht nicht den fehler den ich gemacht hab und lasst euch dort aufm mopped rausziehn ohne verbandskasten :shock: Wird ne teure kontrolle :|
Die erkennst du an ihrem Alter (meist über 50 Jahre alt und einen haufen silberne Sterne auf den Schultern)
Gruss
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naja mir auch bums. Hab einen. Und kein Gesetz sagt das der nicht in der allerletzten ritze des Kofferraumausbaus sitzen darf :P Nach 10 min ist auch der herausgefischt :mrgreen:
Erschreckender Weise hab ich im Motorrad immer einen unterm sozisitz... :shock: Samt nem ersatzkuplungszug und nem halben werkzeugkoffer :wink:
Durfte schonmal die erfahrung machen das mein kupplungszug 400km von zuhause entfernt gerissen ist.. :wall: Ist ne feine sache.. Schalten ansich ist ohne kupplung bekanntlich kein problem. Darfst nur nicht anhalten :roll:
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Ich bin bei diesem Thema auch geteilter Meinung. Bei meinem Moped führe ich auch einen Verbandkasten mit, aber nicht aus Sicht des Gesetzgebers (der ist mir da vollenst Schnuppe), sondern weil ich das für eine gute Sache halte.
Viel wichtiger ist doch, das überhaupt geholfen wird, egal ob mit einem Motorradverbandskasten oder mit einem abgelaufenden Verbandskasten aus einem KFZ.
Leider ist unsere positive Einstellung in diesem Thread eher selten bei Unfällen zu sehen. Ich weiß auch nicht warum, aber irgendwie scheint es immer noch eine Hemmschwelle in der "Ersten Hilfe vor Ort" zu geben.
Ist es das Blut ??? Ist es der Anblick ?? Ist es die Situation vor Ort ?? Was ist es, wass die Hemmschwelle auslöst :?:
Gruss
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Aus meiner hinsicht ist es die polizei die hinterher deine personalien haben will. Und wer wil schon mit der Polizei zu tun haben? Auch wenns in dem Fall rein garnicht negativ ist...
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ich denke, dass die hauptsache bei einem unfall die psychologische unterstützung des unfallopfers viel wichtiger ist, als das man den betroffenen bis zum eintreffen des notarztes vo kopf bis fuss einwickelt...trotz allem halte ich es für wichtig immer alles dabei zu haben....-auch wenn ich bis jetzt auf meinen ca.250000km fahrerfahrung zum glück noch nie in eine solche situation kam...
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BMW@Alpine_, da ist wirklich was dran !!! :gruebel:
ziboy84, die psychologische Unterstützung ist sehr wichtig, da ein Notfallpatient zu dir in kürzester Zeit ein sogenanntes freundschaftliches Verhältnis aufbaut, trotz das er dich noch nie gesehen hat. Was erreichst du damit ??? Verdammt viel !!! Der Patient bleibt evt. beim Bewustsein, der Blutdruck bzw. der Puls sinkt wieder, evtl. Gefäßverletzungen lassen in ihrer Intensität nach etc.. Zudem kann der Volumenmangelschock etwas aufgefangen werden.
Also nur durch Quatschen hat man schon verdammt viel erreicht. Das ist auch Erste Hilfe.
Gruss
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