War ich doch grad beim TÜV und hab mir neu TÜV machen lassen. Da ich ja nächstes Jahr den bösen Blick ( Motorhaubenverlängerung ) machen möchte den mal angesprochen wie weit ich den runter darf. Er zu mir: Prinzipiell sind nur diese Scheinwerferbländen mit Gutachten erlaubt. Da man die Festigkeit der Schweißnat nicht wissen kann. Da war ich dann erstmal BAF Und man bekommt es nicht eingetragen Also der wo es mir machen würde Trägt dies auch ein! Allerdings hab ich wohl dann das Problem das ich nichtmehr durch den TÜV komme, bzw. wenn ich angehalten werde und die Polizei möchte das ich zu nem andern Prüfer zum Prüfen geh hab ich wohl nen Problem?
Wer kann dazu was sagen? Speziel würde mich die Meinung von Champ und Co. die diese Motorhaubenverlängerung ja schon haben interessieren.
Wer kann dazu was sagen? Speziel würde mich die Meinung von Champ und Co. die diese Motorhaubenverlängerung ja schon haben interessieren.
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