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Heute habe ich nochmal Kontakt mit dem BMW-Händler gehabt, von dem mein BMW ursprünglich stammt.
Der Mensch dort bestätigte mir auch nochmal, das ich ausserhalb dieser leidlichen Sache bin.
Mein BMW ist im Dezember 2000 gebaut worden, dann zu dem Händler gekommen und als Hof-und Vorführfahrzeug zugelassen worden.
Im November 2001 wurde er stillgelegt und im Februar 2002 dann auf den Vorbesitzer, von dem ich es gekauft habe , zugelassen.
Der Händler hat mir acuh nochmal bestätigt, das ich ein top-gewartetes Fahrzeug übernommen habe.
Naja, also dann. Im Frühjahr, wenn die Sommerpuschen drauf sind, werde ich die Tieferlegung eintragen lassen und ab sofort werde ich mir auch zu diesem Thema keine Gedanken mehr machen.
Erst dann wieder, wenn ich Rückspiegel meine Hinterachse auf der Strasse kullern sehe.....
Is ganz schön hart, was BMW da geschrieben hat, andererseits
will halt keiner den "schwarzen Peter" zugeschoben bekommen
haben...!!!!!!
und auch verständlich. Mal von dem offensichtlichen Konstruktionsfehler in der besagten Baureihe abgesehen, kann man auch nicht erwarten, daß BMW die Verantwortung übernehmen soll, wenn an einem Fahrzeug ein Aufhängungsschaden auftritt, wenn dort nachträglich ein Fahrwerk verbaut wird, wo alle Stöße quasi ungedämpft an die Karosserie weitergegeben werden.
<ironie>
Wenn die Dämpfer nicht weiter zugeschraubt werden können, dann werden halt Federwegsbegrenzer verbaut und schon kann man das Gewindefahrwerk noch weiter runter drehen.
</ironie>
:nee: :nee: :nee: :nee:
Aber nur noch gaaaaanz selten, bei uns isses am besten und
vor allem am übersichtlichsten - vom z. T. hönischen Niveau
in den anderen Foren mal ganz zu schweigen...!!!
Deswegen auch der richtige Spruch in der Signatur...!! :hehe: :hehe:
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