Re: TÜV Stress bei Serienalus + Reifen Brauche Hilfe dringen
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist meine derzeitige Reifengröße (205/60R 15 auf original BMW Felgen) auch nicht eingetragen. Ich habe allerdings beim Kauf eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung mit übergeben bekommen. Dort ist die Reifengröße unter Position 38 (Bemerkungen) eingetragen. Die Reifen waren von Anfang an drauf. Einen alten Fahrzeugschein habe ich nicht erhalten. Nach deiner Aussage müsste ich die Reifen trotzdem in die aktuelle Zulassungsbescheinigung eintragen lassen?? Das glaube ich nicht so ganz.....Denn immerhin steht auch auf der ZB Teil 1 unter „Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3“ „Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen EG Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden“. Und dann vor allem „Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich“.
Eine zugelassene Reifenkombination müsste demzufolge NICHT in den neuen Fahrzeugschein eingetragen werden....
hat leider weitergehende Folgen. :ka: Blöd aber war.
In die neuen Briefe wird nur noch die Standardreifenkombination eingetragen, alle anderen fallen raus, auch die im gedruckten text unten. Nun waren das aber Werkskombination, die im Rahmen der allgemeinen Betriebserlaubnis freigegeben wurden. Das heisst leider auch, dass es keine einzelne ABE für die Felgen - / reifenkombinationen gab resp. heute gibt.
Im Klartext heisst das, dass Du dein Auto gar nicht mehr fahren darfst, denn bei Umrüstungen ohne ABE verfällt die Betriebserlaubnis. Das geht so weit, dass Dir sogar Deine Versicherung im Falle eines Falles mitteilt, dass Dein Auto nicht am Strassenverkehr teilnehmen durfte und somit auch nicht versichert war.
Zumindest für den TÜV Termin bleibt Dir nichts anderes übrig als auf Serienkombination wie niedergeschrieben umzurüsten ( können ja auch Winterreifen vom Kumpel sein ) und danach suchst Du in Ruhe nach jemandem, der Dir einen alten Schein mit den entsprechenden Eintragungen kopieren kann. Was anderes bleibt Dir nicht, so hats der Amtsschimmel gewiehert.
In die neuen Briefe wird nur noch die Standardreifenkombination eingetragen, alle anderen fallen raus, auch die im gedruckten text unten. Nun waren das aber Werkskombination, die im Rahmen der allgemeinen Betriebserlaubnis freigegeben wurden. Das heisst leider auch, dass es keine einzelne ABE für die Felgen - / reifenkombinationen gab resp. heute gibt.
Im Klartext heisst das, dass Du dein Auto gar nicht mehr fahren darfst, denn bei Umrüstungen ohne ABE verfällt die Betriebserlaubnis. Das geht so weit, dass Dir sogar Deine Versicherung im Falle eines Falles mitteilt, dass Dein Auto nicht am Strassenverkehr teilnehmen durfte und somit auch nicht versichert war.
Zumindest für den TÜV Termin bleibt Dir nichts anderes übrig als auf Serienkombination wie niedergeschrieben umzurüsten ( können ja auch Winterreifen vom Kumpel sein ) und danach suchst Du in Ruhe nach jemandem, der Dir einen alten Schein mit den entsprechenden Eintragungen kopieren kann. Was anderes bleibt Dir nicht, so hats der Amtsschimmel gewiehert.
Eine zugelassene Reifenkombination müsste demzufolge NICHT in den neuen Fahrzeugschein eingetragen werden....
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