Ich habe hier mal eine Erläuterung zu dem Thema von meinem Rechtsanwalt, welchen ich hiermit auch gerne dankend erwähnen möchte: www.rechtsberatung-karlsruhe.de !
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unfallwagen gibt es nicht. Jedoch hat sich der BGH mit der Frage ab wann ein Unfall an einem Kfz dem Käufer mitgeteilt werden muss in seinem Urteil vom 10.07.2007 (Az. VIII ZR 330/06) beschäftigt.
Der BGH unterscheidet hier zwischen einem Bagatellschaden und einem Sachmangel. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war.
Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. D.h. im Ergebnis muss auch ein Schaden nach einer völlig fachgerechten Reparatur, die den Unfall nicht mehr erkennen lässt, dennoch mitgeteilt werden. Sollte man als Käufer eines Gebrauchtwagen über vorherige Unfälle aufgeklärt worden sein, so muss man diese Information an den nächsten Käufer ebenfalls weitergeben. Sofern man sich als Verkäufer nicht sicher sein kann, ob in der Kette der Eigentümer ein Unfallschaden vorlag, sollte man dies bei einem Verkauf entsprechend mitteilen.
Im Ergebnis ist zwar der Begriff Unfallwagen nicht zwingend zu verwenden, aber da jede Beschädigung überhalb der Bagatellschwelle anzugeben ist, könnte man insofern von einem Unfallwagen sprechen. Die Informationspflicht betrifft hierbei Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Sie können diese Kurzinfo gerne in dem Forum posten.
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Unfallwagen gibt es nicht. Jedoch hat sich der BGH mit der Frage ab wann ein Unfall an einem Kfz dem Käufer mitgeteilt werden muss in seinem Urteil vom 10.07.2007 (Az. VIII ZR 330/06) beschäftigt.
Der BGH unterscheidet hier zwischen einem Bagatellschaden und einem Sachmangel. Danach muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der BGH bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war.
Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung. D.h. im Ergebnis muss auch ein Schaden nach einer völlig fachgerechten Reparatur, die den Unfall nicht mehr erkennen lässt, dennoch mitgeteilt werden. Sollte man als Käufer eines Gebrauchtwagen über vorherige Unfälle aufgeklärt worden sein, so muss man diese Information an den nächsten Käufer ebenfalls weitergeben. Sofern man sich als Verkäufer nicht sicher sein kann, ob in der Kette der Eigentümer ein Unfallschaden vorlag, sollte man dies bei einem Verkauf entsprechend mitteilen.
Im Ergebnis ist zwar der Begriff Unfallwagen nicht zwingend zu verwenden, aber da jede Beschädigung überhalb der Bagatellschwelle anzugeben ist, könnte man insofern von einem Unfallwagen sprechen. Die Informationspflicht betrifft hierbei Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Sie können diese Kurzinfo gerne in dem Forum posten.
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