Hi,
ich hab hier grad das TÜV-Gutachten von meinen neuen Felgen vor mir liegen und dort steht, dass ich folgende Auflagen erfüllen muss.
Das heißt, dass innen das Plastik eingebeult werden muss, damit ich beim Einschlagen nicht immer ans Plastik komme.... oder?
Was soll das heißen? Das ich hinten ziehen muss? Hatte die FElgen schon drauf und die Lauffläche stand nicht über, also warum sollte ich dann ziehen?
Danke für eure Hilfe!
ich hab hier grad das TÜV-Gutachten von meinen neuen Felgen vor mir liegen und dort steht, dass ich folgende Auflagen erfüllen muss.
Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 ist die Kunststoffabdeckung an der Spritzwand im mittleren Bereich warm einzubeulen
Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an AChse2 sind die Radhausausschnittkanten - beim Compact ringsrum und bei Limousine, COupe und Touring ab der seitlichen Stoßleiste - besonders im hinten Bereich ganz anzulegen und die Kanten des hinteren Radhauses im BEreich der Stoßstange zu kürzen. Die Radhausausschnitte sind im hinteren Bereich aufzuweiten
Danke für eure Hilfe!
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