Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Garantiefall?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Garantiefall?

    Hi!

    Hatte Probleme mit meinem kleinen (Lenkrad vibriert beim Bremsen)!
    Werkstatt sagt: Bremssattel defekt - kein Garantiefall - Kosten ca. 700 €

    hab den bmw jetzt gerade mal seit september 05, er war ende februar erst in inspektion für viel geld und jetzt das?

    Ist dass echt kein garantiefall, oder wollen die mich über den tisch ziehen?

    danke für eure antworten

    Ralle

  • #2
    Re: Garantiefall?

    was isn defekt und wenn wü+rd ich mir irgendwo nen passenden bremssattel holen und selber einbaun da bezahltste dann garantiert keine 700€
    Accipere quam facere praestat iniuriam.

    Veritas odium parit

    Kommentar


    • #3
      Re: Garantiefall?

      Hast du bei nem Händler gekauft?

      Der muß auf jeden Fall 1 Jahr gewährleisten!

      Kommentar


      • #4
        Re: Garantiefall?

        ja, der ist vom händler! das ist ja dass schlimme! hab 12 Monate garantie! die sagen aber dass sei ein verschleißteil, und daher keine kostenübernahme!?

        Kommentar


        • #5
          Re: Garantiefall?

          Nen Bremssattel ist eigentlich kein Verschleißteil in diesem Sinne, das gehört zur Gewährleistung!

          Kommentar


          • #6
            Re: Garantiefall?

            ist das irgendwo festgehalten, garantiegesetzbuch oder so?

            Kommentar


            • #7
              Re: Garantiefall?

              Sehe ich auch so. Ein Sattel ist kein Verschleißteil.
              Muss im Rahmen von Gewährleistung auf jedenfall drin sein.

              Und wenn du sogar Garantie hast:

              § 443 BGB Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
              (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
              (2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

              § 444 BGB Haftungsausschluss
              Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

              § 476 BGB Beweislastumkehr
              Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

              Wenn er dir also Garantie gegeben hat, muss er es reparieren. Du hast ihn im September gekauft. In den ersten sechs Monaten ist der Schaden aufgetreten. Also kann man davon ausgehen laut Gesetz, dass er den Schaden arglistig verschwiegen hat und deshalb kann er sich auch nicht auf einen Haftungsausschluss beziehen.

              Kommentar


              • #8
                Re: Garantiefall?

                Danke!
                ich bin auch der Meinung, dass der Sattel kein Verschleißteil ist wie z.B. beläge und scheiben.
                Aber der springende punkt ist die abgrenzung von verschleißteil und nicht verschleißteil! das muss doch irgendwo festgehalten werden, sonst könnten die ja immer sagen ist ein berschleißteil.

                Kommentar


                • #9
                  Re: Garantiefall?

                  der sattel verscheißt ja nciht sondern die beläge dafür sind ide beläge ja wechselbar
                  Accipere quam facere praestat iniuriam.

                  Veritas odium parit

                  Kommentar


                  • #10
                    Re: Garantiefall?

                    Hab da mal ein Urteil zu gefunden...

                    LG Mainz 3. Zivilkammer Urteil vom 9. März 1993, Az: 3 S 268/92

                    Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen eines Gebrauchtwagens als Mangel

                    Orientierungssatz
                    1. Normale Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen eines Gebrauchtwagens stellen keinen Mangel dar, wenn sie nicht über das hinausgehen, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs, Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist (hier: Mangel abgelehnt beim Ölverlust eines 9 Jahre alten Fiat Panda mit einer Laufleistung von 116.620 km).

                    Wenn sowas also in der Regel nicht auftritt (und das tuts nicht), ist es ein Mangel. Und für Mangel muss der Händler ja nach meiner Vorrede haften.

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Garantiefall?

                      Hab jetzt wohl leider die lösung gefunden! bei meiner Garantie handelt es sich nicht um die von BMW normalerweise verwendete Garantie, sondern um eine Hausgarantie des Autohauses. Und bei dieser Garantie sind die Bremssattel von Reperaturkostenübernahme ausgeschlossen!

                      So eine sch....! Aber dieses Autohaus/Werkstatt verdient kein Cent mehr an mir!

                      Danke
                      Ralle

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Garantiefall?

                        Steht das so im Kaufvertrag, dass Bremssättel von der Garantie ausgeschlossen sind?

                        Kommentar


                        • #13
                          Re: Garantiefall?

                          Die garantieunterlagen habe ich dummerweise noch im auto im handschuhfach und dass steht noch in der werkstatt! hab mit der garantiedingens von bmw telefoniert. der hat mir gesagt, das ich die hausgarantie habe vom autohaus und da der bs nicht inbegriffen sei.
                          dumm gelaufen, also doch selber zahlen :ka:

                          Kommentar


                          • #14
                            Re: Garantiefall?

                            Hm, bevor die was machen würd ich erstmal den Vertrag genau durchlesen.
                            Und wenn es von der Garantie nicht eingeschlossen ist, muss das erstens klar und deutlich als Verschleißteil aufgeführt sein UND es muss wirklich explizit drin stehen, dass BS nicht inbegriffen sind.
                            Wenn das alles zutrifft, würde ich den Sattel selber wechseln. Ist 1000 mal billiger.

                            Kommentar


                            • #15
                              Re: Garantiefall?

                              Hab die Unterlagen jetzt mal genau studiert! da steht zu jeder Baugruppe genau, welche Teile in die Garantie eingschlossen sind. Bei der Baugruppe Bremsen ist der Bremssattel eben nicht enthalten, also haben sie recht. Aber der Händler hätte in Sinne von entgegenkommen der Versicherung ja Teile melden können, die unter Garantie fallen und den selben wert haben. Somit hätten sie ihren Aufwand entschädigt bekommen und ich nen neuen Bremssattel und alle wären zufrieden.

                              Hab den Bremssattel heute zerlegt, gereinigt und wieder eingebaut. Jetzt kommen noch neue Scheiben und Beläge und gut iss. Bis jetzt ist das vibrieren weg!Die wollten wohl bissl Umsatz machen!?

                              MFG Ralle

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X