Re: Garantiefall?
Auch hier sollte man wieder Gewährleistung von Garantie unterscheiden. Garantie ist eine freiwillige Leistung vom jeweiligen Händler, d.h. hier dürften sie auch eingrenzen, worauf sie Garantie geben.
Die Gewährleistung jedoch ist gesetzlich geregelt (wie oben bereits zitiert) und kann meines Wissens nach nicht eingeschränkt werden.
Meines Rechtswissens nach sollte dein Problem ein Gewährleistungsanspruch sein, und den hast du lt. BGB 2 Jahre - bei gebrauchten Sachen im Regelfall 1 Jahr - lang.
Dies ist allerdings keine Rechtsberatung, sondern nur mein Wissen aus dem AWL-Unterricht
Auch hier sollte man wieder Gewährleistung von Garantie unterscheiden. Garantie ist eine freiwillige Leistung vom jeweiligen Händler, d.h. hier dürften sie auch eingrenzen, worauf sie Garantie geben.
Die Gewährleistung jedoch ist gesetzlich geregelt (wie oben bereits zitiert) und kann meines Wissens nach nicht eingeschränkt werden.
Meines Rechtswissens nach sollte dein Problem ein Gewährleistungsanspruch sein, und den hast du lt. BGB 2 Jahre - bei gebrauchten Sachen im Regelfall 1 Jahr - lang.
Dies ist allerdings keine Rechtsberatung, sondern nur mein Wissen aus dem AWL-Unterricht
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