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geschqindigkeits frage

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  • #16
    Re: geschqindigkeits frage

    .... ich merk's schon, Ärger steht an.

    Warte noch auf Instruktionen von Bubibalu !
    Freundlichste Grüsse vom Lorenz !

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    • #17
      Re: geschqindigkeits frage

      Bleifuss,

      wie breit Deine Reifen sind, interessiert doch bei der Geschwindigkeitsberechnung/-abweichung vom Tacho ueberhaupt nicht.
      "Vorne hab ich 225er, hinten 255 er."
      Hast Du 13,14,15,16,17,18 oder was was ich wieviel " drauf?
      Und was steht im Kfz-Brief als zugelassen?
      Dann geh mal zu dem obigen Reifenrechner und gib die "(Zoll) der verschiedenen Groessen ein.
      7er Tech Tips

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      • #18
        Re: geschqindigkeits frage

        Also ich hab 18 Zöller und im Fahrzeugschein steht 221 km/h.

        Der Freundliche sagt 7 km/h Minusabweichung wäre bei dieser Größe normal.

        Soviel fährt meiner auch, laut Tacho.

        Allersdings hat bei dieser Geschwindigkeit der Tacho normalerweise Voreilung.

        D.h. er müßte in etwa 225 km/h zeigen.

        Der Freundliche meint, der Tacho sei so genau, da gibt es diese Abweichung nicht.

        Welche Aussage richtig ist, ist für mich als Laie nicht so leicht durchschaubar.

        Der Reifenrechner ist gut, er zeigt ca. 6 km/h minus.

        Ich vermute, daß alles korrekt ist. Denn Händler rechnen bei Neufahrzeugen gerne alle möglichen Reparaturen über das Werk ab.
        Deswegen auch der neue Turbo + Luftmengenmesser.
        Wenn die mehr machen könnten, würden die das sicherlich gerne machen.
        Freundlichste Grüsse vom Lorenz !

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        • #19
          Re: geschqindigkeits frage

          Also ich kenn keinen Unterschied von den orginalen 17'' auf meine 19''; Vorher 250 km/h und nachher auch 250 km/h
          Sind Sie zu schnell, bist du zu langsam! :-)

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          • #20
            Re: geschqindigkeits frage

            Funktion, Anzeigegenauigkeit, gesetzliche Vorschriften


            Tachometer

            Wie genau müssen die Anzeigen von Tachometer und Kilometerzähler sein? Dass sie mehr oder weniger deutlich "voreilen"- dies ist bekannt. Warum das so ist und welche Abweichungen gesetzlich zulässig sind, das erfahren Sie hier.



            Die Technik Faktoren, die die Anzeigegenauigkeit beeinflussen
            Gesetzliche Vorschriften Ablesbarkeit niedriger Geschwindigkeitsbereiche





            Die Technik


            Geschwindigkeit und zurückgelegte Wegstrecke ergeben sich zunächst einmal aus der Umdrehungszahl des Autorades auf der Fahrbahn. Die weitere Umsetzung ins Instrument erfolgte bis in die 90-iger Jahre mittels biegsamer Welle ("Tachowelle"; mit Abnahme der Drehzahlinformation über den Radantrieb vom Getriebe). Weitgehend durchgesetzt haben sich mittlerweile elektronische Systeme - hier liefern Sensoren an den Laufrädern die Informationen. Die Darstellung der Werte kann sowohl über ein Zeiger-Instrument als auch digital mittels Flüssigkeitskristallen erfolgen.







            Faktoren, die die Anzeigegenauigkeit beeinflussen


            Die wesentliche Ursache für einen recht großen Spielraum in der Anzeigegenauigkeit ist beim Reifen zu suchen - und der liefert ja, wie erwähnt, durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist im Reifenbau beim "Abrollumfang" ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Instrument - je kleiner der Reifenumfang, desto schneller dessen Drehzahl, desto mehr zeigt auch der Tacho an. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.







            Gesetzliche Vorschriften

            Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.

            Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).

            Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt.







            Ablesbarkeit niedriger Geschwindigkeitsbereiche


            Mit der Einführung von "Tempo 30"-Zonen und verkehrsberuhigter Bereiche (dort gilt "Schrittgeschwindigkeit") hat der Begriff "Anzeigegenauigkeit" eine besondere Bedeutung bekommen. Wie gut sind derart niedrige Werte eigentlich ablesbar?

            Im allgemeinen sind bei aktuellen Automodellen die Skalen im unteren Bereich so stark "gespreizt", dass zumindest die "30" - Markierung deutlich ablesbar ist. Zur "Schrittgeschwindigkeit" können Zeigerinstrumente, mit wenigen Ausnahmen, meist keine deutliche Angabe liefern (nur Digital-Anzeigen sind hier noch auskunftsfähig). Das ist einerseits ein Manko, andererseits müsste ein Autofahrer auch gefühlsmäßig in der Lage sein, die Geschwindigkeit eines Fußgängers einzuschätzen.

            gefunden beim ADAC

            Also wenn ihr es unbedingt wissen wollt, macht eine GPS Messung.
            7er Tech Tips

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            • #21
              Re: geschqindigkeits frage

              wenn du 215 fährst reicht das doch, andere fahren 240 und sind auch nicht schneller.dein tacho geht vielleicht genauer als andere

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