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Racinggitter eintragungspflichtig?

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  • Racinggitter eintragungspflichtig?

    Hab meine Nieren mit Racinggitter ausgefüllt, nun meinte gestern abend ein Kollege, das man diese eintragen müsste? Was meint ihr? Ist doch kein sicherheitsrelevantes Teil oda?
    Beinträchtigt ja nicht das Fahrzeug?

    Also hab mal Bilder gemacht:





    Was denkt ihr? Ich würde sagen das man sowas nicht eintragen muss...


    MB Grüße Steve

    BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

  • #2
    Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

    würde ich auch sagen.
    Aber warum macht man sich da vorne so ein, entschuldigung, albernes kaninchengitter rein? :aehm: :ka:

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    • #3
      Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

      das musst du definitiv nicht eintragen!!! Aber ich muss E36_325i_Coupe recht geben, toll sieht das nicht aus.
      Der Innenraum wird immer schwärzer
      Chuck Norris kriegt bei Praktika 20 % - auch auf Tiernahrung!
      Verkaufe Brock B6 Felgen für 249 euro

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      • #4
        Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

        Gefiel mir ehrlich gesagt besser als die schwarzen Streifen! In Chrom isser mir zu teuer und da ich das noch von meiner Rollerzeit im Keller rumfahren hatte, hab ich mir gedacht mach ichs halt mal rein! Finds gar ned so schlecht! Gefällt mir sogar mehr als Komplette Original-Chromnieren...


        Was meint der rest wegen der eintragung?

        Grüße Steve

        BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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        • #5
          Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

          also hier bin ich mir auch 100%ig sicher, dass das nicht eingetragen werden muss. anders sieht es glaube ich bei schürzen aus, da der tüv bei mir immer eingetragen hat: "Stoßstange xyz in verbindung mit integriertem Lüftungsgitter".
          To finish first, you first have to finish!

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          • #6
            Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

            Musst du nicht eintragen lassen... Habe ich auch an nem Auto und das musste nicht eingetragen werden...

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            • #7
              Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

              Eine kurze eMail an den TÜV könnte vielleicht Gewissheit bringen. :aehm:

              Nur so eine Idee.

              Gruss

              Dietmar

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              • #8
                Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                Ich glaubs au ned das das Relevant ist! Aber wo kann man da ne E-Mail hinsenden?

                Grüße Steve

                BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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                • #9
                  Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                  Ich glaub auch nicht das man das Eintragen muß. Aber mal ehrlich so ein Kanichengitter sollte nicht an einem BMW sein.

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                  • #10
                    Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                    MIr gefällt es wirklich besser, als die schwarzen Streifen! Das sieht von weitem dann so aus, als wäre da nichts drin! Als würde was fehlen... Und Chrom-Nieren finde ich einfach viel zu teuer! hat mich ja nicht gekostet!

                    Grüße Steve

                    BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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                    • #11
                      Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                      Ist auch mal was anderes... was nicht jeder aht

                      Kommentar


                      • #12
                        Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                        info@tuev-sued.de

                        War relativ leicht zu finden.
                        Man gehe auf www.teuev.de
                        Klicke auf "Kontakt"
                        Und schon hat man einen eMail Adresse.

                        Etwas Engagement meine Herren!

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                        • #13
                          Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                          Trotzdem vielen dank...

                          Vielleicht schreib ich mal hin... Würde die Meinung von den anderen noch interessieren!

                          Grüße Steve

                          BMW 316I Compact -> BMW-Moreagrün-Metallic

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                          • #14
                            Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                            100 % muss das nicht eingetragen werden. Da kannst du dir die Mail sparen.

                            Aber ich muss den anderen hier recht geben, mir gefällt es auch überhaupt nicht.

                            Kommentar


                            • #15
                              Re: Racinggitter eintragungspflichtig?

                              das muss nich eingetragen werden... nur wenn das in der stossstange drin ist wegen des abschlepphackens...
                              Der Innenraum wird immer schwärzer
                              Chuck Norris kriegt bei Praktika 20 % - auch auf Tiernahrung!
                              Verkaufe Brock B6 Felgen für 249 euro

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