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Nachrüstung Nebelscheinwerfer!

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  • Nachrüstung Nebelscheinwerfer!

    Werde in nächster Zeit Nebelscheinwerfer nachrüsten! Der Aussage eines Users nach zur Folge, fahr ich am besten wenn ich mir die Teile wie Schalter und Relais aufm Schrottplatz hole, Kabelbaum beim :wink: und Scheinwerfer in der Bucht!

    So und jetzt zu meiner Frage:
    So viel ich weiß, dürfen die Nebler laut Gesetz nur in Verbindung mit Abblend-, Standlicht oder Begrenzungsleuchten brennen, je nachdem was die Sichtverhähltnisse erfordern (§ 17 StVO)
    Und manche meinen, die Nebler müssen bei Zuschaltung des Fernlichtes ausgehen! Jetzt ist mir beim 5er meines Vaters aufgefallen, dass die bei Fernlicht trotzdem leuchten!
    Was denn nun? Wurde das mal im Laufe der Zeit geändert oder gibts da Modelle mit Ausnahmen?!

    Und hat vielleicht noch jemand einen Schalter und ein Relais übrig?!

    Grüße

  • #2
    Re: Nachrüstung Nebelscheinwerfer!

    Zitat von SteFaN_K
    So viel ich weiß, dürfen die Nebler laut Gesetz nur in Verbindung mit Abblend-, Standlicht oder Begrenzungsleuchten brennen, je nachdem was die Sichtverhähltnisse erfordern (§ 17 StVO)
    Und manche meinen, die Nebler müssen bei Zuschaltung des Fernlichtes ausgehen!
    So kenn ich das eigentlich auch aber obwohl ich die NSW selbst Nachgerüstet habe (mit original BMW Teilen) und alles genau nach BMW Anleitung angeschlossen habe Leuchten meine Nebler immer egal ob Fernlicht an oder aus....

    Das gleiche ist auch bei unserem Japaner so.....

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    • #3
      Super! Hattest auch noch nie Probleme mit der Rennleitung oder? TÜV sagt auch nichts?!
      War der Einbau schwer?! Ich bin zwar nicht ungeschickt...aber bei Elektrik und so bin ich immer vorsichtig!

      Gruß

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      • #4
        hab ich ja noch nie gehört ... mhh meine sind immer an - die orginalen und auch jetzt meine von jom in chrom ...

        wusst ich gar nicht ... hatte mir aber bei bmw wo die mir das alles eingestellt haben letzten winter aber auch nie einer gesagt ...

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        • #5
          Gut :wink: !!!! Mir soll das Recht sein
          Einen Schalter hat niemand rumliegen?!

          Gruß

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          • #6
            hallo stefan.
            ich kenne jetzt nicht die genauen vorschriften,aber unter bestimmten vorraussetzungen dürfen sie mit fernlicht brennen.hat was mit dem abstand zu tun,wie weit sie von dem äußeren stoßstangenrand weg sind.wären sie zum beispiel unter dem nummernschild,wär der abstand so,dass sie ausgehen müssen, wenn fernlicht an ist.

            so irgendwie war das.bin aber auch ne weile aus der lehre raus.kann sich geändert haben oder nicht ganz richtig erklärt sein.aber bei dir darf das so sein :wink:

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            • #7
              Okay, ja ich werde die Nebelscheinwerfer in den original dafür vorgesehenen Platz einsetzen...und alles nach der originalen EBA einbauen und anschließen, und dann werden wir mal sehen was passiert. Allerdings wird das erst kurz vor Weihnachten geschehen, weil ich erst da wieder nach Hause komme. Ich werde dann berichten :wink:

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              • #8
                an meinem ist alles im serien zustand und ich kann nsw und fernlicht gleichzeitig anmachen.

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