Werde in nächster Zeit Nebelscheinwerfer nachrüsten! Der Aussage eines Users nach zur Folge, fahr ich am besten wenn ich mir die Teile wie Schalter und Relais aufm Schrottplatz hole, Kabelbaum beim :wink: und Scheinwerfer in der Bucht!
So und jetzt zu meiner Frage:
So viel ich weiß, dürfen die Nebler laut Gesetz nur in Verbindung mit Abblend-, Standlicht oder Begrenzungsleuchten brennen, je nachdem was die Sichtverhähltnisse erfordern (§ 17 StVO)
Und manche meinen, die Nebler müssen bei Zuschaltung des Fernlichtes ausgehen! Jetzt ist mir beim 5er meines Vaters aufgefallen, dass die bei Fernlicht trotzdem leuchten!
Was denn nun? Wurde das mal im Laufe der Zeit geändert oder gibts da Modelle mit Ausnahmen?!
Und hat vielleicht noch jemand einen Schalter und ein Relais übrig?!
Grüße
So und jetzt zu meiner Frage:
So viel ich weiß, dürfen die Nebler laut Gesetz nur in Verbindung mit Abblend-, Standlicht oder Begrenzungsleuchten brennen, je nachdem was die Sichtverhähltnisse erfordern (§ 17 StVO)
Und manche meinen, die Nebler müssen bei Zuschaltung des Fernlichtes ausgehen! Jetzt ist mir beim 5er meines Vaters aufgefallen, dass die bei Fernlicht trotzdem leuchten!
Was denn nun? Wurde das mal im Laufe der Zeit geändert oder gibts da Modelle mit Ausnahmen?!
Und hat vielleicht noch jemand einen Schalter und ein Relais übrig?!
Grüße
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