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Änderungen / Mehrausstattungen E36 Cabrio US- Version

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  • Änderungen / Mehrausstattungen E36 Cabrio US- Version

    Hallo!

    Bin neu hier und daher erst mal viele Grüsse an Euch alle!

    Aber ich bin natürlich nicht zufällig hier, sondern habe schon das erste und wahrscheinlich auch ein grösseres Problem:

    Ein E36 Cabrio einer Bekannten soll UNBEDINGT nach USA exportiert und auch dort zugelassen werden.
    Ich habe hier mit der Suche auch schon eine wirklich gute Übersicht entdeckt auf der alle formalen Hürden super beschrieben sind! :top:

    Jetzt würden natürlich noch die technischen Details fehlen- sprich, hat jemand von Euch eine detailierte Auflistung, was am deutschen Modell alles nachgerüstet bzw. umgebaut werden muss um den US- Standard zu erreichen?

    Ich komme ehrlich gesagt mehr aus der VW Fraktion und da wüsste ich spontan, wo man das herausfinden könnte- bei BMW bin ich da allerdings etwas ratlos... :nixweiss:
    Auch der Händler, bei dem die Dame ein echter Stammkunde ist / war reagierte wohl nur mit Kopfschütteln... :roll:

    Vor dem Hintergrund, dass sowohl der technische, der finanzielle und genauso der bürokratische Aufwand unverhältnismässig ist- trotzdem genau dieses Cabrio muss nach USA! :mrgreen: Egal wie! :lol:

    Stand der Dinge jetzt ist bis jetzt nur: Noch 5 Jahre warten, dann ist das gute Stück 20 und dann soll`s wohl wesentlich einfacher gehen?!

    Aber falls von Euch jemand Infos hätte was man da "Hardwareseitig" alles machen müsste, wäre das natürlich super! :mrgreen:

    Oder weiss vielleicht sogar jemand, wer denn diese Änderungen dann WIRKSAM BESTÄTIGT? (mit nur Umbauen ist`s ja nicht getan und wenn das irgendein Hans Wurst TÜV- Prüfer bei uns in D abstempelt wird das in USA auch nicht wirlich beeindruckend sein...???)

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse,

    Chris!

  • #2
    Hm...

    keiner eine Idee??

    Oder ist das bei BMW so sehr kompliziert...?


    Liebe Grüsse,

    Chris!

    Kommentar


    • #3
      hi!
      denke anders herum wär deine frage einfacher zu beantworten, mit den amerikanischen verkehrsregeln kennen sich die meisten wohl nicht aus .

      ich denke mal da wird dir sicher einer aus den usa besser weiterhelfen können

      Kommentar


      • #4
        Vergiss es, kostet mehr als 10.000 $ die Umruestung, ist sogar noch unterschiedlich von dem jeweiligen Staat, wenn Kalifornien, dann viel Spass.
        geht schon los, dass alle Autos einen Stomp test machen koennen. Kats muessen getauscht werden gegen zertifizierte in USA. All die feinen EU Zertifikate helfen Dir in USA wenig, muss naemlich bzw natuerlich nach U.S. specs abgenommen sein.

        das sagt der ADAC:


        Fahrzeuge, die aus Europa in die USA eingeführt werden sollen, müssen alle US-Standards erfüllen. Diese Bestimmungen sind in verschiedenen Vertragswerken (der "Motor Vehicle Safety Act" von 1966, der "Imported Vehicle Act" von 1988, der "Motor Vehicle Information and Cost Savings Act" von 1972, der "Clean Air Act" von 1968, etc) detailliert festgelegt.Ihre Einhaltung wird genauestens kontrolliert.

        Fahrzeuge, die im Ausland nach US-Normen produziert werden, sind üblicherweise für den sofortigen Export und den anschließenden Verkauf in den USA vorgesehen. Es ist deshalb unwahrscheinlich, daß ein im Ausland angebotenes Fahrzeug allen US-Vorschriften entspricht. Seien Sie skeptisch, wenn ein Verkäufer behauptet, dass ein Fahrzeug diesen Vorschriften entspricht oder ohne weiteres angepasst werden könnte.
        Fahrzeuge, die den Vorschriften der USA nicht entsprechen, müssen umgerüstet, wieder ausgeführt oder vernichtet werden.

        Da die Vorschriften jederzeit erweitert und geändert werden, empfehlen wir, sich vor einem Fahrzeugkauf im Ausland bei den zuständigen US-Behörden genauestens zu informieren.

        U.S. Department of Transportation (DOT)
        Director of the Office of Vehicle Safety Compliance
        400 7th Street, SW
        Washington, DC 20590
        Telefon 001/ 202/ 6 46 50 95
        Fax 001/ 202/ 3 66 10 24


        Die zulässigen Abgasmesswerte für importierte Fahrzeuge sind aus einem Merkblatt des Umweltministeriums ersichtlich. Dieses Merkblatt und weitere Informationen zur Einfuhr von Kraftfahrzeugen sind unter folgender Anschrift erhältlich:

        U.S.Environmental Protection Agency (EPA)
        Imports Section
        401 M Street SW
        Washington DC 20460
        Telefon: 001/ 202/ 2 60 59 22
        Telefax: 001/ 202/ 2 60 62 57
        emailublic-access@epamail.epa.gov

        Sicherheits-, Stoßstangen- und Diebstahlsicherungsvorschriften

        Kraftfahrzeuge, die jünger als 25 Jahre sind, müssen den US-Sicherheitsbestimmungen entsprechen, die in dem Jahr in Kraft waren, in dem das Fahrzeug produziert wurde. Pkw, die nach dem 1. September 1973 produziert wurden, müssen außerdem der Stoßstangenvorschrift entsprechen. Der Einführer muss bei der Einfuhr das Formular DOT HS-7 ausfüllen, das aussagt, ob das Fahrzeug der Sicherheits- und Stoßstangenvorschrift entspricht.

        Der Automobilhersteller ist verpflichtet, das Fahrzeug mit einer Plakette zu versehen, die bescheinigt, dass diese Vorschriften erfüllt sind.
        Fahrzeuge, die diese Plakette des Herstellers nicht haben, werden bei der Einfuhr als "nicht den Vorschriften entsprechend" eingestuft und mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 150 % des Zollwertes belegt. Diese ist zusätzlich zur üblichen Zollkaution zu hinterlegen.

        Üblicherweise muss der Einführer einen Vertrag mit einem Einfuhragenten des Verkehrsministeriums (RI) schließen, der das Fahrzeug allen US-Sicherheits- und Stoßstangenbestimmungen entsprechend umrüsten läßt und diese Änderungen bestätigt.

        Eine Kopie dieser Bestätigung ist dem DOT HS-7-Formular anzuheften und der Zollbehörde des Einreisehafens zusammen mit der Sicherheitsleistung vorzulegen. Eine Liste von Einfuhragenten ist beim Verkehrsministerium erhältlich und sollte angefordert werden, bevor Sie den Import eines Fahrzeuges beschließen.

        Das Verkehrsministerium schreibt außerdem vor, dass vor der Einreise festzustellen ist, ob ein bestimmtes Fahrzeugmodell und Herstellungsjahr Importbeschränkungen unterliegen. Ein Einfuhragent kann dies für Sie feststellen und sollte es der Fall sein, kann er auf Wunsch einen Antrag auf Sondergenehmigung in Ihrem Namen einreichen. Die Gebühren für einen solchen Antrag sind im voraus zu zahlen.

        Abgas-Standards

        Die folgenden Personenkraftwagen, Kleinlastwagen, Lastkraftwagen und Motorräder unterliegen nationalen Abgasbestimmungen:

        Personenkraftwagen und Kleinlastwagen mit Benzinmotor, die nach dem 31.12.1967 hergestellt wurden.
        Personenkraftwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1974 hergestellt wurden,
        Kleinlastwagen mit Dieselmotor, die nach dem 31.12.1975 hergestellt wurden,
        Lastkraftwagen, die nach dem 31.12.1969 hergestellt wurden,
        Motorräder mit einem Hubraum von über 49 ccm, die nach dem 31.12.1977 hergestellt wurden.
        Bei Fahrzeugen ab Baujahr 1974, die zwar nach den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten hergestellt, aber außerhalb Nordamerikas gefahren wurden, kann es notwendig gewesen sein, die Abgassonde und/oder den Katalysator auszutauschen. Eine formelle Zollabwicklung ist notwendig, um sicherzustellen, dass diese Anforderung erfüllt wurde. Sie sollten sich vor Verschiffung Ihres Fahrzeuges mit dem Umweltministerium in Verbindung setzen, um alle Vorschriften detailliert zu erfragen.
        Fahrzeuge, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen von einem beglaubigten Einfuhragenten (ICI) eingeführt werden.

        Ein Verzeichnis ist beim Umweltministerium erhältlich. Dieses sollten Sie sich besorgen, bevor Sie sich entscheiden, ein Fahrzeug einzuführen. Der Agent ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den Abgasvorschriften der Vereinigten Staaten angepasst wird.(Seit dem 01.07.1988 gibt es die einmalige Befreiung für Fahrzeuge, die fünf oder mehr Jahre ab Herstellungsdatum alt sind, nicht mehr).
        Beachten Sie, dass das Umweltministerium die Einfuhr von Fahrzeugen bestimmter Typen, Hersteller und Baujahre nicht genehmigt, sofern nicht ein Einfuhragent (ICI) bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen.
        Weitere Informationen zu den Abgasbestimmungen oder Anschriften von unabhängigen Importeuren sind beim Umweltministerium erhältlich.

        Die Abgasvorschriften einiger US-Bundesstaaten weichen von den allgemeinen Vorschriften der Bundesregierung ab. Die Zulassung eines Fahrzeuges kann von der Erfüllung der bundesstaatlichen Vorschrift abhängig gemacht werden. Es wird daher empfohlen, sich vor der Einfuhr eines Fahrzeuges an die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates zu wenden. Sollte die bundesstaatliche Vorschrift weniger streng sein als die der Bundesregierung, wird sie nicht als ausreichend für die Einfuhr akzeptiert.

        Vorbereitungen

        Die für die Verschiffung notwendigen Formalitäten sind vom Besitzer des Fahrzeuges zu erledigen. Lassen Sie sich von der Reederei oder dem Spediteur das genaue Ankunftsdatum Ihres Fahrzeuges mitteilen, damit die Zollabfertigung vorbereitet werden kann. Seefracht wird im ersten amerikanischen Hafen, den das Schiff anläuft, verzollt, es sei denn, Sie lassen das Fahrzeug unter Zollverschluss zu einem für Sie günstiger gelegenen Zollamt bringen.

        Zollbeamten ist es gesetzlich verboten, als Zollagenten aufzutreten oder die Einfuhrzollanmeldung für Sie auszufüllen. Sie können jedoch einen professionellen Zollagenten mit der Abwicklung der Einfuhrmodalitäten beauftragen.

        Dokumente

        Zur Zollabfertigung benötigen Sie im Original den Seefrachtbrief der Reederei oder des Spediteurs, die Kaufrechnung, die ausländischen Zulassungspapiere und alle anderen, das Fahrzeug betreffenden Papiere. Ferner benötigen Sie eine im voraus eingeholte schriftliche Genehmigung des Umweltministeriums oder eine am Fahrzeug befestigte Prüfplakette des Herstellers, die in englischer Sprache aussagt, dass das Fahrzeug den Abgasnormen der USA entspricht.

        Sie können die Importformalitäten auch durch einen Einfuhragenten (ICI) abwickeln zu lassen.In diesem Fall, wird dieser das Fahrzeug einführen und alle vom Umweltministerium vorgeschriebenen Änderungen durchführen lassen.

        Er ist dann dafür verantwortlich, dass alle Umwelt-Auflagen erfüllt sind. ICI-Einfuhragenten dürfen nur bestimmte Fahrzeuge einführen und ihre Gebühren sind in der Regel sehr hoch.
        Ein Rat zur Vorsicht!

        Sowohl das Verkehrsministerium wie auch das Umweltministerium weisen darauf hin, dass es zwar unter Umständen möglich ist, ein Fahrzeug einzuführen, das nicht von vornherein den US-Vorschriften entspricht, die notwendigen Änderungen jedoch unverhältnismäßig aufwendig und teuer sind.
        Es ist daher ratsam, Verbote und Beschränkungen genauestens zu erfragen, bevor man ein Fahrzeug kauft um es in die USA einzuführen.

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        Und wenn Du jetzt immer noch Interesse haben solltest, dann vergleich hier alle Teile des kompletten Autos

        1 x EU Spez.
        1 x U.S. Spez.

        viel Spass dabei

        7er Tech Tips

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