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ich bekomm jetzt im frühjahr die bbs rc felgen mit vorne 215/40 17 und hinten 245/35 17 drauf. glaub bei der umrechnung hab ich mich vertan bei der orginal größe.
Ich hab momentan Auch Felgen vom E39 im Winter drauf. Glaub die müsste ich auch Eintragen lassen. Weiß nicht genau aber die Reifengröße hab ich ja eh drin stehen :hehe:
hi, also dekra will meine papiere sehn. Der tüv möchte gern ein gutachten von der dekra für die Reifen. Wobei ich fast glaube das die gute frau am telefon von meiner anfrage schon überfordert war. -.-
achso ich bin der kumpel der die reifen und felgen haben will.
soviel aufwand für das bisschen eintragen! :aehm:
ich könnte es ja verstehen, wenn die felgen oder die reifen übermäßig breit wären, aber bei 195/65/15 :aehm:
die frau hat sich bestimmt nicht ausgekannt, das geht 100pro einfacher!
Ich würde ja gerne eine richtige Signatur sein, aber ich habe nur 100 Zeichen! :?
edit: oh, jetzt sinds schon 150
Ich hab momentan Auch Felgen vom E39 im Winter drauf. Glaub die müsste ich auch Eintragen lassen. Weiß nicht genau aber die Reifengröße hab ich ja eh drin stehen :hehe:
Andy 2010
Sorry mann aber ich glaube nicht das Du an deinem Wagen Felgen bzw Räder vom E39 hast weil E36 und E46 sind passend und gleich aber E39 hat ganz andere große bei der Zentrienabe.
also in den neuen papieren steht nur noch ein reifen drin wenn ich andere fahren will soll ich den reifen hersteller nach einer abe für mein fahrzeug fragen dann ist das ok. sagt mir eine dekra prüfstelle.
Wenn die gewünschte Reifengröße nicht in den FZ-Papiere eingetragen
bzw. nicht mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist,
darf sie nicht ohne weiteres verwendet werden.
Sie können beim FZ- oder Rad-Hersteller nachfragen, ob dort:
- ein Prüfzeugnis (ABE bzw. Teilegutachten) vorliegt, das als
Grundlage für eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO
verwendet werden kann, mit welcher eine Änderungsabnahme in
jeder DEKRA-Prüfstelle möglich wäre,
oder
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann,
die als Grundlage für eine Einzelbegutachtung nach §§19(2) / 21 StVZO
durch den amtl. anerkannten Sachverständigen einer "Technischen
Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" verwendet werden kann.
Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten
Bundesländern
der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.
Der von Ihnen angegebene Reifen ist auf dem 318i unüblich, da der größere
Abrollumfang zu erheblichen Abweichungen des Geschwindigkeitsmessers
und Wegstreckenzählers führen würde. Ein Nachweis der Genauigkeit und ggf.
eine Angleichung wären erforderlich.
Üblich und auch i.d.R., unter Beachtung der o.g. Grundsätze, einfach
umsetzbar
ist z.B. eine Reifengröße 205/60R15.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
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