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Neufahrzeug bei Auslieferung mit Blechschaden, was tun?

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  • Neufahrzeug bei Auslieferung mit Blechschaden, was tun?

    Themenstarter
    Hallo,

    im Januar hatte ich einen neuen 523i BMW-Touring bestellt, der kommende Woche ausgeliefert werden sollte. Jetzt informiert mich das Autohaus, dass bei der Überführung des Fahrzeugs die vordere Stoßstange und ein Kotflügel beschädigt wurden, die DEKRA hat den Schaden auf EUR 3.300,00 geschätzt. Mein Autohaus will den Schaden reparieren lassen und bietet mir eine "Preisminderung" in Höhe von 800,- EUR an.

    Soll ich mich auf diesen Deal einlassen?

    Falls ich ablehne, wird das Fahrzeug neu gebaut und ich kann weitere 3 Monate warten...

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
    Gruss,
    Werner

  • #2
    Hi Werner,

    ist eine gute Frage die du hier stellst. Ein Schaden kann jederzeit bei der Überführung zum Autohaus passieren, das steht außer Frage.

    Das Autohaus muss dich auch über die Beschädigungen informieren, da mit dem Austausch der Teile dein Fahrzeug vermutlich als "Unfallfahrzeug" gilt. Dies bedeutet für dich, eine Wertminderung beim Verkauf des Fahrzeuges.

    Informier dich nochmals bei deinem Händler ob dein Fahrzeug mit dem Austausch bzw. der Reparatur als Unfallfahrzeug beschrieben werden muss.

    Sollte dies der Fall sein, sollten wohl mehr als 800 Euro Minderung drin sein.

    Gruss

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    • #3
      Auch wenn es ärgerlich ist wegen den 3 Monaten, lass Dich nicht drauf ein. Wenn man ein neues Auto bestellt, dann will man das auch haben, Du ärgerst Dich hinterher.

      3300€ Schaden MUSS als Unfall deklariert werden. Ich würde mir kein neues Auto kaufen und direkt nen Unfallwagen da stehen haben wollen.

      Bei meiner Mutter hatten se damals ne Beule in die Motorhaube gemacht. Als meine Mutter den Wagen abholen wollte, hat sie das gesehen. Sie hat das reklamiert. Da wollten die ne Reparatur anbieten...ja ne, is klar. Meine Mutter hat Stress gemacht und schwupps war ne neue Haube da )

      Achja, ich würde dann trotzdem ne Wiedergutmachung/Entschädigung einfordern für den Mist...und wenn es ne kostenlose Inspektion oder sowas ist, weil Du jetzt noch länger warten musst.

      VG
      Micha

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      • #4
        Frag doch mal, ob sie Dir für die Dauer des Wartens auf einen neuen Wagen einen Ersatz zur Verfügung stellen: das löst Dein Problem mit der Warterei und kostet BMW nicht viel.

        Und nebenbei: Glückwunsch zum neuen 5er

        Timmy

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        • #5
          Bei dem Schaden handelt es sich um keinen "Unfallwagen".

          Ansonsten hätte ich auch Timmy seinen Vorschlag vorgeschlagen. Die 800 EUR erscheinen mir ein bisschen zu wenig, als Rabatt.

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          • #6
            Danke für euer Feedback!
            BMW hat sein Angebot auf € 1.500,- erhöht (war meine Forderung), das hört sich schon besser an und ich habe dann zugestimmt.
            Es geht also doch...
            Gruss,
            Werner

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            • #7
              Prima.

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              • #8
                Klingt nach einer passablen Lösung! Da stimmts für beide Parteien!
                Viel Spaß mit deinem E61!

                Grüße,
                Thomas

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                • #9
                  Hi,
                  wieso sind 3300,- kein Unfallschaden? Ich hatte mal einen Schaden durch Vandalismus ca. 1000,-EUR und das war bei Verkauf des Fahrzeuges ein Unfallschaden.

                  Weiß jemand die Antwort?

                  PS: Hätte ich nicht gemacht. Bei Neukauf neues Auto oder gar nichts. Schon gar nicht im Premiumsegment. 1500,- sind nicht schlecht, aber ich habe auch schon von kostenfreien 3 Jahres Wartungsverträgen gehört (incl.Öl).
                  Hat der Händler trotzdem Überführungsgebühren verlangt?

                  Gute Fahrt
                  Fahrzeug History:
                  1802,2002,2500, Manta B, Ascona C, Kadett E, Astra F, C-T 180-Komp, C-T 220CDI, C-T 200Komp, E-T 200Komp, E 200Komp, E-T 220CDI

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                  • #10
                    @346L: Wäre interessant deine Begründung zu hören, warum es sich nicht um einen Unfallwagen handelt.

                    Meines Wissens ist die Schadenshöhe deutlich überschritten.

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                    • #11
                      ich würde auch sagen das das jetzt ein unfallwagen ist
                      kauf unfallschaden unfallauto kaufvertrag rechtsprechung

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                      • #12
                        Thema hat sich ja geklärt, denn wie man im Smalltalkbereich sieht ist die Definition eines Unfallwagens nicht von einem Unfall abhängig, sondern von einem entstandenen Schaden. Die Schadensgrenze ist laut BGH-Urteil überschritten, somit ist es ein Unfallwagen.

                        Gruss

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