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Felgenbruch 18"Zoll 530d

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  • Felgenbruch 18"Zoll 530d



    Hallo,

    hier hätte ich von euch paar Informationen ob das normal ist !!!
    Laut BMW ist das eigenverschuldung , das könnte passieren, und wollten nichts mehr unternehmen

    Dieser Bruch ist bei einen Schlagloch bei einer Geschwindigkeit von 60KM/h entstanden.
    Bei fragen stehe ich gerne zur Verfügung
    Diese Felge ist von einem BMW 530d 2003 18"Zoll
    Gruß Bülent

  • #2
    OUCH! das sieht für mich aber aus wie ein Materialfehler.

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    • #3
      Wow!

      Bei 60 km/h und eigenverschulden? Kann ich mir nicht vorstellen...
      Is ja unglaublich!
      Die Rettung des Planeten ist kein Zuschauersport.

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      • #4
        Oh man, das ist ja heftig.
        Meine Fotostory

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        • #5
          Hallo nochmals,

          ich hatte die Felge bei BMW abgegeben , und die wurde angeblich nach München geschickt zur überprüfen,
          laut aussage BMW wäre es kein Material , wobei aber die mir nichts Schriftliches geben wollen ????
          Ich weiß nicht ob die verklagen soll !!!!

          Stellt euch mal vor wenn ich eine Geschwindigkeit von 200KM/h hätte , ich denke dann wäre ich kein neuer Mitglied bei dieser ( BMW-Forum ).
          Ich bin ganz ehrlich ich habe angst einfach mit denen Felgen noch zu Fahren

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          • #6
            das denke ich allerdings auch nicht, dass das eigenverschulden sein soll oder war?
            ausserdem was meint ihr, was für belastungstest felgen aushalten müssen, damit sie eine tüv freigabe bekommen und das bei zubehörfelgen sowei herstellerfelgen, weil die ja auch von einem felgenhersteller hergestellt werden.
            ich würde mich aber nicht soo einfach von deinem AH abspeisen lassen. ich finde sowas ungeheuerlich und würde da auf jedenfall mal einen gutachter einschalten und die felge mal kontrollieren lassen!
            Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
            Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

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            • #7
              Die Felge ist Orginal von BMW bzw BBS ,
              ich hatte in diesen Moment auf der Felge ein Run Flat Reifen, ich denke das hat mein Leben gerettet !!!!

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              • #8
                Zitat von ch666666
                vielleicht ist sie aber genau wegen dem Run Flat Reifen gebrochen, hast du daran auch schon mal gedacht?
                BEGRÜNDUNG BITTE!!!
                Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
                Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

                Kommentar


                • #9
                  also das sieht wirklich heikel aus :|

                  lass dich da nicht einfach abwimmeln, ich würde ebenfalls einen Gutachter einschalten...

                  berichte mal, was aus der Sache rausgekommen ist bitte
                  Fotostory 525d E60

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                  • #10
                    mal ein kurzer Exkurs ins BGB:

                    § 434 Sachmangel
                    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
                    BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
                    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
                    BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
                    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

                    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen
                    BGB § 439 Nacherfüllung
                    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
                    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
                    (3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
                    (4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

                    Das bedeutet für dich konkret:

                    1. BMW (oder wer auch immer) hat dir eine Felge geliefert die nicht frei von Sachmängeln war weil Felgen üblicherweise nicht einfach so brechen. Das Fahren mit 60km/h ist eine "gewöhnliche Verwendung" im Sinne des Gesetzes. (Anders wäre es beispielsweise gewesen wenn du ein Rennen damit gefahren wärst)

                    2. Weil die Felge dir kaputt gegangen ist und Sachmängel aufgewiesen hat kannst du von BMW Nacherfüllung verlangen. Dabei kannst du dir aussuchen ob sie deine Felge reparieren sollen oder dir eine NEUE geben (was ich persönlich für sinnvoller halte)

                    3. BMW darf dir KEINE Kosten in Rechnung stellen. Weder für die neue Felge noch weil sie jetzt Arbeit mit deiner Felge haben.


                    Normalerweise sollte es reichen wenn du diese Fakten dem Geschäftsführer erklärst. Der hat sowas auch gelernt und weiß was seine Pflichten sind. (kannst dir auch ein BGB besorgen, die Paragraphen markieren und ihm dann vorlesen falls er sich dumm stellt.)

                    Sollte er immer noch versuchen dich übers Ohr zu hauen dann drohst du ihm mit einer Klage (nicht mit dem Anwalt). Das Recht ist in dieser Hinsicht definitiv auf DEINER Seite.

                    Wenn du noch Fragen hast: PN an mich

                    Achso: Ein Gutachter kostet dich nur und bringt dir in diesem Fall eh nichts weil du die Felge nicht mehr hast. Sprich lieber mit dem Chef persönlich!

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                    • #11
                      ich habe die Felge noch, ich hebe mir sie noch auf für Spätermal.

                      Eine Frage hätte ich noch , bringt es überhaupt noch einen Sinn direkt in München eine Beschwerde einzulegen.

                      Nach dem Schaden habe ich das Auto direkt zu BMW gefahren , wegen der Reparatur, die haben mir gesagt mach dir da keine Gedanken wir Reparieren dein Auto und Rechnen mit der Vollkasko ab, also ich habe eine Neue Felge bekommen.

                      Mich Stört das Persönlich, das BMW einfach so davon kommen möchte.
                      Stellt euch mal vor Morgen könnte das EUCH Passieren [/b]

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                      • #12
                        ich würde mich da schon mal an BMW münchen wenden! mal schauen, wie deren reaktion ist! wie du schon schreibst, kann sowas auch anderen passieren, oder hätte auch dir bei 160 oder mehr passieren können und ob du dann nur mit nem leichten schreck und ner neuen felge davon kommst, mag ich fast zu bezweifeln!
                        aber mal noch ne frage, hast du das gleich nach dem schlagloch gemerkt, dass was nicht stimmt???
                        Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
                        Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

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                        • #13
                          ersten Moment habe ich ein Schreck bekommen, danach bekam ich schon sofort die Meldung am auto ( Reifenpanne ) was jeder bei einem E60 BMW kennt !!!
                          es kamen schon komische geräusche
                          ich stieg aus um zu schauen ob was passiert ist, ich habe im ersten nicht erkannt das die Felgen geplatzt war ich dachte der Reifen war gerissen also nur platt , nach dem ich die Felge abmontierte Sache ich den ganzen Ausmaß.

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                          • #14
                            Von wegen Vollkasko, das läuft nicht über die Versicherung. Sprich wie gesagt am besten mit dem Geschäftsführer, der weiß ganz sicher was seine Pflichten sind.

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                            • #15
                              ich habe jetzt direkt an München paar zeilen geschrieben , und warte jetzt mal ab was passiert !!!!!

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