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unfall gehabt, brauche ein rat!!!

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  • unfall gehabt, brauche ein rat!!!

    hallo an alle!!!
    ich habe eine frage,weiss jemand,op ich mein wagen verkaufen darf,nach dem ich beim gutachter war,aber versicherung hat noch nicht bezahlt?
    ich bekome viele anrufe alle wolen das auto kaufen und ich weiss nicht op ich ohne folgen mein wagen verkaufen darf.
    unfall verursacher hat sein schuld zugegeben bei polizei und bei seine versicherung
    danke im vorraus!!!

  • #2
    wie wärs wenn du deine versicherung mal anrufst ?

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    • #3
      Morgen!
      Natürlich darfst Du dein Auto verkaufen auch wenn deine Versicherng noch nicht gezahlt hat.
      Es gibt so etwas wie Eigentumsrecht. Wichtig ist nur das die Versicherung ein Gutachter beauftragt hat um zu ermitteln wie hoch der Schaden ist.
      Wenn das Gutachten erstellt worden ist, bekommst du in den nächsten Tagen/Wochen einen Scheck von deiner Versicherung mit der Summe des Schadens jedoch abzüglich 16% MwSt. Die 16% bekommst du nur wenn Du nachweisen kannst das Du dein Auto repariert hast.
      Also alles kein Problem!!

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      • #4
        danke fürs schnelle antworten!!!
        aber die sache ist so,dass ich habe selber gutachten gefunden(ich hatte kein schuld an unfall) gutachter hat das gutachten vor 10 tagen an die versiecherung geschikt,aber die meinen es noch nicht bekommen zu haben.die frage ist,ob ich das auto verkaufen darf,oder es kann sein das die versiecherung sagt,dass sie den wagen noch selber besichtigen will,oder eigene gutachter schikt?
        danke!!!

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        • #5
          warte doch einfach noch, guck dne höchsten preis an, lass es stehen und dann bist du auf der sicheren seite

          ist es ein totalschaden? wenn ja gehört die kiste der versicherung wenn du die kohle bekommst

          also einfach warten ist meine meinung

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          • #6
            ist zwar kein totalschaden,aber ich werde abwarten,wenn das nicht anderes geht!
            danke!!!

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            • #7
              ...warte in jedem Fall das Gutachten ab...da die Gegenseite auch einen Restwert ermitteln wird...Willst Du nach Gutachten abrechnen oder Reparatur ?...nach Gutachten bedeutet Rep.Summe abzüglich der Mwst. und dem ermittelten Wert der durch das Onlinebieten von Div. Händlern oder Schrotties geboten wurde....
              spreche aus Erfahrung hatte selbst vor kurzen so einen Fall....


              Du kannst Deinen Gutachter aber auch nochmal bitten dir das Gutachten zu schicken bzw. fax es direct zur gegnerischen Versicherung (dann können Sie nicht sagen Sie hätten keines bekommen weil Du ja den Faxbericht hast)


              Viel Glück...

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              • #8
                danke fürs Rat.faxen ist ein lösung :lol:

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