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Autokauf Rechtslage?

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  • Autokauf Rechtslage?

    Hallo,

    ich habe vor einen 530d zu kaufen. Verkäufer (Privatperson) hat Kfz- Brief/Schein, HU/AU und Schlüssel. Aber, er steht nicht als Auto-Besitzer in KFZ-Brief! Auto ist abgemeldet.

    Ich wüsste gerne, ob er wirklich (rechtlich) Autobesitzer ist, wenn er alle o.g. Unterlagen hat. Kann ich unbesorgt so ein Auto kaufen, wenn ich ein Kaufvertrag mit ihm abschließe (Verkäufername ungleich Person in Kfz-Brief). Er behauptet, wer alle Unterlagen besitzt (und Auto auch) ist automatisch Fahrzeugbesitzer. Er ist auch bereit zu ADAC Prüfstelle zu fahren und Auto prüfen zu lassen.

    Kann ich so ein Auto kaufen (wenn ADAC Check ok ist)? Was müsste ich sonst, beachten? Hat jemand so schon Auto gekauft?

    Gruß

    satireV

  • #2
    Grundsätzlich kann man sagen, derjenige welcher die Fahrzeugpapiere besitzt ist Eigentümer an dem Fahrzeug. Allerdings wenn die Papiere und das Fahrzeug aus einem Diebstahl sind, konnte die Person keinen Eigentum daran erwerben. Wenn du also dieses Fahrzeug kaufst ohne dich zu vergewissern, dass diese Person tatsächlich der Eigentümer ist, kann es durchaus passieren, dass bei einem Diebstahl auch du kein Eigentum begründest.

    Zur einfachen Erklärung: In Deutschland wird zwischen Eigentum und Besitz unterschieden. Der Besitzer eines Fahrzeuges muss nicht gleich der Eigentümer sein. Unter Besitz versteht man, dass zum jetztigen Zeitpunkt eine Person "Herrscher" über die Sache ist. Dem Eigentümer gehört die Sache. Besitz und Eigentum können also durchaus parallel vorhanden sein.
    Ein Dieb kann niemals Eigentum an einer Sache erwerben, er ist lediglich Besitzer, da er die Sache ja in seiner "Herrschaft" hat. Wenn er nun die Sache weiterverkauft, begründet auch der Käufer kein Eigentum. Nach dt. Rechtslage müsste nun derjenige welcher das Fahrzeug gekauft hat, dieses an seinen rechtmässigen Besitzer/Eigentümer zurückgeben.

    Daher mein Rat, sollte der Verkäufer nicht eindeutig nachweisen können, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, lass die Finger davon.
    Nachweis könnte er über einen Kaufvertrag erbringen, polizeiliche Bestätigung, usw...

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    • #3
      Eigentlich bringt mir eine polizeiliche Bestätigung nicht viel. Für mich wäre auch vorstellbar, Fahrzeugeigentümer geht für 6 Monate ins Ausland und gibt Wohnungsschlüssel der Nachbarin um Blumen zu gießen. Er meldet sein Auto ab und hat alle Papiere zu Hause. Freund der Nachbarin geht in seine Wohnung und nimmt Fahrzeugpapiere, Schlüssel und das Auto um zu verkaufen. Diebstahl ist nicht gemeldet, weil der Autoeigentümer gar nicht weiss, dass sein Auto verkauft/gestohlen worden ist.

      Aber warum sollte jemand ein geklautes Auto mit einem Kaufvertrag und allen Angaben wie seine Adresse, Personalausweis verkaufen? Zwar würde er jetzt geld bekommen, aber in der nahe Zukunft, wenn es rauskommt, wird er wg. dem Diebstahl verurteilt...

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      • #4
        Dubios ist die Sache ja schon. Warum will jemand einen Wagen verkaufen, der nie auf ihn zugelassen war?

        Frag ihn doch einmal, wieso er den Wagen veräussern will oder ob er es ihn Auftrag von einem "Freund" macht!

        Es wäre nicht das erste mal, daß ein gestohlenes Fahrzeug inkl. aller Papiere verkauft wird (wenn die Papiere mal auch wirklich echt sind??).

        Hat der Verkäufer denn eine feste Wohnadresse, wo du schon einmal warst, oder habt Ihr euch irgendwo auf einem Parkplatz getroffen?

        Machtpur hat recht, sollte der Wagen nicht im Eigentum des Verkäufers sein (durch Diebstahl trotz vorhandener Papiere), so müsstest du im Fall der Fälle den Wagen zurück geben und den Verkäufer wegen Berugs verklagen, um dein Geld zurück zu kriegen.
        Und Typen die so etwas machen, kriegt man garantiert nicht so schnell.
        Was man besonders gerne tut, ist selten ganz besonders gut. :mrgreen:

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        • #5
          frage doch einfach den verkäufer wie er zu dem wagen gekommen ist
          rechtlich gibt es keine bedenken.mein fahrzeug ist von einem bmw händler und im brief steht der vorbesitzer und nicht der händler,oder ich kaufe dein auto,melde es nicht um und verkaufe es gleich wieder,somit steht mein name auch nicht im kfz brief,oder ein todesfall in der verwantschaft mein onkel habe den wagen verkauft und stand auch nicht
          im kfz brief ,und hatte keinen kaufvertrag sind nur ein paar beispiele
          das fahrzeug könnte natürlich auch geklaut sein :mrgreen:

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          • #6
            Hallo
            Wenn es noch der alte Brief ist,frage doch einfach mal den Vorbesitzer wem er das auto verkauft hat.
            Ansonsten schliesse ich mich den anderen an Finger weg
            Gruss Yogi
            Das letzte Auto in dem man fährt ist immer ein Kombi

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            • #7
              Hallo,

              für mich sieht so aus, als ob es sich um einen Zwischenverkauf (ohne Anmeldung) handelt. Sicher bin ich aber nicht und bei solchen Sachen auch vorsichtig. Für mich ist es wichtig, dass das auto nicht geklaut ist (ich versuche Fahrzeugeigentümer zu kontaktieren) und das ich mit Verkäufer einen Kaufvertrag (rechtlich unbedenklich) abschließen kann. Dass sein Name nicht auf dem Kfz-Brief steht ist mir dann egal.

              Ich war bei ihm zu hause und Wohnadresse stimmt mit der in Personalausw. überein. Kfz-Brief ist neu (aus Oktober) und ich weiß nicht, wie es jetzt aussieht, wenn Fahrzeug stillgelegt bzw. abgemeldet wird. Ich habe gelesen, dass es in den neuen Kfz-Brief eingetragen wird.

              Dort steht aber nur folgendes:

              Bish. Zulassungsbesche. Teil II/ bish. Fahrzeugbriefnr: xxxxxx
              Briefvermerk: U entwertet und eingezogen/ausgehändigt

              Ist der jetzt abgemeldet? Am besten frage ich mal bei Zulassungsstelle nach...

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              • #8
                Nochmals zur deutlichen Erklärung. Wenn die Kiste nicht im Eigentum des Verkäufers steht, kannst du hundert Kaufverträge haben, du wirst niemals Eigentümer des Fahrzeuges, du kannst kurzfristig Besitz daran haben und das wars.

                Klär die Eigentumsverhältnisse ab und die Sache passt. So wie du den Sachverhalt beschreibst, hört sich das ja schon alles recht gut an, aber Fakt ist, er muss den Nachweis erbringen können, dass er das Recht hat dieses Fahrzeug zu verkaufen.

                Und eine polizeiliche Bestätigung bringt dir durchaus etwas.
                Erstens kannst du dir sicher sein, dass das Fahrzeug nicht in der Fahndung ausgeschrieben ist, zweitens kann die Polizei bestätigen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist, wenn er es den Beamten klar darlegen kann.

                Gruss

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                • #9
                  Habe mein Auto vor einem Jahr auch einem privat abgekauft, im Fahrzeugbrief stand er nicht als Besitzer drin. Er hats auch gekauft und nie angemeldet, sprich ein paar Wochen später verkauft.

                  Jetzt wo ich das lese würde es mich auch interesseiren.
                  www.rotmedia.de

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                  • #10
                    Wass könnte z.B. in "BASS-BMW" Fall passieren? Sein Auto ist defekt jetzt (gekauft nicht direkt von Kfz Eigentümer) und wird in Teilen verkauft. Wenn es jetzt rauskommen sollte, es wurde gestohlen, wer bekommt was von wem? Fahrzeug kann nicht zurück an den Eigentümer und "BASS-BMW" muss ihn kein Geld geben, sonder Verkäufer (Dieb mit Autopapieren), oder?

                    Somit ist "BASS-BMW" egal ob das Auto gestohlen war oder nicht. So wie es aussieht wäre schlechter wenn er das geklaute Auto im Besitz hätte... Aber wie ist dann die Rechtslage beim Weiterverkauf?

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                    • #11
                      Tja, so wäre das wahrscheinlich. Allerdings weiss ich dass er das Auto weiter verkauft hat (hats praktisch gekauft und nicht angemeldet). Ihm ist dann ein klasse X5 in die Hände gesprungen und er hat zugeschlagen worauf er dann den 530d nicht mehr brauchte und ihn direkt ohne anzumelden weiter verkauft hat.
                      www.rotmedia.de

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                      • #12
                        und bei diebstählen werden so gut wie nie die briefe mitgeklaut. das hieße nämlich die komplette wohnung des richtigen eigentümers verwüsten um den brief zu finden.

                        gut briefe kann man nachmachen... nicht jeder tüv oder dekra mitarbeiter hat ne saubere weste...

                        wenn du dir sicher sein willst frag bei den bullen an und gib die fahrgestellnummer durch!

                        diese ist bei jeder autoversicherung hinterlegt und wenn der wagen als gestohlen gemeldet wurde kann man das anhand der Frzgnummer nachvollziehen!

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                        • #13
                          Hallo,

                          ich weis nicht wo das Problem ist.

                          Er ist der Besitzer, nur was WICHTIG ist, er ist sehr w*****einlich
                          Händler.

                          Er umgeht mit diesem Trick die "GEWÄHRLEISTUNG", er hat also das Fahrzeug gekauft und will es nun wieder verkaufen.

                          Wenn er dieses jedoch als Privat verkauft gibt es keine GEWÄHRLEISTUNG, dies ist der Grund warum auch nicht sein Name in
                          den Papieren steht.

                          Gruß
                          Frank

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