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Fake Rückleuchten LEGAL laut Stvo?

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  • Fake Rückleuchten LEGAL laut Stvo?

    Viele haben ja diese Fake Rückleuchten verbaut,
    aber sind die denn überhaupt zulässig laut Stvo,
    da ja immer diskutiert wird, dass man dann seperate
    Reflektoren an der Stoßstange anbringen muss, stimmt das?
    Auch wenn keiner das mit den Reflektoren macht,
    erlischt da nicht der Versicherungsschutz?
    Bitte keine Antworten von wegen: "Kauf dir Hellas" zwinker

    Bin gerade ein wenig verwirrt
    Greetz gruebel gruebel sleep

  • #2
    Hallo
    ja, hier sind zusätzlich Reflektoren notwendig.
    Aber ........ die von Hella haben die schon eingebaut.
    Gruß

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    • #3
      hab die gleichen von in.pro (hatte der vorbesitzer schon inkl. reflektoren montiert)
      das erste was ich gemacht hab, ist die reflektoren abmachen und keinen menschen interessierts.... falls der Tüv mal was sagt, kommen sie eben wieder "kurz" drauf. :wink:
      :bgdev:
      besorg dir halt sicherheitshalber welche, die kosten im baumarkt ein paar euro. nur für alle fälle.
      ...fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt...

      Kommentar


      • #4
        besorg dir halt sicherheitshalber welche, die kosten im baumarkt ein paar euro. nur für alle fälle.
        Aber pass auf, dass die Reflektoren ein E-Kennzeichen haben, sonst darfste die auch nicht im Straßenverkehr führen!

        Gruß Bobbin.

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