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Garantiebestimmungen?

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  • Garantiebestimmungen?

    Hallo zusammen,
    habe mal eine allgemeine Frage, die sich auf die Gebrauchtwagen-Garantie grundsätzlich bezieht:
    Habe im Februar 2005 einen gebr. 530d beim BMW-Händler gekauft.

    - Wie lange läuft eigentlich die allgemeine Gebr.-wagen-Garantie des Händlers?
    - Ändert sich was daran, wenn man eine Euro+ zusätzlich hat?
    - Wer übernimmt jetzt (Ende Nov. 2005) fällige Reparaturen?
    Danke und Grüße audipower19
    grüße audipower19

    [URL=http://img387.imageshack.us/my.php?image=5er45fa.jpg:1111111111][/URL:1111111111]

  • #2
    Re: Garantiebestimmungen?

    Ab 2002 haben Privatverkäufer 2Jahre Garantie! Es sei sie halten es schriftlich im Kaufvertrag fest. Dann nicht.
    Beim Händler... Das müsstest du ja am besten von uns allen wissen... Ist vom Händler zum Hädnler anders... Kommt drauf an was ihr ausgemacht habt...
    Und Die reperaturen wirst du zahlen... Auf Verschleißteile gibs keine Garantie...
    Oder was ist bei dir kaputt?!... Die Bremsen?! :hehe:

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    • #3
      Re: Garantiebestimmungen?

      - Wie lange läuft eigentlich die allgemeine Gebr.-wagen-Garantie des Händlers?
      - Ändert sich was daran, wenn man eine Euro+ zusätzlich hat?
      - Wer übernimmt jetzt (Ende Nov. 2005) fällige Reparaturen?
      Danke und Grüße audipower19
      Die EuroPlus IST die Gebrauchtwagengarantie ! Diese gilt ein Jahr ab Kaufdatum und übernimmt alle Reparaturen die am Fahrzeug anfallen.. Ausgeschlossen sind selbstverständlich sämtliche Verschleißteile...

      Meine EuroPlus hat mir beispielsweise ein neues MK4-DVD-Laufwerk für´s Navi gesponsort..
      Gruß, Christian...

      Meine weiß-blaue Fotogalerie

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      • #4
        Re: Garantiebestimmungen?

        Die Euro+ ist auch nach der Laufleistung gestaffelt. Ab 100.000 km gibt es dann schon weniger. Meinen Motorschaden passierte bei 99980 km. Ganz schön glück gehabt. Gezahlt habe ich bei der Reparatur trotzdem 500€ weil die nicht z.B. die Stehbolzen, Zündkerzen und anders bezahlen. Die Euro+ gilt genau 1 Jahr.

        Ist die 2 Jährige Händlergewährleistung nicht was anderes als die Euro+ Garantie? Eine Gewährleistung hat doch eine andere Beweisführung oder so was????
        :aehm:

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        • #5
          Re: Garantiebestimmungen?

          Ich glaube auch, dass die Händlergewährleistung was anderes ist. Da ist es doch so, dass du bei den ersten 6Monaten nicht beweisen musst, dass der Fehler schon vor AKuf vorhanden war. Sondern das der Händler beweisen muss.
          BMW...Eigentum

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