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Anforderungen an Motorkühlmittel

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    Anforderungen an Motorkühlmittel
    Reines Wasser ist als Kühlmittel nicht nur wegen des fehlenden Gefrierschutzes ungeignet. Erst das Zumischen eines geeigneten Gefrier- und Korrosionsschutzmittels, kurz Frostschutzmittel, stellt die Funktion des Kühlsystems sicher.
    Das Kühlsystem der BMW Fahrzeuge darf ausschließlich mit den dafür freigegebenen Gefrier- und Korrosionsschutzmitteln befüllt werden. Dabei sind die Befüll- und Wartungsvorschriften gemäß Reparatur- und
    Bedienungsanleitung zu beachten.
    Frostschutzmittel müssen folgende Anforderungen erfüllen:
    - Die Funktionstüchtigkeit des Kühlsystems im Winter (Frostschutz durch Absenkung des Gefrierpunktes) und im Sommer (Sieden und Kühlmittelauswurf verhindern) gewährleisten.
    - Die mit dem Kühlmittel in Berührung kommenden Metallteile (Grauguß, Stahl, Alu-Legierung, Messing, Kupfer und Lötzinn) gegen Korrosion und Kavitation schützen.
    - Neutrales Verhalten gegenüber Gummi- und Kunststoffteilen im Kühlkreislauf.
    - Dauerhafte Sicherheit dieser genannten Qualitätskriterien.
    Um diese Eigenschaften des Kühlmittels herzustellen, muß das Gefrier- und Korrosionsschutzmittel im richtigen Verhältnis mit Wasser gemischt werden.
    Vorgeschriebene Mischung des Kühlmittels:
    - 50 % Frostschutzmittel für Gefrierschutz bis -38° C
    Entsprechend wird auch werkseitig bei der Erstbefüllung verfahren.
    Beträgt der Frostschutzmittelanteil unter 40 % (d.h. der Wasseranteil über 60 %), vermindert sich neben dem Gefrierschutz auch der Korrosionsschutz entsprechend. Der zu hohe Wasseranteil kann bei Heißfahrbetrieb zu vorzeitigem Kochen und in der Folge zu Kühlmittelauswurf und Motorüberhitzungsschäden führen. In Tropenländern darf daher auf die Zugabe des Gefrier- und Korrosionsschutz-Mittels nicht verzichtet werden.
    Eine zu hohe Konzentration über 55 % führt zu einer Verschlechterung der Kühleigenschaften (Wärmeübergang), der Gefrierschutz verändert sich in die gegenteilige Wirkung, d.h. er verschlechtert sich ebenfalls.
    Die für den Gefrierschutz benötigten Mengen Frostschutzmittel sind anteilsmäßig (Prozentangabe) auf den Gebinden angegeben.
    Neben dem Mischungsverhältnis ist auch die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Wasserqualität zu beachten:
    Leitungswasser trinkbarer Qualität erfüllt normalerweise diese Anforderungen. Auskünfte über die Qualität erteilen die
    Wasserversorgungsunternehmen, ggf. ist das Wasser aufzubereiten (z.B. Enthärten) oder ersatzweise destilliertes Wasser zu verwenden.
    Regeneriertes Meerwasser (Golf-Staaten) ist qualitativ nicht ausreichend!


    Ich fasse zusammen:

    - mit Konzentrat im Verhältnis von 50% anmischen (ergibt bei den handelsüblichen Frostschutzmitteln einen Gefrierschutz um -38°C)
    - Leitungswasser trinkbarer Qualität verwenden, regionale Wasserversorgungsunternehmen bezüglich der Qualität abfragen
    - sofern das Leitungswasser zu hart ist, dieses Enthärten oder destilliertes Wasser verwenden
    - kein Regenwasser, kein regeneriertes Meerwasser verwenden
    - Zusammensetzung zu jeder Inspektion I und II prüfen, sowie zusätzlich vor der kalten Jahreszeit
    - alle 4 Jahre (M-Fahrzeuge alle 3 Jahre) Kühlmittel wechseln, wegen nachlassender Korrosionsschutzwirkung
    - freigegeben sind silikathaltige Frostschutzmittel mit dem Zusatz G48 (blaugrün) oder G05 (gelb)

    Kühlmittelvolumen ohne Klima/mit Klima:

    M40: 6/11
    M20: 10/10
    M50: 10,5/11
    M30: 12/12
    M21: 12,5/12,5
    M51: 9,75/9,75
    S38: 13,3/13,3
    M60B30: 11,9/12,2
    M60B40: 12,5/12,7
    7er Tech Tips
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