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Nach KFZ Rückrufaktion Schaden am PKW

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    Nach KFZ Rückrufaktion Schaden an PKW

    Ein Personenkraftwagen, Erstzulassung 2017, war im 2022 von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen: Es musste ein neues Softwareupdate installiert werden. Dafür wurde das Auto zu einer Hersteller Vertragswerkstatt gebracht.
    Nach diesem Update konnte die Verkehrszeichenerkennung die über ein Jahr wunderbar funktioniert hatte, nicht mehr eingestellt werden. Diese Funktion wurde mit dem Update einfach gelöscht. Auch wurde bei der Abgabe des Fahrzeuges nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eine oder einige Fahrerassistenz Systeme die mit diesem Fahrzeug gekauft wurden danach nicht mehr funktionieren. Auch in dem Mitteilungsschreiben vom Autohersteller bezüglich des Rückrufs stand davon kein Wort.
    Das Fahrzeug wurde mit diesem Fahrerassistenzsystem vor etwas über einem Jahr (16.06.21) in einer Hersteller Niederlassung gekauft. Das Fahrzeug war angeblich vor dem Kauf inspektionsmäßig überprüft worden. Eine TÜV Prüfung wurde dort auch noch vor der Fahrzeugübergabe durchgeführt. Und dieser Wagen hat noch eine Hersteller-Gebrauchtwagen Garantie von etwas über Neun Monate.
    Angeblich hätte der Vorbesitzer, der dieses Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben hatte, dieses Fahrerassistenzsystem nicht freischalten lassen dürfen. Mit diesem lapidaren Satz wurde der KFZ Eigentümer von der Vertragswerkstatt, nachdem diese beim KFZ Hersteller Rücksprache genommen haben, abgespeist.
    Er besitzt nun dadurch, dass der KFZ Hersteller keine Autos entwickeln kann, die ab Werk Fehler frei sind, ein Auto mit einem Minderwert. Eine Fachwerkstatt kann oder darf diese Funktion nicht wieder zur Funktion bringen, obwohl die erforderlichen Bauteile dafür im Fahrzeug vorhanden sind.
    Wer ist nun letztlich für den Schaden verantwortlich und kann in Regress genommen werden?
    1. Der Hersteller?
    2. Die Hersteller-Niederlassung bei der das Fahrzeug gekauft wurde?
    3. Die Werkstatt in der die Software neu eingespielt wurde.
    4. Oder kann hierfür die Gebrauchtwagen Garantie in Anspruch genommen werden?
    Auf welche Gesetze kann in diesem Fall zurückgegriffen werden?




  • #2
    setz Dich mit einer der neutralen KfZ Schiedsgerichtsstellen in Verbindung in Deiner Gegend.
    7er Tech Tips

    Kommentar


    • #3
      Danke, für den Rat. ich habe parallel zu den
      Anschreiben, der beteiligten Parteien an meinem Wohnort und in Bonn die KFZ Schlichter angeschrieben allerdings noch keine Antwort.

      Die Antwort der Parteien sieht so aus:

      September 2022:
      Der BMW Kundendienst hat es noch nicht verstanden das Autos Rechtlich auch Computer sind!

      Man Stelle sich vor, man kauft einen gebrauchten Computer oder Handy mit vielen Teuren Programmen. Der Computerhersteller ordnet oder bietet ein Update an und alle Programme sind weg!

      August 2022 ruft BMW unser Auto zu einem Update zurück, weil dieses Fahrzeug ab Werk fehlerhaft war. Dieser BMW war zuvor in der BMW Niederlassung Bonn gebraucht gekauft worden. Mit neuem TÜV und angeblich neuester Inspektion und Gebrauchtwagengarantie.

      Und hatte die Speed-Limit-Info Funktion...bis zum Update. Danach war Sie weg, gelöscht.
      Angeblich hätte das Auto dieses Extra gar nicht haben dürfen. Wurde aber damit von BMW so verkauft.
      Keiner hat vorher gewarnt dass so etwas passieren könnte. Nicht die Fachwerkstatt und auch nicht BMW im Rückrufschreiben.

      Die Fachwerkstatt verweist auf BMW München. BMW München verweist auf die BMW Niederlassung Bonn. Diese wieder auf die Kundendienstabteilung BMW in München. Usw. Usw....

      Alle haben nach unserer Meinung "Mist" gebaut, nur keiner mit BMW im Namen ist anscheinend schuld außer eventuell der Vorbesitzer. Der hätte diese Funktion wohl für viel Geld nicht einprogramieren lassen dürfen. Obwohl er vorher sämtliche Bauteile dafür im Fahrzeug mitbezahlen durfte. Oder vielleicht wir, weil wir einen BMW gekauft haben von einer Firma die keine fehlerfreien Autos ab Werk herstellen kann.

      Warum wurde eigentlich der Aschenbecher in der BMW Ashtray Aufnahme nicht auch entsorgt? Dieser ist auch nicht "Original BMW"!

      Scheinbar weiß bei BMW noch niemand das gekaufte Software rechtlich genau so behandelt wird, wie Zubehörteile die man anfassen kann.

      Übrigens hat BMW den sogenannten "Kundenservice" und das Beschwerdemanagement an eine Fremdfirma abgegeben. "Schlimmer geht's in Deutschland nimmer!"

      Webhelp Holding Germany GmbH

      Die Rezensionen dort sagen alles!


      Auf die Spitze trieb es der Geschäftsführer vom BMW Autohaus, denen ich in der Sache die wenigste Schuld gebe:

      In einem Antwortschreiben von Ihm wies er mehrmals darauf hin, dass wir vor dem Aufspielen der Software nach Manipulationen an diesem BMW gefragt und dazu auch gewarnt worden seien.

      Dies entsprach in keinem Fall der Wahrheit!

      Nach einer schriftlichen Richtigstellung meinerseits bot er uns ein persönliches Gespräch per Mail an. OK, Gesprächstermine vereinbart man am besten Telefonisch. Nur der Geschäftsführer war nicht zu sprechen. Wir baten um Rückruf. Auf diesen Rückruf warten wir bis heute

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