Nach KFZ Rückrufaktion Schaden an PKW
Ein Personenkraftwagen, Erstzulassung 2017, war im 2022 von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen: Es musste ein neues Softwareupdate installiert werden. Dafür wurde das Auto zu einer Hersteller Vertragswerkstatt gebracht.
Nach diesem Update konnte die Verkehrszeichenerkennung die über ein Jahr wunderbar funktioniert hatte, nicht mehr eingestellt werden. Diese Funktion wurde mit dem Update einfach gelöscht. Auch wurde bei der Abgabe des Fahrzeuges nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eine oder einige Fahrerassistenz Systeme die mit diesem Fahrzeug gekauft wurden danach nicht mehr funktionieren. Auch in dem Mitteilungsschreiben vom Autohersteller bezüglich des Rückrufs stand davon kein Wort.
Das Fahrzeug wurde mit diesem Fahrerassistenzsystem vor etwas über einem Jahr (16.06.21) in einer Hersteller Niederlassung gekauft. Das Fahrzeug war angeblich vor dem Kauf inspektionsmäßig überprüft worden. Eine TÜV Prüfung wurde dort auch noch vor der Fahrzeugübergabe durchgeführt. Und dieser Wagen hat noch eine Hersteller-Gebrauchtwagen Garantie von etwas über Neun Monate.
Angeblich hätte der Vorbesitzer, der dieses Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben hatte, dieses Fahrerassistenzsystem nicht freischalten lassen dürfen. Mit diesem lapidaren Satz wurde der KFZ Eigentümer von der Vertragswerkstatt, nachdem diese beim KFZ Hersteller Rücksprache genommen haben, abgespeist.
Er besitzt nun dadurch, dass der KFZ Hersteller keine Autos entwickeln kann, die ab Werk Fehler frei sind, ein Auto mit einem Minderwert. Eine Fachwerkstatt kann oder darf diese Funktion nicht wieder zur Funktion bringen, obwohl die erforderlichen Bauteile dafür im Fahrzeug vorhanden sind.
Wer ist nun letztlich für den Schaden verantwortlich und kann in Regress genommen werden?
Ein Personenkraftwagen, Erstzulassung 2017, war im 2022 von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen: Es musste ein neues Softwareupdate installiert werden. Dafür wurde das Auto zu einer Hersteller Vertragswerkstatt gebracht.
Nach diesem Update konnte die Verkehrszeichenerkennung die über ein Jahr wunderbar funktioniert hatte, nicht mehr eingestellt werden. Diese Funktion wurde mit dem Update einfach gelöscht. Auch wurde bei der Abgabe des Fahrzeuges nicht darauf aufmerksam gemacht, dass eine oder einige Fahrerassistenz Systeme die mit diesem Fahrzeug gekauft wurden danach nicht mehr funktionieren. Auch in dem Mitteilungsschreiben vom Autohersteller bezüglich des Rückrufs stand davon kein Wort.
Das Fahrzeug wurde mit diesem Fahrerassistenzsystem vor etwas über einem Jahr (16.06.21) in einer Hersteller Niederlassung gekauft. Das Fahrzeug war angeblich vor dem Kauf inspektionsmäßig überprüft worden. Eine TÜV Prüfung wurde dort auch noch vor der Fahrzeugübergabe durchgeführt. Und dieser Wagen hat noch eine Hersteller-Gebrauchtwagen Garantie von etwas über Neun Monate.
Angeblich hätte der Vorbesitzer, der dieses Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben hatte, dieses Fahrerassistenzsystem nicht freischalten lassen dürfen. Mit diesem lapidaren Satz wurde der KFZ Eigentümer von der Vertragswerkstatt, nachdem diese beim KFZ Hersteller Rücksprache genommen haben, abgespeist.
Er besitzt nun dadurch, dass der KFZ Hersteller keine Autos entwickeln kann, die ab Werk Fehler frei sind, ein Auto mit einem Minderwert. Eine Fachwerkstatt kann oder darf diese Funktion nicht wieder zur Funktion bringen, obwohl die erforderlichen Bauteile dafür im Fahrzeug vorhanden sind.
Wer ist nun letztlich für den Schaden verantwortlich und kann in Regress genommen werden?
- Der Hersteller?
- Die Hersteller-Niederlassung bei der das Fahrzeug gekauft wurde?
- Die Werkstatt in der die Software neu eingespielt wurde.
- Oder kann hierfür die Gebrauchtwagen Garantie in Anspruch genommen werden?
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