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EUROPlus Schadensregulierung_Ausland

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  • EUROPlus Schadensregulierung_Ausland

    Hallo liebe community,

    mein Vater hat folgendes Problem;

    ihm hat gestern im Ausland (AUT) die Zentralverrigelung der Rechten Beifahrertuer den Geist aufgegeben.

    Dar er nicht in D ist und jetzt fuer einige Zeit im Ausland Urlaub macht hat er den Schaden umgehend beim Vertragshaendler reparieren lassen.

    Da er nun die EUROPLUS Garantie hat, meine ich das er Anspruch auf schadensersatz hat. Das Problem ist nur, das er leider nicht so vorgegangen ist wie auf Seite 4 der EP Garantiebestimmungen beschrieben- Schadensmeldung bei der Europlus bevor die Reparatur ausgefuert wird

    Nun zu Frage; hat er irrgend welche Moeglichkeiten um sein Geld zuruck zu bekommen? Hat jemand Erfahrungen damit?


    Danke,
    Andrej

  • #2
    Keiner?

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