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VERDAMMTE SCHEISSE!

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  • VERDAMMTE SCHEISSE!

    Ihr glaubt es kaum... Meinem E46 war ja schon hinten mal einer Reingefahren... Als ich eben weg wollte bemerkte ich, dass da am Heck so gelbe grössere Punkte/Flecken/Kratzer sind... Bei uns fährt aber NUR die Post n gelbes Auto... Wie könnte ich evtl. beweisen, dass es n Post-Mofa oder so war??! Gibt doch da die Farbanalyse oder was weiss ich...
    :kotz: :kotz:
    Wäre um Tipps froh!
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  • #2
    Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

    Hallo six_in_line,
    Möglichkeiten dazu gibt es genug, man kann den Fremdfarbabrieb sichern und feststellen in welcher Charge und wann der hergestellt worden ist.
    Außerdem lässt sich nachvollziehen wohin der Lack geliefert worden ist.

    In deinem Fall äusserst du ja einen konkreten Tatverdacht.
    Da besteht zum einen die Möglichkeit das "verdächtige" Fahrzeug auf korrespondierende Schäden zu untersuchen und ggfs. eine Lackprobe zu nehmen.

    Aber bevor sowas alles passieren kann musst die bei der Polizei eine Anzeige wegen "Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" im Volksmund Verkehrsunfallflucht erstatten.

    Von dort werden dann die Ermittlungen aufgenommen und dein Tatverdacht verifiziert. Allerdings würde ich mir mit der Anzeigenerstattung nicht wirklich lange Zeit lassen.

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    • #3
      Re: VERDAMMTE SCHEISSE!



      Das tut mir leid für dich und deinen schönen E90!
      Hoffe das sich alles zum guten wendet!
      Bei sowas könnte ich ausrasten! :nee:
      Ich würde ja gerne eine richtige Signatur sein, aber ich habe nur 100 Zeichen! :?
      edit: oh, jetzt sinds schon 150

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      • #4
        Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

        Hmm... also ich bin ZIEMLICH sicher, dass es die Post war... Sieht zwar net arg schlimm aus, halt einfach unschön zwei gelbe Kratzer dahaben... Kann ich einfach zur Polizei tappen, auch wenn ich net zu 100% WEISS, dass es die Post war?

        Veta, ausrasten? Zum Glück warst net in meiner Nähe, als ichs entdeckte... Mann bin ich stinkig geworden, gut bin ich jettz auch noch... :kotz:
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        • #5
          Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

          Hallo six_in_line,
          na klar kannst du zur Polizei gehen, dafür ist sie da.

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          • #6
            Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

            Wenn du einen Verdacht hast ist das doch völlig legitim wenn du ihn äusserst.

            Es liegt dann am Geschick der Polizei was daraus zu machen.

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            • #7
              Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

              Na scho klar, Bubbibalu, aber ich mein...

              ... War da schonmal vor 2 Jahren wegen nem geklauten Handy... nach 12Monaten immer wieder innen "A..."-treten hab ichs gelassen und mir n neues gekauft... Hab so das Gefühl bei uns machen die nix, bis ich mal n Namen nenne und das :kotz: mich an...
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              • #8
                Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                Hallo six_in_line,
                ich weiß das ich damit ziemlich langweilig bin, ist nun mal mein Geschäft, also langweilige Erläuterung

                § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

                (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
                1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten
                die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art
                seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die
                Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat
                oder
                2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne
                daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
                wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
                1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
                2. berechtigt oder entschuldigt
                vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
                (3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den
                Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt
                gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
                (4) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

                Rechtsfolge: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

                Deliktsbestimmung: Vergehen, Offizialdelikt, der Versuch ist nicht strafbar

                geschütztes Rechtsgut: Feststellungs- und Beweisinteresse der Unfallbeteiligten und Geschädigten zwecks Sicherung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

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                • #9
                  Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                  Hallo six_in_line,
                  wenn du mit der Polizei schlechte Erfahrung gemacht hast, tut mir das leid,
                  ich kann dir versichern das es viele Polizisten gibt die ihre Sache noch Ernst nehmen, zu denen zähle ich mich auch,
                  allerdings ist mir sehrwohl bekannt das es da auch andere gibt.

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                  • #10
                    Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                    Das ist wirklich ärgerlich.
                    Ich würde zur Polizei gehen und wenn die nichts machen können würde ich versuchen die Kratzer weg zu polieren. Sollte sicherlich möglich sein.
                    Besucht auch mal mein Online Rollenspiel Mythana:
                    Mythana das Browser Rollenspiel

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                    • #11
                      Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                      Ich hoff du hast mich da net falsch verstanden, ich pauschalisier nicht alle Polizisten, meine Güte, wo kämen wir denn da hin!

                      Ich werd da morgen nachmittag mal hingehen und berichten was mir die Herren in "blau" sagen konnten... Sagmal ist der § aus dem StGB? Muss mal nach dem schweizer Pendant suchen und mich mal bissle schlau machen, damit ich auch schlau wirke morgen. Vielleicht nützts.
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                      • #12
                        Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                        Das du nicht alle Polizisten pauschalierst war mir schon klar, ich wollte dir nur helfen dass du zu deinem Recht kommst und erklären dass die Strafverfolgungsbehörde tätig werden muß.

                        Ich gehe mal davon aus dass zumindest der Gesetzestext in der Schweiz ähnlich ist, hier ist das § 142 StGB,
                        von dem Schweizer StGB habe ich keine Ahnung, könnte mich aber wenn du willst morgen auf der Arbeit "schlau" machen, wenn es denn geht.

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                        • #13
                          Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                          Dann versuchen wirs mal... Bin mal kurz auf der Suche nach dem §142 im CH-StGB.
                          1. Smart pure+ (45km/h)
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                          • #14
                            Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                            Mist, find kein PDF zum StGB in der Schweiz... Naja werd den Herrn morgen mal anquatschen...
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                            • #15
                              Re: VERDAMMTE SCHEISSE!

                              echt scheiße so was in meinem letzten wagen ist mir auch einer rein gefahrn war auch lack usw da aber ist auch nie was bei raus gekommen

                              aber wenn es bei euch eigentlich fast keien gelben autos gibts hast ne gute chance
                              Accipere quam facere praestat iniuriam.

                              Veritas odium parit

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