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Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

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  • Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

    Hi,

    wollte gerade gebrauchte Winterräder auf meinen E46 Lim (Bj. 2000)draufziehen, da habe ich bei einem Blick in die
    neue "Zulassungsbescheinigung Teil 1" gesehen, das unter
    Ziffer 15.1/15.2 (Bereifung) nur die folgende Größe
    eingetragen ist: 195/65 R15 91 H

    Die Winterreifen (Orginal-Felgen von BMW) haben aber die
    folgende Bereifung: 205/55 R16 91H

    Muss ich die 16 Zoll Felgen jetzt extra eintragen lassen,
    falls ja: Macht dies der Freundliche oder muss ich extra zum Straßenverkehrsamt?

    Danke im Voraus für die Hilfe

  • #2
    Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

    nein die sollten von BMW schon freigegeben sein. da du aber schon die neue zulassung hast, sind die nicht mit aufgeführt. die neuen papiere sind aber auch ein mist. du kannst dir aber ein schriftstück von BMW ausstellen lassen, indem alle weiteren groessen frei gegeben sind!!!
    Man kommt auch geduckt durchs Leben!!!
    Jedenfalls mit nem geduckten Auto!!!

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    • #3
      Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

      Danke für die Antwort,

      aber warum schreiben die dann die kleinste Felgengröße in
      die Papiere?

      Kommentar


      • #4
        Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

        bei mir ist auch nicht die grösse eingetragen,welche ich
        fahr,aber laut bmw reicht es,wenn es eine herstellerfreigabe gibt!!

        hier wäre mal die rechtliche frage an machtpur,wie schaut es bei ner kontrolle aus mit neuen papieren???
        mfg patrick

        bmw history
        ---------------
        e30 316i / e36 318i / e30 325ix / e39 523i / e46 330da / e60 530da

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        • #5
          Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

          Und gibt es irgendwo eine Liste mit den freigegebenen Felgen.

          Wo würde ich diese herbekommen?

          Danke und Gruss

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          • #6
            Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

            bei mir ist auch nicht die grösse eingetragen,welche ich
            fahr,aber laut bmw reicht es,wenn es eine herstellerfreigabe gibt!!

            hier wäre mal die rechtliche frage an machtpur,wie schaut es bei ner kontrolle aus mit neuen papieren???
            rechtlich sind wir da in ner grauzone weil das ist wieder so ne EU erfindung die eigentlich keiner brauchte
            Accipere quam facere praestat iniuriam.

            Veritas odium parit

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            • #7
              Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

              da hast du wohl recht jim!
              aber wegen diesen bürokraten mach ich mir erstmal keinen stress,habe mein wagen beim so gekauft!von daher ist mir das ehrlich gesagt scheisegal!sollen die sich kümmern!!

              @nick1234:die freigabe bekommst du von deinem dealer ausgedruckt!normalerweise kostenlos!!!
              mfg patrick

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              • #8
                Re: Eintragungspflicht für 16 Zoll Felgen ???

                Gutes Thema.

                Mit den Eintragungen in die neuen Papiere bin ich noch nicht zu 100% vertraut, aber eines ist sicher, wenn die Reifen-Felgen-Kombination von BMW für dein Fahrzeug freigegeben ist und du fahrwerkstechnisch nichts verändert hast, dürftest du keine Probleme bekommen.

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