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Blitzerwarner

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  • Blitzerwarner

    Hi Leute wisst ihr ob man irgendwie einen Softwareupdate für das BMW-Navi-System einspeisen kann, damit man vor Radar-Fallen gewarnt wird?
    Grüße
    Olli

  • #2
    Re: Blitzerwarner

    Hi, das glaube ich nicht!
    Wie soll das denn gehen?
    Kann mir sowas überhaupt nicht vorsellen! :aehm:
    So ein Radarwarner kannst du gir extra kaufen,
    aber wenn du damit erwischt wirst dann mußt du zahlen
    und Gerät wird beschlagnahmmt :nee:

    MfG

    Masterray22
    Das Leben ist viel zu kurz, um
    ein popeliges Auto zu fahren! :lol:

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    • #3
      Re: Blitzerwarner

      Ein solches Softwareupdate gibt es meines Wissens nicht,
      das wäre auch völlig illegal.

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      • #4
        Re: Blitzerwarner

        Hey Olli!

        Meinst du Mobile Blitzanlagen oder Stationäre?
        Also ich weiß das es für Navigations Software wie Tom Tom und Navigon einen POI-Warner (Points-of-Interest) gibt.
        Und dort kann man Stationäre Blitzer eintragen, dann warnt dich das Navi z.b.: Achtung Radarfalle 100 vorraus,...
        Ob das mit der Navigations Software von BMW auch klappt weiß ich allerdings nicht.
        Um vor Mobilenradafallen zu warnen, gibt es extra Geräte die die Radarstrahlen glaub schon auf eine gewisse Distanz erkennen und dich somit warnen. Aber wenn dein Freund und Helfer mit Laser misst haste da glaub schlechte karten!
        Das gleiche ist bei einer Messung mittels Lichtschranke,...
        Und natürlich ist das ganze Illegal und wir tuen ja schließlich nichts, was gegen das Gesetz ist

        Am besten ist immer noch nur so schnell Fahren wie man darf

        Hoffe konnt dir weiter helfen!

        MfG

        Kevin
        [URL=http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/128274.html:1111111111] [/URL:1111111111]

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        • #5
          Re: Blitzerwarner

          die anderen navis warnen nicht vor blitzgeräten sondern vor unfallschwerpunkten
          Accipere quam facere praestat iniuriam.

          Veritas odium parit

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          • #6
            Re: Blitzerwarner

            Hmm,...
            Also mit dem POI-Warner kannste so ziemlich vor allem "warnen" auch Tankstellen oder Sehenswürdigkeiten,...
            [URL=http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/128274.html:1111111111] [/URL:1111111111]

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            • #7
              Re: Blitzerwarner

              Mhh, bin jetzta auf CarX gestoßen, das hört sich cool an. Scheint so als hätte man damit ne echte Multimedia + Blitzwarner station im Auto. Hat jemand von euch damit schon erfahrungen gemacht`?
              Grüße Olli

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              • #8
                Re: Blitzerwarner

                Es gibt Navis wo vor Stationären Blitzanlagen warne da hat The-Saint recht!!
                Ob das für BMW erhältlich ist weiß ich nicht, würde mal zu fahren und mal fragen?
                Die kennen dich normal da aus!!

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                • #9
                  Re: Blitzerwarner

                  §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

                  (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

                  (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

                  (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

                  (2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

                  (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.


                  Unter "Radarwarngeräten" werden hier Geräte verstanden, die als Empfänger mit optischer oder akkustischer Anzeige in Fahrzeugen installiert werden, um den Fahrer vor etwaigen Geschwindigkeitsmesseinrichtungen zu warnen und diesen zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf das jeweils Zulässige zu bewegen.

                  Mit dem Einsatz von Radarwarngeräten sind zahlreiche Rechtsfragen aus verschiedenen Rechtsgebieten verbunden, die in der Rechtsprechung teilweise unterschiedlich beurteilt wurden. Die rechtliche Beurteilung und die entsprechende Diskussion ist aber durch die Einführung eines neuen Bußgeld-Tatbestands in § 23 Absatz 1 b StVO weitgehend gegenstandslos geworden. Nach der per 14.12.2001 eingeführten Vorschrift des § 23 Absatz 1 b StVO ist es ausdrücklich untersagt, Radarwarngeräte zu betreiben. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Regelbußgeld von 75 Euro geahndet. Es werden 4 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.

                  (Quelle: Verkehrsportal)

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                  • #10
                    Re: Blitzerwarner

                    Servus zusammen!

                    ich muss Bubbibalu recht geben!Allerdings warnen die meisten Geräte nicht vor BLitzern sondern vor "Unfallschwerpunkten" und zeigen vor diesen Punkten die erlaubte Geschindigkeit an... .
                    Eine tolle Übersicht dieser Unfallschwerpunktssoftware bekommt man unter

                    www.radarfalle.de

                    ich finde es nicht schlecht wenn man auf einer Strecke vor einem "gefährlichen" Streckenabschnitt gewarnt wird(das legitimiert ja den Blitzer überhaupt...)!

                    Grüße

                    Marco
                    Mein Ex118d: http://www.bmw-forum.de/topic31198.html
                    Mein 130i: http://www.bmw-forum.de/viewtopic.ph...er=asc&start=0

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: Blitzerwarner

                      Also ich werde vom Navigationsgerät vor gewissen POI`s gewarnt. Und ich muss sagen das ich vollstens zufrieden bin

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                      • #12
                        Re: Blitzerwarner

                        Servus!

                        das hab ich grad auf Radarfalle.de gelesen....stimmt das!?

                        (Bitte nicht böse sein, aber Tipps um den Polizeifunk abzuhören veröffentlichen wir hier nicht, auch wenn dies in anderen Foren schon offiziell gemacht wurde. Gründe s.Beitrag v. Bubbibalu / Gruss Machtpur)
                        Mein Ex118d: http://www.bmw-forum.de/topic31198.html
                        Mein 130i: http://www.bmw-forum.de/viewtopic.ph...er=asc&start=0

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                        • #13
                          Re: Blitzerwarner

                          Ich habe mal gehört das es länder gibt in denen in den Orginal Navis von BMW stationäre Blitzer eingetragen sind und so auch beim in den codiert werden können, glaube in Holland und Belgien soll es das geben. denke aber mal das das hier zulande nicht möglich gemacht wird.
                          Guten Geschmack ??? Dann musste ja BMW fahr´n !!!!!

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                          • #14
                            Re: Blitzerwarner

                            Hey comar1979!

                            Hab ich auch schon mal gehört, bzw. hier im Forum gelesen dass, das funktionieren soll,... Allerdings würd ich mich damit nicht erwischen lassen:

                            Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.
                            Quelle: Wikipedia

                            Und außerdem musste ja erstmal wissen auf welchem Kanal bzw. welcher Frequenz die Polizei funkt und den ganzen aufwand um dann zu hören: Kalle, bring noch en paar Leberkäswecke mit ?!

                            Und wenn du umbediengt die Polizei abhören willst, kannste dir auch en Scanner kaufen, dann kannste wenigstens neben her noch musik hören :hehe:

                            Gruß Kevin
                            [URL=http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/128274.html:1111111111] [/URL:1111111111]

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                            • #15
                              Re: Blitzerwarner

                              §86
                              Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

                              §95
                              Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.



                              Rechtssprechung:
                              Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

                              Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
                              Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
                              Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
                              Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.

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