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Kühler defekt und Sachmängelhaftung

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  • Kühler defekt und Sachmängelhaftung

    Hallo, habe letzten Woche einen BMW 320i Bj.99 bei einem Autohändler ( kein BMW aber zu 90% Nur BMW) gekauft. Ca. 500km von meinem Wohnort entfernt. Nach drei Tagen vor meiner Haustür oh Schreck Kühlwasser läuft aus. Bin gleich zu den Freundlichen = 353,04€. Habe den Verkäufer kontaktiert, und der meinte er müßte für den Schaden nicht aufkommen, würde sich aber großzügig mit 150€ beteiligen.Ist das OK so, oder muß er voll bezahlen? Mfg: Fred

  • #2
    Re: Kühler defekt und Sachmängelhaftung

    Ach so habe ich vergessen. Der Kühler ist unten aufgebogen? Wie kommt den so etwas? Der BMW Mechaniker sagte so etwas würde öfters bei den 318i vorkommen?

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    • #3
      Re: Kühler defekt und Sachmängelhaftung

      Betrifft die Sachmängelhaftung und Dein Händler hat das Recht der Nachbesserung, die Entfernung spilet dabei keine Rolle. Die 150,00 sind mehr als großzügig, da er eigentlich gar nix zahlen musste, weil Du im Schadensfall den Verkäufer die Möglichkeit der Reparatur geben musst.

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