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Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

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  • Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

    Morgen ,

    ich hab mir ja meinen Bimmer vor ca. nem Monat gekauft. Und in einem anderem posting schon mal erwähnt, daß ich ein dumpfes BUM höre beim schalten in den ersten. Mittlerweile meine ich es auch schon zu hören , wenn ich in den 3 4 und 5 schalte .

    Wie sieht es mit der gesetzlichen Garantie aus. Der Händler hat mir den Wagen ja verkauft. Zwar als gebrauchten aber er hat ein Blatt beigefügt bei dem er alles sprich: Getriebe , Motor etc. mit einem Hacken versehen hat daß es ok sei.

    Was meint ihr würde mich das kosten wenn er es nicht übernehmen wird ? Wie sieht es mit der Garantie überhaupt aus...

    Thnx

  • #2
    Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

    Also,du hast ein Jahr GW-Garantie und dazu gibt es beim kauf eine Broschüre,wo zur Garantie alles drin steht.Bis 100000Km mußt du nichts bezahlen,ab 100000Km,10% des Teilepreises,die Arbeitszeit übernimmt BMW.

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    • #3
      Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

      da das fahrzeug erst einen monat alt ist, würde ich dir raten, den händler mit der gesetzlichen gewährleistung zu konfrontieren. meines wissens nach, muß der händler in den ersten 6 monaten beweisen, dass das fahrzeug in einem einwandfreien zustand übergeben worden ist, dies dürfte in den meisten fällen sehr schwer fallen.

      auch wenn sich's blöd anhört, stell dich ein bisschen dumm, wenn es um garantie/gewährleistung geht und der spruch, das ´du dich da nicht auskennst und in der arbeit mal bei der rechtsabteilung nachfragen mußt wirkt wahre wunder. bloß nicht den dicken macker raushängen lassen, der alles besser weiß.

      ich hatte die diskussionen mit meinem händler auch satt und hab's dann auf die tour gemacht. innerhalb 2 tagen hatte ich eine neue schwungscheibe (schlag mich tod, wie heißt das ding in der kupplung) verbaut und seit dem läuft er bestens. soagr kleine sachen wie relais für scheibenwischer wurden nebenbei noch kostenlos abgewickelt.

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      • #4
        Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

        Naja ich weiß genau was er sagt:

        Ja das ist normal - ich soll halt gefühlvoller schalten !

        Ich war ja erst dort und hab mir die Motorhaube lackieren lassen . Wegen Steinschlag vom vorbesitzer.

        Dann hab ich ihn darauf aufmerksam gemacht ( freundlich ) daß ich es nicht O.k finde nen Wagen übergeben zu bekommen beui dem Vorne wie hinten nur 1.4 Bar drin sind. Hab ich zufällig vor ner langen Autobahnfahrt gecheckt....

        Vor der Übergabe hat er meine Motorhaube mit nem Lackstift ( irgendein lilablau ) bearbeitet. Ich war total geschockt ... Hab ihn alles wieder abmachen lassen....
        Ich denk der ist mittlerweile ziemlich genervt von mir....
        Aber ich denk ich bin da immer im Recht ?!
        Ich ruf ja schon fast täglich dort an wegen irgendwelchen Sachen. Sei es daß er das Blinken bei absperren irgendwie deaktiviert hat oder daß mein Handy nicht mehr erkannt wird seitdem ich ihn dort hatte.

        Seine Aussagen waren immer so naja ja komm halt nochmal vorbei ... das bringt der immer so rüber als ob ich voll pingelig wäre, und haargenau nach irgendwelchen Macken suche. Aber hallo ich hab 13.000 Euro dort gelassen , was für mich mit meinen 24 Lenzen n batzen kohle ist.

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        • #5
          Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

          da das fahrzeug erst einen monat alt ist, würde ich dir raten, den händler mit der gesetzlichen gewährleistung zu konfrontieren. meines wissens nach, muß der händler in den ersten 6 monaten beweisen, dass das fahrzeug in einem einwandfreien zustand übergeben worden ist, dies dürfte in den meisten fällen sehr schwer fallen.

          auch wenn sich's blöd anhört, stell dich ein bisschen dumm, wenn es um garantie/gewährleistung geht und der spruch, das ´du dich da nicht auskennst und in der arbeit mal bei der rechtsabteilung nachfragen mußt wirkt wahre wunder. bloß nicht den dicken macker raushängen lassen, der alles besser weiß.

          ich hatte die diskussionen mit meinem händler auch satt und hab's dann auf die tour gemacht. innerhalb 2 tagen hatte ich eine neue schwungscheibe (schlag mich tod, wie heißt das ding in der kupplung) verbaut und seit dem läuft er bestens. soagr kleine sachen wie relais für scheibenwischer wurden nebenbei noch kostenlos abgewickelt.
          Falsch ! Leider ein sehr weit verbreiteter Irrtum in der Bevölkerung.


          Garantie gibt es nur bei neuen Produkten zum Beispiel neuwagen und die ist gesetzlich auf 6 Monate festgelegt, wobei der Hersteller eines Produkts die Garantie freiwillig verlängern kann.
          In der Garantiezeit wird gesetzlich davon ausgegangen, das der Fehler schon bei Übergabe / Kauf vorgelegen hat und es liegt am Hersteller / Händler, das Gegenteil zu beweisen ( was in der regel nicht geschieht )

          Gewährleistung gibt es im Anschluß an die Garantie gesetzlich für eine Zeit von 18 Monaten, also Monat 7 - einschließlich 23 oder aber für Gebrauchtfahrzeuge für eine Zeit von 12 Monaten ab Kaufdatum.
          In der Gewährleistung muß allerdings der Kunde dem Händler nachweisen, das der Defekt bei Übergabe schon vorhanden war, was im allgemeinen nur sehr schwer nachzuweisen ist.
          Gute Händler werden allerdings in der Gewährleistungszeit weniger Probleme bereiten als einfache Budenhändler.

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          • #6
            Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

            Monti, das stimmt nicht! Seit 2 Jahren (glaube ich) ist die Nachweispflicht während der ersten 6 Monate der Gewährleistung von Gesetzgeber umgedreht worden. Ging durch alle Medien und hat zB bei Ebay eine Flut von "ich verkaufe für meinen Nachbarn" Angeboten erzeugt. Heute muss während den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass der Defekt nicht schon bei Verkauf da war.


            Infos zur Gewährleistung

            Ralph

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            • #7
              Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

              Monti, das stimmt nicht! Seit 2 Jahren (glaube ich) ist die Nachweispflicht während der ersten 6 Monate der Gewährleistung von Gesetzgeber umgedreht worden. Ging durch alle Medien und hat zB bei Ebay eine Flut von "ich verkaufe für meinen Nachbarn" Angeboten erzeugt. Heute muss während den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass der Defekt nicht schon bei Verkauf da war.


              Infos zur Gewährleistung

              Ralph
              WOW das kann ich gut gebrauchen .

              Also ab zum Händler und ihm das mal zeigen .

              Sebst wenn er mich hasst - Scheiß drauf !!!!!

              @ monti Ich hab meinen Bimmer bei einem BMW Händler gekauft und nicht bei einem Buden Händler...

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              • #8
                Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie

                Monti, das stimmt nicht! Seit 2 Jahren (glaube ich) ist die Nachweispflicht während der ersten 6 Monate der Gewährleistung von Gesetzgeber umgedreht worden. Ging durch alle Medien und hat zB bei Ebay eine Flut von "ich verkaufe für meinen Nachbarn" Angeboten erzeugt. Heute muss während den ersten 6 Monaten der Händler nachweisen, dass der Defekt nicht schon bei Verkauf da war.


                Infos zur Gewährleistung

                Ralph
                @ Ralph

                Richtig lesen kann helfen

                Erstens heißen die ersten 6 Monate wie von mir geschrieben nicht Gewährleistung sondern Garantie und ja, wie du geschrieben hast ( und ich oben auch ) hat der Händler in den ersten 6 Monaten nach Kauf bei Neuware die Nachweispflicht.

                Nach den ersten 6 Monaten ist bei Neuware 18 weitere Monate Gewährleistungspflicht und da ist die Beweislast umgekehrt, also der Käufer ist in der Beweispflicht.

                Bei Gebrauchtwagen gibt es gestzlich gar keine Garantie sondern ausschließlich Gewährleistung und hier liegt die Beweislast immer beim Käufer.

                Allerdings kann ein Händler / Hersteller immer die Garantiezeit freiwillig erweitern und ausdehnen.

                Nochmals Gesetz zum mitschreiben

                Neuware:

                Monate 1 - 6 = Garantie = Beweislast Verkäufer / Hersteller
                Monate 7 - 24 = Gewährleistung = Beweislast Käufer

                Gebrauchtware

                Monate 1 - 12 = Gewährleistung = Beweislast Käufer

                Und was du mit der Änderung von vor 2 Jahren meinst, ist genau das von mir oben beschriebene....übrigens wurde vor 2 Jahren die Regelung zum Nachteil des Verbrauchers geändert, denn bis vor 2 Jahren war die gesetzliche Garantie ( = Nachweispflicht Verkäufer ) noch 12 Monate und nun ist sie nur noch 6 Monate.

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                • #9
                  Re: Wie verhält es sich mit der gesetzlichen Garantie



                  @ Ralph

                  Richtig lesen kann helfen

                  Erstens heißen die ersten 6 Monate wie von mir geschrieben nicht Gewährleistung sondern Garantie und ja, wie du geschrieben hast ( und ich oben auch ) hat der Händler in den ersten 6 Monaten nach Kauf bei Neuware die Nachweispflicht.

                  Nach den ersten 6 Monaten ist bei Neuware 18 weitere Monate Gewährleistungspflicht und da ist die Beweislast umgekehrt, also der Käufer ist in der Beweispflicht.

                  Bei Gebrauchtwagen gibt es gestzlich gar keine Garantie sondern ausschließlich Gewährleistung und hier liegt die Beweislast immer beim Käufer.

                  Allerdings kann ein Händler / Hersteller immer die Garantiezeit freiwillig erweitern und ausdehnen.

                  Nochmals Gesetz zum mitschreiben

                  Neuware:

                  Monate 1 - 6 = Garantie = Beweislast Verkäufer / Hersteller
                  Monate 7 - 24 = Gewährleistung = Beweislast Käufer

                  Gebrauchtware

                  Monate 1 - 12 = Gewährleistung = Beweislast Käufer
                  N E I N ! !

                  Gewährleistung ist EU-weit für 2 Jahre gesetztlich vorgeschrieben. Und richtig, in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Hersteller, danach beim Käufer.

                  Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers.

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                  • #10
                    Gewährleistung

                    Gewährleistung für den Endverbraucher klingt ganz gut, nur sind seitdem kaum noch günstige Fahrzeuge für uns "Endkunden" zu finden. Wenn du dir zutraust, ein halbwegs vernünftiges Fahrzeug von einem schlechten zu unterscheiden, bist du jetzt echt im Nachteil. Kein Händler gibt ein günstiges Auto noch an Privat ab. Die verkaufen alles in's Ausland oder an andere Händler, die es dann mit einer Gebrauchtwagengarantie vershen (wird übrigens am Ende auch von uns bezahlt) und dann für teuer Geld weiter verkaufen.

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                    • #11
                      Re: Gewährleistung

                      Zitat von interspektral
                      Gewährleistung für den Endverbraucher klingt ganz gut, nur sind seitdem kaum noch günstige Fahrzeuge für uns "Endkunden" zu finden. Wenn du dir zutraust, ein halbwegs vernünftiges Fahrzeug von einem schlechten zu unterscheiden, bist du jetzt echt im Nachteil. Kein Händler gibt ein günstiges Auto noch an Privat ab. Die verkaufen alles in's Ausland oder an andere Händler, die es dann mit einer Gebrauchtwagengarantie vershen (wird übrigens am Ende auch von uns bezahlt) und dann für teuer Geld weiter verkaufen.
                      Hast du das Datum mal angeschaut??
                      E46 323i

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