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Unfall laut Polizei Teilschuld!!!

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  • Unfall laut Polizei Teilschuld!!!

    Hallo Leute, hatte heute Morgen einen Unfall in der Ortschaft!
    Folgendes ist passiert: Ich fuhr hinter einem Ford auf der Landstrasse, als wir in die Ortschaft reingefahren sind, stand auf unserer Spur ein Müllabfuhrwagen, der Ford vor mir hielt an und ich auch, nach ca. 1min. stand der Ford immer noch, obwohl es links frei war und er vorbei fahren konnte. Ich habe mir gedacht da fährst du mal vorbei und plötzlich als ich schon neben dem Ford war scherte er aus und fuhr mir in die rechte Seite (hintere Tür und Kotflügel). Laut Polizei habe ich Teilschuld, weil ich warten müßte! Wie seht ihr das? Schließlich habe ich nicht überholt sondern vorbei gefahren, weil der Ford gehalten hat. Habe ich eventuell Chancen durch meinen Anwalt da rauszukommen?? Ich bin drauf gespann wie die Versicherungen sich einigen :roll:
    Das Leben ist viel zu kurz, um
    ein popeliges Auto zu fahren! :lol:

  • #2
    wenn Rechtsschutz vorhanden, und du den Stress auf dihc nehmen würdest, dann probiers - aber sowas ähnliches hatte nen Freund mal von mir, damals die Ausrede von dden Grünen: "er hätte damit rechnen müssen"
    Der Blaue oben Ohne

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    • #3
      hehe genau das habe ich auch von dennen gehört, aber wie lange soll ich denn warten? Vielleicht kann ich aber die Teilschuld durch den Anwalt etwas drücken, z.B. auf 20%
      Das Leben ist viel zu kurz, um
      ein popeliges Auto zu fahren! :lol:

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      • #4
        Ja geh zum Anwalt.
        Bei unserem sch.... Rechtssystem musst du allerdings mit dem Schlimmsten rechnen.
        Bei mir hat mein Mieter die Einbauküche mitgenommen(welche mir gehörte) und hat Recht bekommen.
        Servus Dobermann
        Man kann einen Blinden nicht verurteilen, wenn er nicht sieht!

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        • #5
          vollkommen lächerlich, kann mir die situation gut vorstellen, der ford fahrer bekommts bestimmt nicht auf die reihe zu überholen, du scherst normal aus, er schaut nicht in den spiegel und zack... wie bekommen solche leute den führerschein?
          Fotostory 525d E60

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          • #6
            Leider hast du nicht ganz Recht Masterray22. Du hast das andere Fahrzeug leider tatsächlich überholt, da es lediglich verkehrsbedingt gewartet hat (um eben den Müll-LKW zu überholen).

            Und man darf unter anderem nur dann überholen, wenn es sich um keine unklare Verkehrslage handelt. Tja, und die ist nunmal dann gegeben, wenn z.B. die Möglichkeit besteht, dass der Vorausfahrende zum eigenen Überholen ausscheren wird.

            Dass dieser selbst denn die Pflichten aus § 5 StVO (gucken; keinen anderen behindern oder gefährden; unklare Verkehrslage; ...) beachten muss, steht natürlich außer Frage.

            Eine Teilschuld wird dich somit treffen. Wie hoch die ausfällt, kann die Polizei aber nicht klären. Das kann und darf sie ohnehin nicht!! Wer wie viel Schuld an einem Unfall hat, legen allein die Versicherungen fest. Im letzten Fall dann auch die Gerichtsbarkeit, wenn du dir dann eben rechtlichen Beistand holst und es zu einer Verhandlung kommt.

            So, hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, auch wenn es nicht die besten Nachrichten sind.

            Bis dahin
            Gruß Walt0r
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            • #7
              Für mich ist überholen wenn ein Wagen schneller an anderem vorbei fährt, aber wenn der Wagen hält heißt es vorbeifahren! Wie lange müßte ich den warten? Der Ford stand ohne zu blinken hinter der Müllabfuhr eine minute lang!!! Auch wenn mir tatsächlich eine Teilschuld zugesprochen wird, denke ich dass diese unter 50% sein wird. Aber mal ehrlich hättet ihr anders gehandelt? Man muß echt mit jedem scheißverhalten rechnen. Bevor ich losfahre: spiegel, blinker, schulterblick!
              Das Leben ist viel zu kurz, um
              ein popeliges Auto zu fahren! :lol:

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              • #8
                @ Walt0r: Deiner Aussage nach, dürfte, wenn mcih jemand überholt während ich fahre und ein vor mir fahrendes Fahrzeug ist, das Fahrzeug vor mir überholen und falls einer michgerade überholen will den einfach rammen und bekomme nur Teilschuld?!?!

                Denn immerhin war es ja keine klare Situation, er hätte damit ja rechnen müssen, dass ich überhole.

                Richtig?
                Der Blaue oben Ohne

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                • #9
                  @ Masterray22:

                  Grundsätzlich kann ich dich verstehen.
                  Worum es hier geht, sind ja auch lediglich spitzfindige Wortdefinitionen, die die Judikatur hervorgebracht hat, um eben solche Fälle mit einem eindeutigen Begriff zu erklären. Für den Begriff ÜBERHOLEN ist daher folgende Begriffsdefinition zu verwenden:

                  Als Überholen gilt, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur verkehrsbedingt wartet. Verkehrsbedingtes, durch Anordnung oder Panne erzwungenes, vorübergehendes Stehenbleiben ist kein Halten, sondern Warten und wird dem unterbrochenen Verkehrsvorgang des fließenden Verkehrs zugerechnet. Halten dagegen ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.

                  Diese Auslgegung führt also dazu, dass ein mehrstündiges (!!!) Warten an einem Grenzübergang als Teilnahme am fließenden Verkehr anzusehen ist. Und somit auch das Warten deines Unfallbeteiligten. Grundsätzlich fährt man an Hindernissen vorbei und überholt diese nicht.

                  Somit hast du ihn überholt und bist nicht an ihm vorbei gefahren.

                  Wie lange du hättest warten müssen, kann ich dir bei deinem Fall nicht sagen. Das hängt von der Gesamtsituation ab und kann nicht pauschalisiert werden. Es ist also dein spezieller Einzelfall zu begutachten. Du wirst in der Rechtsprechung auch nicht fündig werden, da die Damen und Herren sich nicht festlegen werden. Sie werden für den voliegenden Einzelfall ledgilch sagen, dass die und die Zeit nicht ausgereicht hat oder eben doch ausgereicht hat. Dies gilt dann aber nur für den jeweiligen Einzelfall.

                  @ BreaKy:

                  Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass ein Unfall, ein plötzliches und unerwartetes Ereignis im Straßenverkehr ist. Rammst du jemanden vorsätzlich, um z.B. deine Urlaubskasse aufzubessern, befinden wir uns im Bereich der Straftat und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.

                  Ferner gibt es eine gewisse Gefährdungshaftung, der wir alle im Straßenverkehr unterliegen. D.h., dass du schon dann zu einem gewissen Prozentsatz haftest, wenn du am Straßenverkehr teilnimmst. Diese Haftung liegt bei ca. 30 %. So hat meine Freundin außerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen nicht angeleinten Hund angefahren. Am Fahrzeug entstand ein Schaden von ca. 1000 €. Obschon keine Ausweichmöglichkeit bestand und auch ein Bremsmanöver eingeleitet wurde, konnte der Zusammenstoß nicht verhindert werden. Meine Freundin hat eine Teilschuld von 30 % (!!!) bekommen!! Eben diese ominöse Gefährdungshaftung.

                  Klingt komisch, ist aber so. Hätte meine Freundin eine Verkehrsrechtsschutz, hätte man von den 30 % vielleicht auch auf 20 oder 15 % kommen können, aber ohne Rechtsschutz ist der Kosten-Nutzen-Faktor nicht gerechtfertigt.

                  Grundsätzlich ist eine Schuld von 90 oder 99 oder 10 Prozent auch eine Teilschuld. Also hast du soweit Recht BreaKy. Wie hoch eben diese Teilschuld ausfällt, hängt von vielen vielen Umständen ab.
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                  • #10
                    laut einem gerichtsurteil sind müllwagen gleichgestellt mit bussen
                    an haltestellen und genauso zu behandeln entweder hinter dem müllwagen
                    anhalten und warten bis er weiterfährt oder mit schrittgeschwindigkeit
                    vorsichtig vorbeifahren könnte ja ein müllmann vorn ums auto kommen
                    und jetzt kommt es auf den richter an wer wieviel teilschuld hat

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