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Frage zu Kurzzeitkennzeichen

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  • Frage zu Kurzzeitkennzeichen

    Hallo !

    Wenn mir nicht wieder der Verkäufer abspringt hole ich am Samstag mein Coupe ab. Dazu lasse ich mir am Freitag die Kurzzeitkennzeichen machen.

    Soweit ich nun weis, sind die Dinger 5 Tage gültig.

    Darf ich mit diesen Kennzeichen nur die Überführungsfahrt machen oder
    kann ich quasi 5 Tage mit den Dingern in der Gegend rumfahren ?

    Ich kanns nämlich erst am Dienstag ummelden; Könnte also Sonntag, Montag
    und Dienstag noch mit diesen Kennzeichen unterwegs sein.

    Weis das jemand ?
    Gruß
    Gerd




    ________________________
    Life is a killer.

  • #2
    Solange sie gültig sind solange darfst auch fahren-ist ja keine Rote Nummer.
    Mußt nur zu deiner Versicherung gehen und dir ne Versicherung dafür holen. Dieser Betrag wird dir dann wieder bei Wiederanmeldung gutgeschrieben
    Servus Dobermann
    Man kann einen Blinden nicht verurteilen, wenn er nicht sieht!

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    • #3
      Hallo,
      Kurzzeitkennzeichen dürfen ausschliesslich für Prüfungs,- Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. :idea:



      MFG Uwe

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      • #4
        Streng genommen darfst du damit nicht aus Jux in der Gegend rumfahren, aber wer soll dir nachweisen können, dass du keine Probefahrt (was ja ausdrücklich erlaubt ist) machst?

        Ich habe noch einen Tipp aus eigener Erfahrung: Wenn du das Kurzzeitkennzeichen holst, dann solltest du das auf den Namen, Anschrift, usw. machen, auf den das Auto später auch zugelassen wird. Die Versicherungen berechnen dir sonst im Nachhinein ca. 75 EUR für die Kurzzulassung.

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        • #5
          hi
          ich bin bis dato 2 mal mit kurzzeitkennzeichen angehalten worden - da hat nie einer gefragt wieso - weshalb - woher - wohin.
          fahrgestellnummer wurde überprüft ob das auto nicht als gestohlen gemeldet ist und weiter ging es.
          Lieber ein M als 2 TT :mrgreen:

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          • #6
            Hi !

            Danke für die Infos !

            Die Kurzzeitkennzeichen hole ich auf meinen Namen und melde ja auch
            das QP auf meinen Namen an; die Deckungskarten hab ich hier schon rumliegen.

            Vielleicht kann ich meine Frau dazu überreden, das Teil schon am Momntag anzumelden.... :wink:
            Gruß
            Gerd




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            Life is a killer.

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            • #7
              Hi !

              Mittlerweile musste ich schon zum zweiten Mal den Verkäufer wechseln (also manchmal passieren Dinge, die glaubt man nicht) und nun habe ich
              endlich einen fest an der Hand und der ist auch noch zugelassen, sodass ich mir die KZ-Kennzeichen kpl. sparen kann; noch besser.

              :mrgreen:
              Gruß
              Gerd




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              • #8
                Man darf damit rumfahren, deswegen gibt man ja auch die Versicherungskarte ab 5 Tage am letzten Tag bis 20h.

                Nachweisen kann man es nicht, ob Testfahret, Überführungsfahrt oder sonstiges... du kannst die Kennzeichen beispielsweise am Montag holen... und am Donnerstag erst dein Auto abholen.... weiß doch niemand....was in den 4 Tagen davor war :wink:

                Gruß
                BMW 328i E46 my home...my castle

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