Hallo hat jemand Ahnung wie viel Prozent man die Seitenscheiben vorne tönen darf :?: :?: :?:
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Vordere Seitenscheiben Töne
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seitenscheiben tönen
Das KBA hat schon 2003 und nochmal 2004 ein Rundschreiben an alle Zulassungsstellen geschickt, indem ausdrücklich drin steht, daß jegliche nachträgliche Veränderung ( egal ob Folie, fluten oder sonst noch etwas ) der vorderen Scheiben ( Front- wie auch Seitenscheiben )
1. zum erlöschen des Versicherungsschutzes führt
2. nicht in die Papiere eingetragen werden darf
3. bei erkennen solch einer Eintragung, diese sofort zu streichen und das Fahrzeug einer amtlichen Prüfung zu unterziehen ist.
Einzige bekannte Ausnahme, ist die Splitterschutzfolie von Foliatec, die aber auch nur auf original ungetönte Scheiben aufgebracht werden darf.
habe das in einem anderen forum zum thema gefunden und dachte ich kann damit villeicht helfen!!!
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"[1] Dürfen die Autoglasfolien auch auf den vorderen Seitenscheiben verklebt werden?
Bitte beachten Sie die landesspezifischen Zulassungsbedingungen. Für die BRD gilt: Grundlage ist die ECE-Regelung 43 - zulässig, wenn eine Überprüfung (Einzelfall - für jedes Fahrzeug erforderlich - vorausgesetzt, daß die TÜV Stelle Lichtmessgeräte hat) der Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. Autoglasfolie) nicht unterschritten wird. Zur Info: KFZ-serienmäßige Wärmeschutzverglasungen weisen bereits einen Lichtdurchlässigkeitswert (ohne Autoglasfolie) von mind. 70% auf. Weiterhin sind spezielle und kostenintensive Abriebstests an den belegten Autoglasscheiben erforderlich.
also Tönen ja wenn nicht mehr als 30 %...
immerhin etwas...
also eine richtige auskunft kann ich auch nicht geben,da ich nun folgenden beitrag fand.also am besten wäre es einfach mal beim tüv oder dekra zu fragen,wie es mit dem tönen aussieht.die müssen es ja wohl am besten wissen.solltest du eine verlässliche aussage haben,wäre ich daran gern interessiert.
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jetzt hab ich das richtige gefunden,hoffe ich,ein auszug eines schreibens vom tüv zum thema seitenscheiben tönen.
Sehr geehrter Herr .........,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nicht alles was man sieht, ist auch erlaubt oder legal.
Zu Ihrer Information haben wir dieser Nachricht unsere Info-Post zum Thema Folien beigefügt.
(Scheiben folie in den vorderen seitenscheiben)
Folien an Scheiben von Kraftfahrzeugen
Für die Sicht des Fahrers muss, nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ein Sichthalbkreis in Fahrtrichtung mit 180° um die Augenpunkte des Fahrzeugführers gewährleistet sein. Das bedeutet, neben der Windschutzscheibe sind auch die Seitenscheiben von Bedeutung.
Die Forderung gilt bezüglich der Sicht durch die Scheiben als erfüllt, wenn bauart genehmigte Scheiben eingebaut werden. So müssen die Windschutzscheiben eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 75 % aufweisen, während für andere Scheiben mindestens 70 % gefordert sind. Diese Forderungen sind nur mit klaren oder leicht getönten Scheiben zu erfüllen.
Scheiben mit deutlich sichtbarer Tönung, die von außen dunkel wie eine Sonnenbrille erscheinen, halten die 70%-Forderung nicht ein und dürfen deshalb nicht an Windschutzscheiben und vorderen Seitenscheiben verwendet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Fußgänger und Radfahrer beim Abbiegen auch in der Dunkelheit vom Fahrer noch gesehen werden.
Durch das Aufbringen von - auch minimal - getönten Folien auf den vorderen Seiten scheiben wird erfahrungsgemäß der Grenzwert von 70 % unterschritten. So erreichen selbst geringfügig getönte Folien nur knapp 70 %, scheinbar „glasklare“ Folien gerade 85 % Lichtdurchlässigkeit. Dabei ist der Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Folien für die hinteren Seitenscheiben und das Heckfenster anbringen wollen, sollten Sie sich die dazugehörige Bauartgenehmigung und die Anbauanweisung sorgfältig durchlesen. Darin wird beschrieben,
aus welchen Werkstoffen die Folie besteht,
an welchen Scheiben die Folien verwendet werden dürfen (in der Regel ist der Verwendungsbereich eingeschränkt, wie oben beschrieben),
wie die Folie an den Scheiben anzubringen sind (z. B. nicht mit der Scheibeneinfas sung bzw. Gummidichtung verkleben),
welche Bedingungen an die Verwendung der Folien bei Anbringung an der Heckscheibe zu beachten sind (zweiter Außenspiegel).
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ihre TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
SZI-Hannover 03.04.2000
Mit freundlichen Grüßen
Bert Korporal
TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
Bereich Unternehmensentwicklung
Information und Dokumentation
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