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Hilfe bzgl. Gutachten Felgen/Reifen

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  • Hilfe bzgl. Gutachten Felgen/Reifen

    hi und zwar hab ich angefragt zwecks reifen/felgen für meine e46 limo vorne 8*18 et 35 225/40 hinten 9*18 et 35 245/35... die gutachten habe ich für die felgen kann mir das jemand rauslesen ob dies nun geht oder nicht,da ich eine mail von einem bekommen habe der sagte mir dies wär unzulässig was ich aber nicht glaube...
    ----------
    Die Kombination ist nicht zulässig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Brassel
    -----------
    31028 Gronau / Leine

    mailto:info@profildirekt.de
    Tel: ---------------
    Fax: --------------

    -----------------


    wäre nett wenn ihr mir helfen würdet,schreibt eure emailaddy dann send ich euch das gutachten zu

    Vielen dank im Vorraus

  • #2
    Dein Model müsste doch im Gutachten mit aufgelistet sein oder nicht?

    Unzulässig könnte es vll. nur im dem Sinne sein das die Bereifung nicht für die Felgen geeigenet sind... es sei denn die Felgen haben nicht die Traglast von deinem PKW...

    Ansonsten Einzelabnahme machen, kostet zwar aber wer schön sein will muss leiden 8)

    Liebe Grüße Jan

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    • #3
      mein modell ist dort aufgelistet bei 8*18 und 9*18 der reifenindex stimmt auch

      Zul.Achsgewicht vorne: 900
      Zul.Achsgewicht hinten: 1045

      -----
      Ein LoadIndex von 88 ist zulässig bis zu einer
      Achslast von 1120 kg (hinten). Die Vorderreifen mit LoadIndex 92 sind
      zulässig bis 1260 kg Achslast. Sie finden diese Angaben in Ihrer
      Fahrzeugzulassung. Der BMW sollte eigentlich nicht darüber liegen.
      -----

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      • #4
        Es kann halt sein das nur die übliche Kombi. im Gutachten aufgeführt ist ,also 225er und 255er.
        Einfach mal beim Tüv mit dem Gutachten nachfragen die tragen so etwas eigentlich ohne Probleme ein.

        Gruß mclaren
        http://mein.auto-treff.com/9698-1.bmw

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        • #5
          Wie gesagt kenne mich mit Gutachten überhaupt nicht aus
          habe das Gutachten der Felgen auf dem pc kann ich gerne versenden darin steht:
          68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
          Reifengröße:
          Vorderachse: 225/40R18
          Hinterachse: 245/35R18
          Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
          nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
          Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
          An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
          (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
          eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
          der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
          Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig

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