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Strassenverkehrsamt vs. TÜV

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  • Strassenverkehrsamt vs. TÜV

    Hi,
    hab ma wieder so ziemlichen mist am hals.
    war heuet beim strassenverkehrsamt und wollte meinen kfz-brief abholen und die sagten mir das sie 2 probleme hätten:

    1.: Ich hebe eine Anzeige wegen den breiten Reifen die rechts und links ein bisschen an der stoßstange vorbei gucken. da hat mich jemand angezeigt weil ich zuviel wasser aufwirbele und das kann nicht rechtens sein "So die freundliche Frau beim Amt"

    2.: In meinem Brief und im schein steht drin das meine Kotflügel wegen den breiten Reifen gezogen werden müssen aber ich war im März 04 damit (ungezogene Kotflügel) beim TÜV also HU und der hat mir dem wagen so abgenommen, und ich biege die bestimmmt nicht wieder zurück, also was soll ich tun nochmal zum TÜV????? PLEASE HELP
    B M W - forever !!!!!

  • #2
    Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

    Hast du das der Amtsschnecke auch so erzählt ?
    Hubraum statt (und) Drehzahl

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    • #3
      Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

      Hast du das TÜV-Gutachten dem Straßenverkehrsamt schon gezeigt???

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      • #4
        Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

        Ja die will das ich bis märz mein Kotflügel ändere und zum TÜV fahre oder ich muss auf serien bereifung witerfahrn, ich habe der alles gezeigt an papier was ich habe. und ich habe es ihr auch tausend mal erklärt das ich so bei tüv war aber der ist es egal, sie meinet nur wie gesagt das wir uns im märz wieder sehen, dann ist so ein typ mit mir runter gegangen an mein auto und wollte sehen ob das passt also felgen reifen und kotflügel aber ich habe winter reifen drauf. Ich weiss das von kotflügel die Reifen decke bedektsein muss also das profil aber jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher
        B M W - forever !!!!!

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        • #5
          Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

          wenn die reifen so eingetragen sind dann kann die schachtel nix machen en ingenieur ist höher was willste den noch machen du gehst zu der höchsten person und lässt es abnehmen und dann kommt ne dumme beamtin und labert run .
          Wir Fahrn nicht schnell, wir fliegen tief!!!!!

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          • #6
            Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

            Ja die stehen so wie die sind da drin, nur eben am ende von den sonder eintragungen steht : in verbindung mit ausgeste. Radabdeckungen. Und daran hängen die sich jetzt so auf
            B M W - forever !!!!!

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            • #7
              Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

              Deine Eintragung sellt die Bedingung das die Räder abgedeckt sind und du hast die nicht erfüllt. Denke mal, keine Chance.
              Wenn du der Prüfer der letzten HU im nachhinein ans Bein pisst, wirds wieder einen mehr geben der penibel untersucht.
              Genau das wollen wir doch alle nicht.
              Hubraum statt (und) Drehzahl

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              • #8
                Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                Jep, sehe ich auch so. Was im Schein steht, zählt. Selbst wenn du deine HU ohne Mängel bestanden hast.

                Ralph

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                • #9
                  Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                  @kdo44: Stell doch mal bitte ein Bild von deinem Bimmer rein, damit man sich das genauer vorstellen kann.

                  Fakt ist jedenfalls, dass Reifen seitlich hervorstehen dürfen, allerdings muss die Lauffläche abgedeckt sein. In deinem Fahrzeugschein ist als Auflage vermerkt, dass du die Rad/Reifen Kombination lediglich mit ausgestellen Radabdeckungen nutzen darfst. Da du dieser Auflage offensichtlich nicht nachgekommen bist, kann dies bis zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

                  Dir wird wohl oder übel nichts anderes übrig bleiben, als diese Radabdeckungen anzubringen.

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                  • #10
                    Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                    genau zwiebel mal en schönes pic hier rein wie weit das teil rausschaut
                    Wir Fahrn nicht schnell, wir fliegen tief!!!!!

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                    • #11
                      Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                      @ KDO44

                      ich geh mal davon aus das die räder immernoch so stehen wie auf dem bild in deinem avatar.

                      zum einen kannst du die erforderliche radabdeckung durch das ziehen der radläufe schon erreichen, zum anderen gibts menschen die das prinzip des karosseriebaues nicht verstehen. die gute freundliche dame weiß garantiert über beides nicht bescheid, nichmal wenn man ihr eine radlaufverbreiterung ala golf 1 gti auf den tisch legt.

                      ich geh mal davon aus das dein tüv-prüfer mit der "ausgestellten radabdeckung" deine gezogenen radläufe meint, weil diese arbeit müßte ja auch bei einem schadensfall wieder gemacht werden damit die betriebserlaubnis nicht wieder erlischt.
                      und ich denke mal der prüfer hätte die keine plakette "mängelfrei" gegeben wenn die eintragung unrechtmäßig wäre.

                      das eintragen der ausgestellten radabdeckung ist anscheinen neuland beim verkehrsamt, daher die sinnlosen rückfragen.
                      so lange du deine tüveintragung bei deinen fahrten mit der rad/reifenkombi vorweisen kannst, solange bekommst du auch keinen ärger mit der polizei, weil die leute müssen sich ja auch auf die aussagen und eintragungen des tüv-prüfers verlassen können. nicht umsonst gibts die möglichkeit der nachtragung und sondereintragung.

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                      • #12
                        Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                        Kann man da nicht irgendwie tricksen???
                        Indem du sagst,daß du keine breiten Reifen mehr draufmachst und jetzt andere hast!!
                        Oder du dir andere Sommerreifen irgendwo mal ausleihen kannst und sagen ,daß das jetzt deine neuen Reifen sind???
                        So kriegst du doch dann wenigstend deinen Brief wieder!!

                        Oder doch lieber ziehn lassen ????

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                        • #13
                          Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                          also ich erkenn am avatar net so viel
                          Wir Fahrn nicht schnell, wir fliegen tief!!!!!

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                          • #14
                            Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                            mach mal sein profil an, dann wird der e36 in ein größers bild gesetzt.

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                            • #15
                              Re: Strassenverkehrsamt vs. TÜV

                              also auf avatar sieht es ned wirlich so weit ausgestellt aus

                              als du dir felgen reifen gekauft hast bis zum tüv und hast dir die abnehmen lassen und schein ausdrucken lassen das die dinger fahren darfst so wie sie sind oder ?

                              oder hast es in schein eintragen lassen ?

                              und im zweifelsfall würd ich mal beim tüv vorbeifahren und da fragen wie es genau läuft wiel wenn sie sagen so ist ok dann ist die abdeckung vorhanden ist ja dann automatisch vorhanden durch kotflügel
                              Accipere quam facere praestat iniuriam.

                              Veritas odium parit

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