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Flügeltüren

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  • #46
    Re: Flügeltüren

    Sven,
    jetzt wirds etwas difficiler. Soweit ich weiss hast du eine öster. Zulassung. Wie das Zulassungsverfahren bei euch in Österreich ist, da habe ich keine Ahnung. Es gibt durchaus Unterschiede zwischen der dt. und der österr. Zulassung.

    Bist du in Deutschland unterwegs gilt mit deiner österr. Zulassung für dein Fahrzeug österr. Recht und nicht Deutsches.
    Da magst du recht haben, wenn hier nämlich was eingetragen ist hat die Polizei das zu glauben, hat mir mein kollege gesagt. Die haben mal ein Auto angehalten, bei dem die Reifen gut 2cm aus den Radlaüfen rausgeragt sind und das war typisiert und die mußten ihn weiterfahren lassen.
    In D. habe ich dann die Möglichkeit, das Fahrzeug bei einem Sachverständigen vorzuführen.
    Gibt der das Ok, hat es seine Richtigkeit und es entstehen für den Fzg.-Halter keine Kosten.

    Sollte eine Gefährdung vorliegen (Schleifspuren der Karosserie an den Reifen), wird ihm auch trotz Eintragung, Typisierung, o.ä. sofort die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug stillgelegt, das geht dann auch mit ausländischen Zulassungen.
    Ich meine in dem Fall find ich das ja auch in Ordnung, wenn die Reifen schleifen kann ja auch ne gefahr für dritte entstehen. Aber wenns jetzt kleinigkeiten sind die eingetragen sind, kann ich dann auch gegen das angehen oder muß ich das einfach so hinnehmen

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    • #47
      Re: Flügeltüren

      @savleenx: Das ist so eine Sache. Bei Gefährdung hat man absolut keine Chance, das ist klar.

      Jetzt ist die Frage was sind Kleinigkeiten??? Wenn man daraus eine konkrete Gefährdung ableiten kann, ist man chancenlos.

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      • #48
        Re: Flügeltüren

        @savleenx: Das ist so eine Sache. Bei Gefährdung hat man absolut keine Chance, das ist klar.

        Jetzt ist die Frage was sind Kleinigkeiten??? Wenn man daraus eine konkrete Gefährdung ableiten kann, ist man chancenlos.
        Zum Bsp. UBB oder eben die Fußmatten

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        • #49
          Re: Flügeltüren

          UBB ist in Deutschland nicht erlaubt und wird auch nirgends eingetragen.

          Begründung liegt darin, dass sie das Signalbild im Straßenverkehr beeinflussen.

          Somit ist schon eine Gefährdung ableitbar, sieht der Gesetzgeber leider so vor. Mir selbst gefällt es ja auch, aber da ist absolut nichts zu machen.

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          • #50
            Re: Flügeltüren

            UBB ist in Deutschland nicht erlaubt und wird auch nirgends eingetragen.

            Begründung liegt darin, dass sie das Signalbild im Straßenverkehr beeinflussen.

            Somit ist schon eine Gefährdung ableitbar, sieht der Gesetzgeber leider so vor. Mir selbst gefällt es ja auch, aber da ist absolut nichts zu machen.
            Montieren auch verboten oder nur das einschalten???

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            • #51
              Re: Flügeltüren

              Das Anbringen selbst in Deutschland ist schon verboten.

              Habe am 06.06.2005 beim TÜV zuletzt nachgefragt.

              Kommentar


              • #52
                Re: Flügeltüren

                Das Anbringen selbst in Deutschland ist schon verboten.

                Habe am 06.06.2005 beim TÜV zuletzt nachgefragt.
                das verstehe ich eben nicht. Warum ist das verboten, weißt du das zufällig?

                Kommentar


                • #53
                  Re: Flügeltüren

                  Weil durch die Anbringung die Möglichkeit bestünde, dass die Beleuchtung während der Fahrt angeschaltet sein könnte.

                  Schlag mich nicht, ich habe die Vorschrift nicht gemacht.

                  Kommentar


                  • #54
                    Re: Flügeltüren

                    Weil durch die Anbringung die Möglichkeit bestünde, dass die Beleuchtung während der Fahrt angeschaltet sein könnte.

                    Schlag mich nicht, ich habe die Vorschrift nicht gemacht.
                    Ne, bin ziemlich friedlich, keine Angst.
                    Das würde heißen Schalter in den motorraum und schon ist das montieren erlaubt, oder?

                    Kommentar


                    • #55
                      Re: Flügeltüren

                      warum soll das bei der Limo nicht erlaubt sein..... brauchst halt ein guten TÜV :-)
                      Gibts nix tüv mein freund!
                      BMW - Dein ewiger Begleiter :-)

                      Oft starren wir so lange und verzweifelt auf eine Tür, dass wir gar nicht wahr nehmen, wo sich eine andere Tür öffnet!

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                      • #56
                        Re: Flügeltüren

                        @346L, warst du auch in Bamberg zum BMW Treffen???
                        Nein war ich leider nicht! Sehen uns in Gießen? ..und Lich?

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                        • #57
                          Re: Flügeltüren

                          Weil durch die Anbringung die Möglichkeit bestünde, dass die Beleuchtung während der Fahrt angeschaltet sein könnte.

                          Schlag mich nicht, ich habe die Vorschrift nicht gemacht.
                          Ne, bin ziemlich friedlich, keine Angst.
                          Das würde heißen Schalter in den motorraum und schon ist das montieren erlaubt, oder?
                          Dachte ich auch, aber selbst das geht nicht, denn du könntest ja vor der Fahrt den Schalter umlegen und somit während der Fahrt das Licht eingeschaltet haben.

                          Habe auch schon gefragt ob es möglich ist, wenn ich das mit der Zündung kopple, d.h. wenn ich das Fahrzeug anlasse, die Lichter erlöschen. Selbst das haben die verneint.

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                          • #58
                            Re: Flügeltüren

                            Jungs, ich glaube ich habe eine gute Nachicht für euch! Es gibt eine erlaubte UBB mit E Prüfzeichen. Und zwar von Foliatec in weiss! Die wurde auf er Essener Motorshow vorgestellt und wird bald rauskommen. Kostenpunkt 256 euro!

                            Aber um noch mal auf das ganze darf die Polizei deinen Wagen still legen zurückzukommen. Also das mit dem TÜV ist doch wie ein Gericht. Der eine Richter entscheidet schuldig, der andere nicht! Wenn der eine TÜV Prüfer nen guten Tag hat und sagt, ja du darfst mit 1 cm über dem Boden fahren und das in die Papiere einträgt dann können einem die Herren in Grün recht wenig anhaben! darauf kann man nämlich immer plädieren! Das ist zwar jetzt ein krasse Beispiel aber so kann es gehen! Das einzige was die Polizei dann sagen könnte, wäre dass der Wagen nach der Abnahme nochmal verändert wurde. Bestes Beispiel sind die Trottel die ihre Felgen ohne das neue Fahrwerk eintragen lassen um dann nachher das Fahrwerk mit Winterreifen eintragen zu lassen! Darauf achten die hier in Köln wie bescheuert, weil die hier ja Zero Tolerance gelten lassen wollen (Köln soll die sicherste Stadt werden)!
                            Der Innenraum wird immer schwärzer
                            Chuck Norris kriegt bei Praktika 20 % - auch auf Tiernahrung!
                            Verkaufe Brock B6 Felgen für 249 euro

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                            • #59
                              Re: Flügeltüren

                              "Bestes Beispiel sind die Trottel die ihre Felgen ohne das neue Fahrwerk eintragen lassen um dann nachher das Fahrwerk mit Winterreifen eintragen zu lassen!"

                              Kann mir bitte jemand diesen Trick genauer erklären? Ich check echt net was des für ein Trick sein soll bitte!

                              Und wegen Unterbodenbeleuchtung: Es gibt mittlerweile genug eingetragene Unterbodenbeleuchtungen in Deutschland. Wenn ich mir irgendwann mal ne Unterbodenbeleuchtung hole, dann lass ich sie eintragen von einem Prüfer der einen guten Tag hat, und verwende sie aber nicht während der normalen Fahrt etc. sondern nur mal an einem Parkplatz oder so. (Am besten so geschaltet dass sie nicht geht wenn die Zündung an ist, dass man im Falle eines Unfalls nachweisen kann dass man sie nicht angemacht hat)

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