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  • #31
    Re: Flügeltüren

    Wenn ich den richtigen TÜV-Prüfer als Bekannten habe oder genügend mit den Scheinchen winke, bekomme ich auch jedes Teil eingetragen.

    Aber eine Eintragung alleine reicht heutzutage jedoch (zum Glück) nicht immer aus.
    Worin besteht aber dann der Sinn des TÜV-Prüfers, wenn die Polizei sagt das ist nicht in Ordnung?????
    Würde mich echt mal interessieren.

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    • #32
      Re: Flügeltüren

      na damit die leute beruhigt mit eingetragenen sachen durch de gegend fahren aber später trotzdem nochmal richtig löhnen dürfen!
      bei der derzeitigen haushaltslage kann ich mir das gut vorstellen...

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      • #33
        Re: Flügeltüren

        Wenn ich den richtigen TÜV-Prüfer als Bekannten habe oder genügend mit den Scheinchen winke, bekomme ich auch jedes Teil eingetragen.

        Aber eine Eintragung alleine reicht heutzutage jedoch (zum Glück) nicht immer aus.
        Worin besteht aber dann der Sinn des TÜV-Prüfers, wenn die Polizei sagt das ist nicht in Ordnung?????
        Würde mich echt mal interessieren.
        Es tauchen leider immer wieder Eintragungen auf, die laut der StVZO eigentlich nicht eingetragen sein dürften. Es gibt nun einmal schwarze Schafe unter diesen Prüfern, von daher ist es gut, dass die Polizei die Möglichkeit hat, wenn ein Gefährdung zu erwarten ist, das Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen.

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        • #34
          Re: Flügeltüren

          @Gansi: Die Polizei arbeitet mit Sicherheit nicht dafür, dass das Staatssäckchen gefüllt wird.
          Sie haben nun einmal gewisse Aufgaben zu erfüllen, darunter fällt auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs und wenn diese nicht gewährleistet ist, schreitet sie ein.

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          • #35
            Re: Flügeltüren

            @Machtpur
            Warum macht dann nicht gleich die Polizei die Abnahme? Da gibste ne haufe Kohle aus für ne eintragung und denkst du hast alles eingetragen und dann heißt es Ausbauen oder Stilllegung.
            Was ist mit Alufußmatten, sind die erlaubt???
            Mfg sven

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            • #36
              Re: Flügeltüren

              Moment nicht dass wir uns falsch verstehen.

              Wir reden hier nicht von ganz normalen Eintragungen, welcher ein Normalbürger gemacht haben möchte. Wir reden hier von denjenigen, welche schon von vorneherein wissen, dass sie es im Normalfall nicht eingetragen bekommen.

              Die Polizei kann keine Eintragungen vornehmen, da hierzu ein amtlich anerkannter Sachversändiger herangezogen werden muss.

              Stellt die Polizei vor Ort ein Fahrzeug fest, welches mit einer zwielichtigen Eintragung unterwegs ist, wird dieses zur nächsten Prüfstation verbracht. Dort wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet, stellt dieser fest, dass die Eintragung rechtswidrig ist, kommt es erst zur Anzeige.

              Gegen Alufussmatten ist nichts einzuwenden, solange gewährleistet ist, dass sie keine Gefährdung darstellen, demnach sollten sie befestigt sein.

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              • #37
                Re: Flügeltüren

                Moment nicht dass wir uns falsch verstehen.

                Wir reden hier nicht von ganz normalen Eintragungen, welcher ein Normalbürger gemacht haben möchte. Wir reden hier von denjenigen, welche schon von vorneherein wissen, dass sie es im Normalfall nicht eingetragen bekommen.

                Die Polizei kann keine Eintragungen vornehmen, da hierzu ein amtlich anerkannter Sachversändiger herangezogen werden muss.

                Stellt die Polizei vor Ort ein Fahrzeug fest, welches mit einer zwielichtigen Eintragung unterwegs ist, wird dieses zur nächsten Prüfstation verbracht. Dort wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet, stellt dieser fest, dass die Eintragung rechtswidrig ist, kommt es erst zur Anzeige.

                Gegen Alufussmatten ist nichts einzuwenden, solange gewährleistet ist, dass sie keine Gefährdung darstellen, demnach sollten sie befestigt sein.
                Bei uns heißt es "Gefahr im verzug", da Sie bei einem Frontalschaden (schwerer Unfall) vorne umbiegen kann und dir die Füße abtrennen kann. Hat mir mal ein Polizist erzählt. Ein anderer sagt das wäre schon okay. Was stimmt jetzt. Gefahr im Verzug bedeutet, rausnehmen oder laufen, weißt du ja sicherlich

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                • #38
                  Re: Flügeltüren

                  wenn sie am bodenblech verschraubst kannsei sich ja ned umbeigen sondern bleibt am bodenblech dran
                  Accipere quam facere praestat iniuriam.

                  Veritas odium parit

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                  • #39
                    Re: Flügeltüren

                    @Savleenx: Entschuldigung wenn ich das jetzt mal so krass sage, aber: Das ist völliger Quark, was dir der Polizist da gesagt hat.

                    Gehen wir zuerst auf den Begriff "Gefahr im Verzug" ein, denke die Definition spricht schon Bände:

                    [blink:1111111111]Gefahr im Verzuge ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht.

                    Sie liegt nach verschiedenen Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) bei der Anordnung von Zwangsmaßnahmen dann vor, wenn die Einholung eines vorherigen richterlichen Beschlusses das Ziel der Ermittlung, ganz oder teilweise, vereiteln würde. Somit sind z.B. Wohnungsdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten auch ohne richterlichen Beschluss möglich, wenn zu erwarten ist, dass die Einholung des Beschlusses (auch telefonisch) zu lange dauern würde und das Ziel der Durchsuchung (z.B. Auffinden von Beweismitteln oder Personen) somit gefährdet wäre. [/blink:1111111111]

                    Und die Begründung, dass bei einem Unfall, die Alumatten umbiegen und mir dadurch die Füße abtrennen könnten ist ziemlich weit hergeholt. Natürlich kann dies passieren, aber das ist die abstrakteste Gefährdung die ich je gehört habe.

                    Fakt ist, wenn die Fussmatten im Fahrzeug sicher gegen das Verrutschen angebracht sind und nicht Möglichkeit besteht, dass sie die Freigänigkeit der Kupplung, Bremse, Gaspedal behindern und sich auch nichts darin verklemmen kann, was spricht denn dann gegen diese Fussmatten.

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                    • #40
                      Re: Flügeltüren

                      Dann bin ich ja zufrieden, hab meine einfach eintragen lassen, weil ich dachte dann keine probs. zu bekommen. Und dann hatte ich die Nummerschild vergessen zu montieren, da die auf dem BMW waren und ich unter der Woche nen Opel fahre (für auf die arbeit). Da sind Sie mit mir nach Hause gefahren um zu kontrollieren das die nummer auch zu Hause ist und der zweitwagen auch. Und als ich die Garage öffnete hatten die nix besseres zutun als Sich den BMW mal anzuschauen und nörgelten dann wegen dem Riffelblech.

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                      • #41
                        Re: Flügeltüren

                        die hätt ich gar nicht rein gelassen hätt die von draußen schauen lassen das schilder dran sind und fertig

                        aber gibt üebrall penetrante menschen die den mitbürgern das leben schwer machen wollen in allen berufen und schichten
                        Accipere quam facere praestat iniuriam.

                        Veritas odium parit

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                        • #42
                          Re: Flügeltüren

                          Sven,
                          jetzt wirds etwas difficiler. Soweit ich weiss hast du eine öster. Zulassung. Wie das Zulassungsverfahren bei euch in Österreich ist, da habe ich keine Ahnung. Es gibt durchaus Unterschiede zwischen der dt. und der österr. Zulassung.

                          Bist du in Deutschland unterwegs gilt mit deiner österr. Zulassung für dein Fahrzeug österr. Recht und nicht Deutsches.

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                          • #43
                            Re: Flügeltüren

                            die hätt ich gar nicht rein gelassen hätt die von draußen schauen lassen das schilder dran sind und fertig

                            aber gibt üebrall penetrante menschen die den mitbürgern das leben schwer machen wollen in allen berufen und schichten
                            ins auto hab ich die auch nicht reingelassen, aber in die garage.

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                            • #44
                              Re: Flügeltüren

                              Sven,
                              jetzt wirds etwas difficiler. Soweit ich weiss hast du eine öster. Zulassung. Wie das Zulassungsverfahren bei euch in Österreich ist, da habe ich keine Ahnung. Es gibt durchaus Unterschiede zwischen der dt. und der österr. Zulassung.

                              Bist du in Deutschland unterwegs gilt mit deiner österr. Zulassung für dein Fahrzeug österr. Recht und nicht Deutsches.
                              Da magst du recht haben, wenn hier nämlich was eingetragen ist hat die Polizei das zu glauben, hat mir mein kollege gesagt. Die haben mal ein Auto angehalten, bei dem die Reifen gut 2cm aus den Radlaüfen rausgeragt sind und das war typisiert und die mußten ihn weiterfahren lassen.

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                              • #45
                                Re: Flügeltüren

                                Sven,
                                jetzt wirds etwas difficiler. Soweit ich weiss hast du eine öster. Zulassung. Wie das Zulassungsverfahren bei euch in Österreich ist, da habe ich keine Ahnung. Es gibt durchaus Unterschiede zwischen der dt. und der österr. Zulassung.

                                Bist du in Deutschland unterwegs gilt mit deiner österr. Zulassung für dein Fahrzeug österr. Recht und nicht Deutsches.
                                Da magst du recht haben, wenn hier nämlich was eingetragen ist hat die Polizei das zu glauben, hat mir mein kollege gesagt. Die haben mal ein Auto angehalten, bei dem die Reifen gut 2cm aus den Radlaüfen rausgeragt sind und das war typisiert und die mußten ihn weiterfahren lassen.
                                In D. habe ich dann die Möglichkeit, das Fahrzeug bei einem Sachverständigen vorzuführen.
                                Gibt der das Ok, hat es seine Richtigkeit und es entstehen für den Fzg.-Halter keine Kosten.

                                Sollte eine Gefährdung vorliegen (Schleifspuren der Karosserie an den Reifen), wird ihm auch trotz Eintragung, Typisierung, o.ä. sofort die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug stillgelegt, das geht dann auch mit ausländischen Zulassungen.

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