Gestern Abend hat mich die Polizei angehalten und meinte ganz frech, Sie hätten mich beim telefonieren während der Fahrt erwischt. Doch definitiv habe ich nicht telefoniert. Doch die 2 Polizisten beharrten darauf mich gesehen zu haben wie ich telefoniert habe. Doch das habe ich definitiv nicht gemacht. Dann wurde ich gefragt ob ich ein Mobiltelefon dabei habe. Ich habe dann ja gesagt, denn warum sollte ich lügen. Doch mein Handy war in der Innenseite meiner Jackentasche, ich konnte während der Fahrt also schlecht das Handy aus der Tasche holen. Ich habe dem Polizisten sogar angeboten das Protokoll vom Handy zu lesen, doch das hat er abgelehnt und meinte dann nüchtern: Dann haben wir uns wohl geirrt.
Doch dann waren die beiden Leute wohl richtig wild, die haben meinen kompletten Wagen untersucht. Während einer der Polizisten meine Tieferlegung und meinen Motorraum akribisch begutachtete, wollte der Ältere der Polizist eine ABE für meine Rückleuchten sehen. Darauf hin habe ich ihm erzählt das die Rückleuchten ein E Prüfzeichen haben. Er meinte dann zu mir das man trotzdem für alle Teile die man einbaut zusätzlich eine ABE braucht. Daraufhin habe ich gesagt das mir der Händler zugesichert hat das diese Teile eintragungsfrei sind. Er meinte dann zu mir das man trotzdem noch eine ABE benötigt. Grund waren wohl die fehlenden Reflektoren in den Rückleuchten. Auf jeden Fall bekam ich eine Mängelliste das meine Rückleuchten keine Reflektoren haben.
Und 25 € durfte ich für den Spaß auch zahlen. Die Mängelliste muss bis zum 1.3.06 wieder bei der zuständigen Polizei sein, sonst muss ich mit meinem Wagen zur Zulassungsstelle.
Der jüngere Polizist meinte es würde reichen das ich Reflektoren an der Heckschürze befestige.
Also werde ich Montag Reflektoren kaufen und diese dann anbauen. Und wie geht es weiter, soll ich damit dann einfach zur Polizei fahren und die schauen es sich an, oder vorher noch zum Tüv. Denn auf der Rückseite dieser Mängelliste steht irgendwie noch etwas von Tüv. Und wenn ich beim Tüv war, muss ich mein Wagen noch einmal bei der Polizei vorführen.
Doch dann waren die beiden Leute wohl richtig wild, die haben meinen kompletten Wagen untersucht. Während einer der Polizisten meine Tieferlegung und meinen Motorraum akribisch begutachtete, wollte der Ältere der Polizist eine ABE für meine Rückleuchten sehen. Darauf hin habe ich ihm erzählt das die Rückleuchten ein E Prüfzeichen haben. Er meinte dann zu mir das man trotzdem für alle Teile die man einbaut zusätzlich eine ABE braucht. Daraufhin habe ich gesagt das mir der Händler zugesichert hat das diese Teile eintragungsfrei sind. Er meinte dann zu mir das man trotzdem noch eine ABE benötigt. Grund waren wohl die fehlenden Reflektoren in den Rückleuchten. Auf jeden Fall bekam ich eine Mängelliste das meine Rückleuchten keine Reflektoren haben.
Und 25 € durfte ich für den Spaß auch zahlen. Die Mängelliste muss bis zum 1.3.06 wieder bei der zuständigen Polizei sein, sonst muss ich mit meinem Wagen zur Zulassungsstelle.
Der jüngere Polizist meinte es würde reichen das ich Reflektoren an der Heckschürze befestige.
Also werde ich Montag Reflektoren kaufen und diese dann anbauen. Und wie geht es weiter, soll ich damit dann einfach zur Polizei fahren und die schauen es sich an, oder vorher noch zum Tüv. Denn auf der Rückseite dieser Mängelliste steht irgendwie noch etwas von Tüv. Und wenn ich beim Tüv war, muss ich mein Wagen noch einmal bei der Polizei vorführen.
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