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da hast du aber Glück gehabt. Bei mir steht sinngemäß drin: max. Tieferlegung VA 30cm und HA 35cm Abstand zwischen Bördelkante und Radmittelpunkt, oder 50cm Lichtaustrittsunterkante.
Genau, so steht es auch in der Eintragungsvorlage im Teilegutachten:
... Abstandsmaß Bördelkante-Radmitte V/H .../...
Bin ja mal gespannt was das bei mir wird, letztens hat der Prüfer nämlich noch rausgefunden, dass die das so gar nicht eintragen dürfen sondern noch ne abnahme nach §21 StVZO machen müssen, weil meine Rad/Reifen-Kombination nicht im Teilegutachten drin steht... Er machte aber letztens schon so andeutungen, dass das auch so geht... ma schaun
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