Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

frage wegen tüv eintragung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • frage wegen tüv eintragung

    hey leute
    also cih hab folgendes problem.. und zwar hab ich ne e36 limo (3.18i) und mein auto ist schon um ca 60mm tiefer.- jetzt hab cih mir ne frontschürze ohne abe aber teilegutachten gekauft.. jetzt wollt cih frangen ob cih diese eingetragen kriege. oder ob ich die min. bodenfreiheit unterschriete! weiß jemand wie viel diese überhaupt ist?? danke im foraus!

    B-i-D
    Lieber tot als zweiter!!!

  • #2
    Re: frage wegen tüv eintragung

    Es gibt keine Mindestbodenfreiheit. Nur eine Empfehlung (unverbindlich!), dass 11cm zwischen tiefstem festen Bauteil und Strasse eingehalten werden sollten. Spoiler werden in der Regel nicht als feste Bauteile angesehen. Ansonsten nur schwammig Regelungen über "Gefährdung des Strassenverkehrs wegen Langsamfahrens", "Besondere Gefährdung der Umwelt w/Ölverlust bei Beschädigung der Ölwanne" und was sich TÜVler und Polizei noch so alles einfallen lassen.

    Wichtiger sind die 50cm Höhe der unteren Lichaustrittskante der Front-Fahrtlichscheinwerfer, die sind gesetzl. vorgeschrieben.

    Ist also mehr oder weniger Ermessenssache, ob du den Spoiler eingetragen kriegst oder nicht. Daher bei Probs einfach zum nächsten TÜV gehen, irgendwann klappts.

    Grüße


    Ralph

    Kommentar


    • #3
      Re: frage wegen tüv eintragung

      die tieferlegung is ja shcon eingetragen! da hab cih so en schönen roten tüv zettel.. mir gehts um die schürze.. und ich dachte ja dass es so bodenfreiheit gibt!
      Lieber tot als zweiter!!!

      Kommentar


      • #4
        Re: frage wegen tüv eintragung

        Wie gesagt, gibt keine verbindliche Vorschrfit dazu in D.

        Ralph

        Kommentar


        • #5
          Re: frage wegen tüv eintragung

          danke für die schnellen antworten.. cih werds versuchen!
          Lieber tot als zweiter!!!

          Kommentar


          • #6
            Re: frage wegen tüv eintragung

            jetz würds mich ja interessieren obs geklappt hat... leider is der thread schon sehr alt :-/ hab ja jetz am WE mein Spoilerschwert drangebaut.... und jetz hab ich mich mal zwecks bodenfreiheit infomiert und das gefudnen:

            Laut StVZO ist nicht geregelt, wie viel Platz zwischen Stoßfänger/Schürze und der Fahrbahn sein muß. Allerdings gibt es eine EG-Verordnung, in der exakt geregelt ist, daß die minimale Bodenfreiheit 8cm zu betragen hat - alles was drunter ist, ist nicht zulässig. Steht da schwarz auf weiß. Es handelt sich also nicht um irgendeine DIN-Norm, sondern um eine rechtsgültige EG-Verordnung und ist somit verbindlich.
            Auf gut Deutsch: Vorne minimum 8 cm Bodenfreiheit. Wenn`s weniger ist heißt das "Erlöschen der BE" mit 50 EUR, 3 Punkten, Kosten und Gebühren und Unterbindung der Weiterfahrt.

            jetz hab ich ma geschaut... bei mir warns jetz 6cm bodenfreiheit... im fernsehn hab ich ma was gesehen wo die gesagt haben das min 6cm freiheit sein muss ^^ naja.. aber ich hab nur profesorisch (tempo packung *g* stelle gemerkt und dann zuhause nachgemessen *g*) gemessen muss heut nochmal mit nem lineal direkt messen ^^

            //edit

            ja gruzie.. jetz hab ich grad das bei der dekra gelesen

            Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

            In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

            die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
            den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
            den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
            Straßenbau
            anzuwenden.
            Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

            Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
            Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

            Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
            Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
            Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

            Kommentar


            • #7
              Re: frage wegen tüv eintragung

              Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
              Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
              in diesem merkblatt steht nicht müssen, sondern
              [blink:1111111111]sollten[/blink:1111111111]!!!
              hatten wir schon nen paar mal. und genau dieses sollten ist das wichitige. sollen heißt nicht müssen... :P

              Kommentar

              Lädt...
              X