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Rückleuchten

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  • #16
    Re: Rückleuchten

    @sebilon:
    Der ganze wagen ist dunkel, und entweder bei baut bei nen schwarzen auf chromlook oder ganz dunkel...
    ich hab mich für ganz dunkel entschieden .. irgendwann sollen auch mal schwarze felgen drauf
    deswegen standen für mich normaler rot weisse nicht zur auswahl, und solche wie ich jetzt drauf hatte gibts leider nrigends mehr =(
    Der Blaue oben Ohne

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    • #17
      Re: Rückleuchten

      schwarze felgen auch noch??gangster-mobil??nicht mein geschmack aber mal was anderes....respekt finde ich mutig

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      • #18
        Re: Rückleuchten

        Danke
        ich sagte doch mafia
        mir wäre chrom zu aufwendig gewesen
        Der Blaue oben Ohne

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        • #19
          Re: Rückleuchten

          mir wäre chrom zu aufwendig gewesen
          bei den felgen? das stimmt wohl, da bist ja nur am putzen. dann lieber edelstahl.

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          • #20
            Re: Rückleuchten

            auf jeden fall die schwarzen.
            finde die am coupe echt geil

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            • #21
              Re: Rückleuchten

              Mir ist jede Farbe recht solnage es ein schwarz ist.

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              • #22
                Re: Rückleuchten

                Ich würd auch die schwarzen nehmen.

                LED's sind nicht drundsetzlich verboten sondern nur an den Hauptscheinwerfer. Rückleuchten und seitenblinker mit LED's gibt es durchaus mit gültiger Zulassung.

                Denk mal nach: Wenn LED's bei den Rückleuchten verboten wären hätten fast alle neuen Autos kein Zulassung, weil die gerade in der Luxusklasse mitlerweile schon Serienmäßig verbaut werden, also kann es schonmal nicht generell(wie du sagst) verboten sein.
                ---------------------------
                Was fahr mer nie - Golf GTI
                Was fahr mer immer - BMW mit Fächerkrümmer

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                • #23
                  Re: Rückleuchten

                  FYI:

                  Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten - diese Regel gilt nicht für die Beleuchtung am Auto. Hier muss nahezu jedes Teil genehmigt sein. Und mehr noch, es muss auch noch entsprechend der Vorschrift montiert und benutzt werden. Dabei stößt der Autofahrer auch auf manche zunächst seltsam wirkende Vorschrift.
                  Um die meisten Regeln kümmern sich Autohersteller und Lichtspezialisten wie Hella. Sie sorgen dafür, dass jeder Scheinwerfer und jede Leuchte das ECE-Genehmigungszeichen trägt. Ohne dieses E im Kreis hat das Teil keine Zulassung. Gelegentlich vorkommende Hinweise unseriöser Anbieter wie "TÜV-frei" ersetzen dieses Zeichen nicht. Die kleine Zahl hinter dem E gibt übrigens das Land an, das die Genehmigung erteilt hat. Die meisten Hella-Produkte tragen die Ziffer 1 für Deutschland.
                  Doch auch mit ECE-Zulassung ist noch nicht alles im rechten Licht. Nebelscheinwerfer dürfen beispielsweise nicht höher montiert sein als die Hauptscheinwerfer und 40 Zentimeter vom Fahrzeugrand entfernt sitzen. Der Autofahrer darf das Nebellicht nur zusammen mit dem Abblendlicht benutzen. Ansonsten ist auch die Kombination mit dem Standlicht zulässig - das macht bei ganz dicker Suppe Sinn. Zusammen mit dem Fernlicht dürfen Nebellampen dagegen in Deutschland nie leuchten. Dafür lassen die Vorschriften Abdeckkappen für sie zu, die während der nebelarmen Zeit Steinschlagschäden verhindern. Solche Kappen sind wiederum für Fernscheinwerfer verboten. Ansonsten gibt es wenig Einschränkungen für Zusatz-Fernscheinwerfer. Sie dürfen beliebig hoch montiert sein, also auch auf dem Fahrzeugdach. Maximal vier sind erlaubt. Allerdings darf dabei die Referenzzahl 75 bei allen Fernscheinwerfern inklusive des serienmäßigen Fernlichts nicht überschritten werden. Die entsprechenden Zahlen sind auf Fernscheinwerfern angegeben. Gebräuchliche Werte sind bei den Modellen von Hella 37,5 und 17,5. Von Letzteren dürfen also vier Stück leuchten.
                  Arbeitsscheinwerfer, beispielsweise an Lieferfahrzeugen, Müll- oder Abschleppwagen dürfen wiederum nur im Stand brennen. Und sie müssen speziell als Arbeitsscheinwerfer zugelassen sein. Oft werden hier Nebellampen verwendet, die dazu auch lichttechnisch geeignet wären und nicht blenden. Doch das ist ebenso verboten wie der Einsatz einer Nebellampe als Rückfahrscheinwerfer. Beides kann bei enger oder sturer Auslegung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen - mit fatalen Folgen für den Versicherungsschutz.

                  Tagfahrleuchten sind legal
                  An anderen Stellen sind die Vorschriften aber längst nicht so eng wie manche Polizisten denken. Tagfahrleuchten sind beispielsweise europaweit zugelassen und stellen nach Ansicht führender Experten einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar. Immer wieder werden jedoch Autofahrer mit diesen sinnvollen Lampen von der Polizei gestoppt und zu Unrecht des verbotenen Fahrens mit Nebellicht bezichtigt. Dass Tagfahrleuchten auch ohne Stand- und Schlusslicht betrieben werden dürfen, ist auf vielen Polizeiwachen unbekannt. Hella legt seinen Tagfahrleuchten deshalb eine Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bei. Das Unternehmen rät den sicherheitsbewussten Käufern von Tagfahrleuchten, diese Bescheinigung auch ohne Verpflichtung im Auto mitzuführen.
                  Ü berhaupt sind es Neuerungen der Lichttechnik, die Probleme verursachen können. Seitenmarkierungsleuchten, auch Sidemarker genannt, sind seit vielen Jahren in Amerika üblich. Lange Zeit waren sie, obschon ebenfalls ein Beitrag zur besseren Erkennung und damit zur Sicherheit, an deutschen Personenwagen verboten. Vor einigen Jahren hat die ECE diese gelben Leuchten zugelassen und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) hat dies im § 30 auch umgesetzt. Auch die Nachrüstung ist möglich. Entsprechende Leuchten wie jene von Hella müssen natürlich das ECE-Zeichen
                  tragen.

                  Kaum noch nationale Vorschriften
                  In den meisten Fällen regeln nur noch die ECE-Vorschriften das Autolicht und sie haben durchaus Veränderungen mit sich gebracht. Das alte deutsche Warndreieck - es gilt als "lichttechnische Einrichtung" - mit weißem Mittelteil und Ausrufungszeichen trägt noch die rein nationale Zulassung mit der Wellenlinie des KBA. Es ist weiter zulässig, obwohl schon seit Jahren nur noch die ECE-konformen Warndreiecke mit Tages-Leuchtrand verkauft werden. Die wiederum wurden zu Anfang gern von der Polizei und beim TÜV beanstandet - zu Unrecht.
                  Rein national geblieben sind ein paar Randgebiete, die Europa längst abgeschrieben hat. Dazu zählt die "nicht blendende" Laterne, die der Reiter am Ross bei Nacht zu führen hat, und Suchscheinwerfer, die nur zusammen mit Rücklichtern und Nummernschildbeleuchtung brennen dürfen. Auch die Fahrradbeleuchtung ist deutsches Hoheitsgebiet geblieben. Viele Länder beschränken sich hier auf die einfache Formel: Vorn Weiß, hinten Rot. Die meisten der in Fahrrad-Shops angebotenen Lichtanlagen fürs Bike gehorchen dieser Devise, sind aber streng genommen in Deutschland nicht zugelassen. Die Fahrradlampen von Hella bringen nicht nur eine Menge Licht, sondern auch die in Deutschland immer noch vorgeschriebene Genehmigung mit.

                  (Quelle: Hella KGaA Hueck & Co.)

                  Gruß
                  Michael

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