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rechtliche Frage !

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  • #16
    Re: rechtliche Frage !

    nur mal interesse halbe was haben die reifen für herstellungsdatum und geschindigkeitsindex ?
    Accipere quam facere praestat iniuriam.

    Veritas odium parit

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    • #17
      Re: rechtliche Frage !

      Der Reifen ist ein 2002er !

      Aber , der Händeler hat ihn genommen und will mir einen neuen raufziehen !

      Erstmal sehr kulant,aber nochhabe ich ihn nicht.

      Mehr zum We.
      mfg Marcel

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      • #18
        Re: rechtliche Frage !

        hey leute erst mal wieder runter kommen. ich kann ja verstehen dass du dich aufregst, dass ein reifen innerhalb der ersten woche nach dem kauf schon kaputt geht und das was schlimmers hätte bei über 200km/h passieren können auch. es kann dir bie 200km/h aber auch einer auf die spur ziehen und dann wird es genau so bremslich. daher würde ich mich erst einmal selber fragen, ob man mit familie und kegel unbedingt 200 fahren muss, dass aber am rande. ausserdem hast du dir ein gebrauchtes auto gekauft und an solchem kann halt hin und wieder auch mal etwas sein. ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass weder der verkäufer noch das AH wusste, dass der reifen den geist dran gibt! wie auch so etwas kann passieren und da steckt von denen genau so keiner drin, wie du selber. nach deiner schilderung tust du ja gerade so, als wenn der verkäufer dir absichtlich einen defekten reifen verkauft hat!!! :nee:

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        • #19
          Re: rechtliche Frage !

          Also... Wenn ein 2002er Reifen einem um die Ohren fliegt, dann hatte er sicher vorher schon ein Ding weg.. Zumindest aber war der Luftdruck zu niedrig, also unbedingt bei den anderen dreien auch überprüfen !! Und, was hier auch schon erwähnt wurde, mal den Geschwindigkeitsindex kontrollieren.. Bei meinem 318i(M40) sind H-Reifen vorgeschrieben, also bis 210 km/h..

          Zur Haftung: Laut neuem deutschen Gewährleistungsrecht mußt Du auf einen beim Händler gekauften Gebrauchtwagen 1 Jahr Garantie bekommen. Selbstverständlich gilt diese auch für die Reifen...! Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Beweispflicht, muß Dir also nachweisen daß der Schaden nicht schon beim Kauf bestanden hat... Im zweiten Halbjahr ist es genau umgekehrt und Du bist in der Beweispflicht..

          Also dürfte es da absolut keine Probleme geben... Halt uns auf dem Laufenden !
          Gruß, Christian...

          Meine weiß-blaue Fotogalerie

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          • #20
            Re: rechtliche Frage !

            Er hat mir zwei gleiche neue Reifen gegeben,weil er den originalen nicht mehr bekommen hat. :ka:

            Nur raufziehen soll ich ihn selbst. Na , wenigstens zwei neue
            mfg Marcel

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