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felgenfrage

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  • felgenfrage

    Hey
    Was würde passieren wenn mich die Polizei anhält und ich diese felgen drauf hab?
    Ne Eintragung der Reifengröße ist nicht das Problem, aber ich weiß nicht wie das mit ner ABE ausschaut.
    Brauche ich überhaupt eine oder nicht (sind ja BMW-Felgen, aber halt eigentlich nur für'n E39).
    Bördeln und ziehen würde ich ja sowieso, geht wirklich nur darum ob ich mir so ohne weiteres die Felgen draufmachen darf oder nicht.
    Wäre nett wenn mir da jemand was verlässliches antworten könnte...
    thx
    M-Paralellspeiche 66

  • #2
    Re: felgenfrage

    wenn die Dimensionen der Felgen (also Durchmesser, Breite un ET) bereits in deinen Papieren stehen, kannst du sie aufziehen. Ansonsten brauchst du ne Abnahmebestätigung von TÜV oder DEKRA. Ganz egal, ob es "original" BMW Felgen sind oder nicht.

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    • #3
      Re: felgenfrage

      das heißt also, wenn ich mir eintragen lasse, das ich felgen mit entsprechender abmessung fahren darf, kann mir keiner was?
      muss ich dann nich trotzdem ne ABE mitführen?

      hab schon mal von jemandem gehört der ne einzelabnahme machen musste.

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      • #4
        Re: felgenfrage

        Na sicher darfst du mit eingetragenen Felgen fahren. Darum ja die ganze Übung. Kann dir allerdings passieren, dass du anlässlich der Eintragung in die Fahrzeugpapiere gleich mit den neuen EU Papieren beglückt wirst. Die haben so ungefähr gar keinen Platz für Eintragungen (hört man). Dazu habe ich aber keine eigenen Erfahrungen.
        Wenn die Felgen eingetragen sind, musst du nichts weiter mitführen. Ausser, auf den Papieren ist kein Platz für die Eintragungen (siehe oben, EU Papiere). Dann muss dir zwar die Polizei nachweisen, dass die Felgen nicht zugelassen sind, aber zur Vermeidung von Ärger empfiehlt es sich, Unterlagen mitzuführen, die es den Polizisten ermöglichen, die Ordnungsmäßigkeit vor Ort festzustellen. Ansonsten könnten diese sich auf die Werksausstattung zurückziehen, und du hast die Lauferei.

        Einzelabnahme muss dann gemacht werden, wenn es keine Unterlagen für eine Abnahme des Anbaus gibt. Bei der Abnahmebestätigung schaut der TÜV Ingeneur nur die Checklist der Papiere durch. Nicht viel intelektuelle Arbeit nötig. Bei der Einzelabnahme muss der TÜV Ingeneur selbst herausfinden und entscheiden, ob die Felgen i.O. gehen oder nicht. Dazu brauchst du mindestens ein Festigkeitsgutachten der Felgen, oder eine Vergleichseintragung der gleichen Felgen beim gleichen Fahrzeugtyp.

        Ich vermute mal, dass du in deinem Fall ein Festigkeitsgutachten von der BMW AG brauchst, und am besten eine Briefkopie, in der genau deine Wunschkombination schon eingetragen ist. Dann musst du nur den höheren Gebührensatz für die Einzelabnahme zahlen, der Rest sollte problemlios gehen.

        Erzähl mal, ob du die neuen EU Papiere bekommen hast, und ob alle alten/neuen Eintragungen übernommen wurden.

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        • #5
          Re: felgenfrage

          hab schon die neuen eu-papiere.
          und es sind nicht alle eintragungen übernommen worden, nur die von den teilen die aktuell sind.
          also alte rad/reifen-kombinationen sind z.b. weggefallen. habe mir aber den alten brief kopiert, zur sicherheit.
          und platz für neue Eintragungne ist da wirklich nicht viel...
          aber wegen der eintragung ist kein problem, ich geh zum kaffee-tüv.
          muss mal sehen ob ich mir die felgen hole, der bekannte will 700€ dafür haben, felgen sind 3 Jahre alt und die Reifen 1Jahr. weiß halt nicht so genau...

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          • #6
            Re: felgenfrage

            da das e39 felgen sind wirds sowieso ne einzalabnahme...

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            • #7
              Re: felgenfrage

              ne eintragung der reifen und der felgen krieg ich auch so, ohne einzelabnahme oder ähnliches,
              die frage ist halt, ob das später die polizei sehen will oder ob die reine eintragung ausreicht.

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              • #8
                Re: felgenfrage

                ich hab noch nie davon gehört, das bei einer kontrolle das TÜV-Schreiben nachgefragt wurde. entweder, die sachen sind eingetragen, oder nicht. Wenn es allerdings augenfällig ist, das an der eintragung was nicht stimmt (zb bekanntermassen gefälschte gutachten), kann dich die polizei zum TÜV schicken, um die eintragungen zu überprüfen.

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                • #9
                  Re: felgenfrage

                  Beachte, dass Nabenlochbohrung beim E39 kleiner und Du somit Zentrierringe braeuchtest, und dass evtl. bei Bereifung vom E39 der Abrollumfang groesser ist.
                  !! Lieber Bus oder Bahn als VW fahr'n !!

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                  • #10
                    Re: felgenfrage

                    woher soll die polizei wissen, welche atr abnahme bei deinen rädern nätig wäre... das is allein prüfers sache, wenn er das ohne einzelabnahme macht. sobald die abgenommen sind is alles in butter...

                    Kommentar


                    • #11
                      Re: felgenfrage

                      ok, danke erstmal.
                      aber was heißt denn ´"zentrierringe" (was muss ich mir darunter vorstellen)
                      Was würde es denn bedeuten wenn der abrollumfang größer wäre?
                      muss dann der tacho neu eingestellt werden?

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                      • #12
                        Re: felgenfrage

                        da das e39 felgen sind wirds sowieso ne einzalabnahme...

                        woher soll die polizei wissen, welche atr abnahme bei deinen rädern nätig wäre... das is allein prüfers sache, wenn er das ohne einzelabnahme macht. sobald die abgenommen sind is alles in butter...
                        Widersprichst du dir gerne Nilsen???

                        @Leckbuh: Zentrierringe benötigst du deshalb, da die Radnaben von E36 und E39 unterschiedlich groß sind. Die E39-Felge hätte also beim montieren auf dem E36 im ersten Moment etwas "Spiel", daher die Zentrierringe, welche den Abstand zur Felge schließen.

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