Hallo Leuts,
ich habe mir in der Ablage über/vor dem Schalthebel rote Nachtbeleuchtung eingebau.
Würde mir auch gerne eine Nachtbeleuchtung für den gesamten Innenraum einbauen und zwar direckt an der "Angstgriffen".
Weiß einer wie der TÜV darauf reagieren wird??
Da ich LKW-Fahrer bin und die LKW's inzwischen Serienmäßig mit der Nachtbeleuchtung ausgestattet sind habe ich mir Überlegt das der TÜV eigentlich nichts dagegen habe dürfte.
Laut Änderung der STVZO von 05/2003 darf nur nichts nach aussen scheinen, was ja auch nicht sein wird.
Kann mir einer helfen ????
Gruss Big Daddy
ich habe mir in der Ablage über/vor dem Schalthebel rote Nachtbeleuchtung eingebau.
Würde mir auch gerne eine Nachtbeleuchtung für den gesamten Innenraum einbauen und zwar direckt an der "Angstgriffen".
Weiß einer wie der TÜV darauf reagieren wird??
Da ich LKW-Fahrer bin und die LKW's inzwischen Serienmäßig mit der Nachtbeleuchtung ausgestattet sind habe ich mir Überlegt das der TÜV eigentlich nichts dagegen habe dürfte.
Laut Änderung der STVZO von 05/2003 darf nur nichts nach aussen scheinen, was ja auch nicht sein wird.
Kann mir einer helfen ????
Gruss Big Daddy
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