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Ich will es ja nicht machen, will nur in erwägung ziehen ob sowas noch generell möglich ist bei elektr. KM-Zählern oder ob ich 100%ig davon ausgehen kann das ich den ori. KM-Stand drauf hab...
außerdem hab ich mal auf einer Reportage im Fernsehen gesehen, dass es teilweise strafbar ist und teilweise auch nicht...
1. Du darfst den KM-Zähler selbst zurückdrehen oder zurückdrehen lassen wenn du den Wagen selbst weiterfährst...
2. wenn du ihn dann verkaufen willst, musst du es beim Kauf erwähnen, dann ist es auch legal...
3. strafbar wenn du ihn zurückdrehst und du ihn dann so verkaufst ohne anmerkungen da dies dann irgendwie arglistische Täuschung ist oder so...
zumindest hab ichs so noch in erinnerung, lass mich aber gerne verbessern!
Klar kann man den zurück drehen, für 5 euro sag ich dir wie :hehe:
spass bei seite also natürlich ist das möglich, geht auch heute noch bei vielen autos - da ist es egal ob die einen elektronischen oder noch einen uralten analaogenzähler haben
aber heute gibt es einige sicherheitssysteme die dies besser verhindern als damals...
btw: nur um unklarheiten zu beseitigen, ich habe keine ahnung wie man sowas macht ^^ also müllt mich bitte nicht mit PMs zu
Es handelt sich nach in Deutschland gültiger Rechtsprechung eindeutig um einen
Betrug gemäß § 263 StGB, ohne Rücksicht darauf ob man das Auto aktuell verkaufen will oder nicht.
Es handelt sich nach in Deutschland gültiger Rechtsprechung eindeutig um einen
Betrug gemäß § 263 StGB, ohne Rücksicht darauf ob man das Auto aktuell verkaufen will oder nicht.
Hi Ingo,
das halt ich aber für'n Gerücht.
Kannst Du den § mal hier posten, hab mein StGB grad verliehen.
Hi Ingo,
das halt ich aber für'n Gerücht.
Kannst Du den § mal hier posten, hab mein StGB grad verliehen.
Auch wenn ich mein StGB verliehen habe sollte, ich kenne das auswendig und die meisten Kommentare dazu auch
§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
§ 263a StGB Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.
hä? nein wieso? ich wollt nur wissen ob man ein Auto mit elektr. Km Stand zurückdrehen könnte... darf ich das nicht fragen? Spricht das gegen irgend ein Gesetz?
hä? nein wieso? ich wollt nur wissen ob man ein Auto mit elektr. Km Stand zurückdrehen könnte... darf ich das nicht fragen? Spricht das gegen irgend ein Gesetz?
Die Frage kann man durchaus stellen, allerdings wird keiner hierauf öffentlich eine Antwort posten. Wenn man die Frage allerdings anders formuliert, sieht der Zusammenhang schon wieder ganz anders aus. Ich denke du versehst wie ich es meine.
Ich will es ja nicht machen, will nur in erwägung ziehen ob sowas noch generell möglich ist bei elektr. KM-Zählern oder ob ich 100%ig davon ausgehen kann das ich den ori. KM-Stand drauf hab...
außerdem hab ich mal auf einer Reportage im Fernsehen gesehen, dass es teilweise strafbar ist und teilweise auch nicht...
1. Du darfst den KM-Zähler selbst zurückdrehen oder zurückdrehen lassen wenn du den Wagen selbst weiterfährst...
2. wenn du ihn dann verkaufen willst, musst du es beim Kauf erwähnen, dann ist es auch legal...
3. strafbar wenn du ihn zurückdrehst und du ihn dann so verkaufst ohne anmerkungen da dies dann irgendwie arglistische Täuschung ist oder so...
zumindest hab ichs so noch in erinnerung, lass mich aber gerne verbessern!
Alle angaben ohne Gewähr
ich denke hiermit hast du dir deine frage schon sehr gut selbst beantwortet!!
allerdings wird der tachostand nur im kombiinstrument geändert!!!der kilometerstand wird aber auch noch woanders abgelegt
Ingo, danke für's Zitat.
Aber Basis all dessen ist doch die Absicht, jemanden zu täuschen.
Und die Absicht sehe ich nicht, wenn ich den KM-Stand ändere.
Frühestens wenn ich den Wagen verkaufe, komme ich in diesen Verdacht.
Ingo, danke für's Zitat.
Aber Basis all dessen ist doch die Absicht, jemanden zu täuschen.
Und die Absicht sehe ich nicht, wenn ich den KM-Stand ändere.
Frühestens wenn ich den Wagen verkaufe, komme ich in diesen Verdacht.
Schönen Sonntag noch.
dann sag mir doch mal einen plausiblen grund den kilometerstand zurückzudrehen
:aehm:
Ingo, danke für's Zitat.
Aber Basis all dessen ist doch die Absicht, jemanden zu täuschen.
Und die Absicht sehe ich nicht, wenn ich den KM-Stand ändere.
Frühestens wenn ich den Wagen verkaufe, komme ich in diesen Verdacht.
Schönen Sonntag noch.
dann sag mir doch mal einen plausiblen grund den kilometerstand zurückzudrehen
:aehm:
Braucht man denn für alles immer ein Grund? Dann könnte man ja sagen, das Auto gefällt einem besser wenn man einen niedrigeren km stand liest als wenn man einsteigt und immer so einen hohen liest das wäre doch schon ein Grund...
naja mich hätte jetzt nur mal interessiert ob es möglich wäre oder nicht und wie schon gesagt ist es möglich.
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