Hi Zusammen,
Habe mir heute mal so tolle Tagfahrleuchten (mit e Prüfzeichen) angesehn und bemerkt, dass die Dinger in der Anbauanleitung nur für bestimmte Positionen zurMontage erlaubt sind.
(Mindestens 25cm über dem Boden und 60 cm auseinander aber gleichzeitig nicht weiter als xx cm von der Fahrzeugaussenkante weg).
Meine Frage: kann ich dieTeile wenn ich die an's normale Licht Koppel auch als "Zusatzscheinwerfer" verwenden und die Position an der Fahrzeugfront frei bestimmen wie das z.B. Ja auch Geländefahrzeuge haben? (also z.B. in der Mitte / am Kuhfänger oder auf dem Dach USW.)
Würde mich mal interessieren wie das dann rechtlich so aussieht, da ich die Leuchten nur unten an der Stossstange anbringen kann die aber dank Tieferlegung nicht an 25 cm Höhe rankommt oder halt in der Mitte unter dem Nummernschild was laut ABE bzw. Anbauvorschrift nicht ok wäre.
Bin gespannt und warte auf eure Rückmeldung
Habe mir heute mal so tolle Tagfahrleuchten (mit e Prüfzeichen) angesehn und bemerkt, dass die Dinger in der Anbauanleitung nur für bestimmte Positionen zurMontage erlaubt sind.
(Mindestens 25cm über dem Boden und 60 cm auseinander aber gleichzeitig nicht weiter als xx cm von der Fahrzeugaussenkante weg).
Meine Frage: kann ich dieTeile wenn ich die an's normale Licht Koppel auch als "Zusatzscheinwerfer" verwenden und die Position an der Fahrzeugfront frei bestimmen wie das z.B. Ja auch Geländefahrzeuge haben? (also z.B. in der Mitte / am Kuhfänger oder auf dem Dach USW.)
Würde mich mal interessieren wie das dann rechtlich so aussieht, da ich die Leuchten nur unten an der Stossstange anbringen kann die aber dank Tieferlegung nicht an 25 cm Höhe rankommt oder halt in der Mitte unter dem Nummernschild was laut ABE bzw. Anbauvorschrift nicht ok wäre.
Bin gespannt und warte auf eure Rückmeldung