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TÜV / AU 2010

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  • TÜV / AU 2010

    Moin Moin,

    es gibt seit diesem Jahr ja nur noch eine Plakette...

    Ich hab noch 1 Monat AU und 8 Monate TÜV. Muss ich jetzt gleich beides machen oder kann man die AU trotzdem noch solo machen? Würde mich mal interessieren :P
    Haben ist immer besser als brauchen!

  • #2
    Soweit ich weiß muss man beides gleichzeitig machen...

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    • #3
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      • #4
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        • #5
          Musst nich zur AU...erst wieder wenn du TÜV hast!

          einmal hier....

          Nach §72 StVZO zu §47a StVZO entfällt (!) ab dem 01.01.2010 die Abgasuntersuchung nach §47a StVZO ersatzlos. Dies war ab 01.04.2006 schon für alle OBD Fahrzeuge der Fall. Meines Wissens gibt es übrigens keine Vectra B mit OBD.



          Zitat:

          § 47a (Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung der Abgase von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -) ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009. Bis zum 31. März 2006 gilt § 47a in der vor dem 1. April 2006 geltenden Fassung.



          Das heißt aber nicht, dass es keine Untersuchung des Abgasverhaltens mehr gibt. Vielmehr ist diese ab 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dies ist geregelt in Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a der Anlage VIII StVZO in Verbindung mit Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa StVZO.

          Zitat:

          1.2.1.1

          Bei der Untersuchung der Umweltverträglichkeit von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder Selbstzündungsmotor angetrieben werden, sind die Abgase

          a) nach Nummer 4.8.2.2 der Anlage VIIIa bei Kraftfahrzeugen, die mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht,

          oder

          b) nach Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa bei Kraftfahrzeugen, die nicht mit einem Diagnosesystem nach Buchstabe a ausgerüstet sind,

          zu untersuchen.



          Im Klartext:

          Eine abgelaufene AU Plakette interessiert ab 01.01.2010 niemanden mehr, weil es gar keine Pflicht mehr gibt, eine AU durchzuführen und eine AU Plakette am Auto zu haben. Die Pflicht, die Abgase im Rahmen der HU mit zu untersuchen, beginnt für nicht OBD Fahrzeuge aber sinnigerweise erst mit Durchführung der nächsten HU. Also hat hades86 überhaupt kein Problem und könnte im übrigen ohne weiteres die AU Plakette am 01.01.2010 genüßlich abkratzen.

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          • #6
            Ok... hab mich grad mal schlauer gelesen.... also du darfst auch ohne AU weiterfahren bis zu deinem nächsten TÜV Termin!

            hier steht auch nochmal...

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