Mir ist heute abend ein kleines unglück pasiert. Ich bin über einer toten katze gefahren. Leider hat die nicht ganz unter mein Auto gepast. Nun ist meine Stoßstange vorn kaputt bzw. gerissen und lack abgeblättert. Und die Rad ausschalung ist hinnüber. Nun meine Frage, übernimmt das auch die TK Versicherung. Klingt zwar nicht viel was kaputt ist aber ich denke mal ein Schaden von 500 - 700€´s ist es auch. Mit Lackieren und allen drum und dran.
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Keine Ankündigung bisher.
Mein erster Unfall
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Re: Mein erster Unfall
Hast du die Polizei gerufen?Sonst sieht es schlecht aus!
Bin mal Nachts über ein Wildschwein gefahren auf der Autobahn.Habe dann die Polizei gerufen!Sie sagten das ich es bei Teilkasko ersetzt bekomme.
Wie das bei einer Katze ist weiß ich nicht.Ich denke das der Schaden von der Polizei aufgenommen werden muß um es bei der Versicherung geltent zu machen.
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Re: Mein erster Unfall
Bei Wildunfällen ist primär nicht die Polizei zuständig, sondern der Jagdpächter des jeweiligen Gebietes.
richtig!!!
bei uns im revier werden jedes jahr bestimmt 15 rehe überfahren.
und bei manchen melden sich die fahrer nicht, dann findet man
irgendwann ein verendetes stück in einem graben liegend, wirklich schade.
meistens sind es dann nicht die abschussböcke oder alten ricken,
sondern unerfahrene, junge stücke die das zukunftspotential
des reviers ausmachen.
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Re: Mein erster Unfall
[...:1111111111]
Bislang sind Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild verursacht wurden, in der Teilkasko versichert. Schäden, die durch Federwild verursacht werden, sind nicht versichert.
Bei einem Wildunfall müssen Sie sich von der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter eine Wildschadensbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen lassen.
Ein Zusammenstoß liegt dann vor, wenn sich das Fahrzeug in Bewegung befindet und mit dem Haarwild kollidiert.
Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden.
Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstanden sind, fallen nicht in den Teilkaskoschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte.
[...:1111111111]
...also an der Wildschadensbescheinigung liegt es.
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Re: Mein erster Unfall
...also an der Wildschadensbescheinigung liegt es.
Das Zitat kann nur von einer Versicherung kommen, die haben in den Dingen einfach nie einen richtigen Plan.
In Ausnahmefällen, wenn z.B. kein Jagdpächter erreicht werden kann, kann auch die Polizei ausstellen. Aber auch nur dann.
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Re: Mein erster Unfall
Hi, bin selbst Versicherungskaufmann.
Den Schaden durch die Katze bekommst du nicht ersetzt, denn als Haarwild gilt nur Rot- und Dammwild usw.
Eine Katze ist kein Haarwild, siehe § 2 Abs. 1 Nr 1 des Bundesjagdgesetzes.
Deine einzigste Chance ist es wenn Du den Halter der Katze finden könntest, weil dann tritt seine private Haftpflicht ein. In der privaten Haftpflicht ist die Katze in der Regel mitversichert.
Aber ich denke das ist unwahrscheinlich das Du den Halter findest...
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Re: Mein erster Unfall
hmmm das ist weniger gut, was ich hier so lese.
Also werde ich mit großer wahrscheinlichkeit den Schaden selber bezahlen müssen. Ich rufe morgen trotzdem mal meine Versicherung an, mal sehen was die sagen.
Und den Katzenhalter rauszufinden ist nicht machtbar. Das ist ein Dorf wo jeder Haushalt eine Katze hat.fehlende PS werden durch leichtsinn ersetzt!
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