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316i Compact -Bj.98 .... Bereifung

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  • 316i Compact -Bj.98 .... Bereifung

    Hallo erstmal und ein gesundes erfolgreiches 2009 Euch allen!

    Ich habe mir letzte Woche einen gebrauchten 316i gekauft und werde den nächste Wo bekommen. Nun bin ich auf der Suche nach Winterreifen für den BMW.

    Ich habe durch die Suche nur herausgefunden, dass im Schein , bzw. den Papieren der 185'er und der 205'er eingetragen sind.
    Ich könnte mir nun einen Alusatz mit 185'er zulegen, dessen Bereifung mit dem Geschwindigkeitsindex T belegt ist. Wer weiss, ob der geht?

    Die ET der Felgen dürfen ja bis 40 gehen, oder?

    Wo kann ich denn alle Felgengrößen für den 316'er nachlesen?

    Vielen Dank jetzt schon für die Hilfe.....

    Tozupi

  • #2
    hier https://www.e36-talk.com/attachments...nfreigaben.pdf
    aber das sind nur die felgen die BMW freigibt machbar sind noch eine ganze menge mehr felgen und et größen mit tüv gutachten vom felgen hersteller oder einzelabnahme

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    • #3
      .... hmmm

      Danke schonmal für den Link.

      Aber ob die hier:


      gehen würden, geht da leider nicht so hervor. Sind 7J/15'er..... und haben nur eine ET von 35 :?: :?: :?: :?:

      Kannst Du mir dazu was sagen?

      Nochmal Danke! :lol:

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      • #4
        die passen frag den verkäufer mal ob er eine ABE für die felgen hat
        und ob du die tüv eintragen lassen muß oder ob die tüv frei sind
        laut wheelmachine haben die eine ABE für den E36

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        • #5
          T oder H ???

          Hallo nochmal,

          ich bin immernoch auf der Suche und hänge an der Geschwindigkeitsklasse der möglichen Reifen.

          Wenn ich das richtig sehe, sind für den Compact nur H-Reifen (oder besser) freigegeben.
          Leider gibt es aber immer nur die T-Reifen. Diese dürfen aber auf dem Compact nicht gefahren werden, oder sehe ich da etwas falsch?

          Ist zum "Mäuse melken".

          Wer kann mir helfen?

          Danke vorab....

          Tozupi

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          • #6
            StVZO §36 (Auszug)

            Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

            1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

            2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht
            überschritten wird.

            Noch Fragen?

            Gruß
            Michael

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